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Unterbringungssituation der Flüchtlinge, Spätaussiedler und Obdachlosen in der
Stadt Herzogenrath;
hier: Besichtigung der städtischen Einrichtungen.


Letzte Beratung
Donnerstag, 18. September 2014 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich 1 Bürgerdienste
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=3993

  1. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales beschließt, in der Wahlperiode 2014/2020

  • (Alternative 1) die städtischen Einrichtungen jeweils einzeln vor den Sitzungsterminen des Ausschuss für Arbeit und Soziales zu besichtigen.
  • (Alternative 2) die städtischen Einrichtungen einmal jährlich an einem Samstag komplett zu besichtigen.

  1. Die Fraktionen benennen folgende Vertreter/innen als Teilnehmer/innen an den Besichtigungen:

Teilnehmer/in

Stellvertretung

SPD Fraktion

Herrn/Frau

Herrn/Frau

CDU-Fraktion

Herrn/Frau

Herrn Frau

NDNIS 90/DIE GRÜNEN

Herrn/Frau

DIE LINKE.

Herrn/Frau

FDP

Herrn/Frau

Piraten

Herrn/Frau

Sachverhalt:

Die Stadt Herzogenrath verfügt zurzeit für die Unterbringung der Flüchtlinge, Spätaussiedler und Obdachlosen über folgende Einrichtungen:

Unterbringung der Flüchtlinge

  • Asternstraße 26
  • Haus-Heyden-Straße
  • Heinrich-Stommel-Weg 1
  • hlenbachstraße 2

Unterbringung der Spätaussiedler

  • Eintrachtstraße 51 53

Unterbringung der Obdachlosen

  • Bierstraße 172

In der abgelaufenen Wahlperiode wurde durch den Ausschuss für Arbeit und Soziales jeweils vor Beginn der öffentlichen Sitzung eine Einrichtung in nichtöffentlicher Sitzung besichtigt. Die Beratung erfolgte anschließend in ordentlicher Sitzung. Hierdurch konnte in einer Wahlperiode jede Einrichtung 2 3 Mal besichtigt werden.

In der letzten Sitzung des Ausschuss für Arbeit und Soziales wurde vorgeschlagen, den Besichtigungstermin (grundsätzlich 17.00 Uhr) später zu terminieren, um insbesondere berufstigen Ausschussmitgliedern eine Teilnahme an der Besichtigung zu ermöglichen. Alternativ wurde vorgeschlagen, vergleichbar der Verfahrensweise bei der Besichtigung der Sportstätten und Kinderspielplätze, einmal jährlich jeweils samstags vormittags - eine nichtöffentliche Besichtigung sämtlicher Einrichtungen durchzuführen.

Um die Belastung der Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtungen durch die Besichtigungstätigkeit möglichst zu minimieren, regt die Verwaltung an, dass der Ausschuss über die Teilnehmer/innen im Vorfeld eine Verständigung herbeiführt. Dabei sollten die beiden großen Fraktionen jeweils zwei Vertreter/innen sowie die weiteren Fraktionen jeweils eine/n Vertreter/in benennen.

Rechtliche Grundlagen:

./.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Bierstraße
  • Haus-Heyden-Straße
  • Asternstraße
  • Mühlenbachstraße
  • Eintrachtstraße

Beratungsfolge

Donnerstag, 18. September 2014Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales

Art
Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Arbeit und Soziales
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug