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Flüchtlingssituation in der Stadt Herzogenrath;
hier: Entscheidung über weitere Standorte zur Unterbringung von Flüchtlingen


Letzte Beratung
Dienstag, 23. Juni 2015 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich 1 Bürgerdienste
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4561

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.

Sachverhalt:

Nach wie vor ist aus unterschiedlichen weltweiten Krisengebieten ein Flüchtlingsstrom nach Deutschland zu verzeichnen. Damit einher geht ein erhebliches Zuweisungsaufkommen nach Herzogenrath.

Über die damit verbundenen Schwierigkeiten und Herausforderungen für die Stadt Herzogenrath informiert die Verwaltung fortlaufend, insbesondere durch entsprechende Beratungsvorlagen zu den Sitzungen des Stadtrates, des Haupt- und Finanzausschusses und des Ausschusses für Arbeit und Soziales.

Zuletzt wurde die Thematik in der Sitzung des Ausschussesr Arbeit und Soziales vom 05.03.2015 beraten.

Aufgrund einer Schätzung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu Beginn des Jahres wurden für 2015 rd. 300.000 Flüchtlinge in Deutschland erwartet. Auf dieser Basis würden Herzogenrath rd. 159 Personen zugewiesen. Die kommunalen Spitzenverbände erachten die Schätzung des BAMFr zu optimistisch und empfehlen bei den Planungen eine Ausgangsahl von 500.000 Flüchtlingen zu berücksichtigen. In diesem Fall muss von rd. 265 Personen ausgegangen werden. Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung geht derzeit von mindestens 400.000 Flüchtlingen und weiteren 50.000 Personen aus, die einen Asylfolgeantrag stellen. Dieser Prognose hat sich zwischenzeitlich auch das BAMF mit Mitteilung gemäß § 44 Abs. 2 AsylVfG über die voraussichtliche Entwicklung der Zugänge von Asylbegehrenden und den voraussichtlichen Bedarf an Unterbringungsplätzen vom 07.05.2015 angeschlossen. Vermutlich wird diese Prognose im Laufe des Jahres nach oben korrigiert werden müssen.

Bisher wurden der Stadt Herzogenrath über 90 Personen in 4 Monaten zugewiesen.

Leider ist keine zuverlässige Prognose im Hinblick auf die Zahl der tatsächlichen Zuweisungen oder die Zahl der Personen, die freiwillig oder im Wege der Abschiebung ausreisen (müssen),glich. Vorsichtig geschätzt ist davon auszugehen, dass für 2015 (netto) rd. 200 Personen (265 Zuweisungen ./. 65 Abgänge) versorgt und untergebracht werden müssen.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können in bereits zur Verfügung stehenden aber noch nicht nutzbaren Unterkünften noch rd. 40 Personen untergebracht werden. Somit fehlen übers Jahr gesehen noch Aufnahmekapazitäten für weitere 70 Personen (200 90 40 = 70).

Die Verwaltung stimmt mit den politischen Gremien darin überein, dass eine bevorzugte Unterbringung von Flüchtlingen in privatem Wohnraum - und damit dezentral in jedem Fall einer Unterbringung in zentral einzurichtenden Sammelunterkünften vorzuziehen ist.

Insbesondere ließe sich hierdurch eine Überbeanspruchung von bestimmten Wohnlagen oder Stadtteilen einschließlich der beispielsweise zu nutzenden sozialen Infrastruktur (Schulen oder Kindertagesstätten) vermeiden.

Allerdings darf vor diesem Hintergrund nicht außer Acht gelassen werden, dass im Hinblick auf die Nutzung privaten Wohnraums daneben unterschiedliche Gesichtspunkte berücksichtigt werden müssen.

Grundsätzlich müssen die Unterkünfte in einem Zustand sein, der nach den hiesigen Maßstäben nach Ausstattung, Lage und Bausubstanz einfachen und grundlegenden Bedürfnissen entspricht und keinen gehobenen Wohnstandard aufweist. Darüber hinaus muss aber auch der Zuschnitt der Wohnungen geeignet sein, die zugewiesenen Personen unterzubringen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass von Seiten der Stadt keine Möglichkeit besteht, auf die Zuweisung von Familien oder Einzelpersonen sowie deren ethnischer Herkunft Einfluss zu nehmen.

Selbstverständlich ssen die Kosten der Unterkunft den nach der Kombinationstheorie in der Städteregion Aachen geltenden Richtwerten entsprechen, da spätestens beim Übergang der Leistungsempfänger in die Zuständigkeit des Jobcenters dort nur noch die angemessenen Kosten übernommen werden. Somit kann vor diesem Hintergrund ebenfalls nicht „jede“ Miete übernommen werden. Außerdem nehmen diese Personen bei einem Zuständigkeitswechsel (beispielsweise der Übergang in die Zuständigkeit der Jobcenter) quasi den privaten Wohnraum mit oder beziehen privaten Wohnraum, wenn sie die städtischen Einrichtungen verlassen.

Tatsächlich wird verstärkt privater Wohnraum angeboten. Allerdings ist im Ergebnis lediglich ein Drittel der Unterkünfte nutzbar. Häufig wird so schlecht unterhaltener Wohnraum angeboten, dass selbst bei Anlegung einfachster Maßstäbe eine Unterbringung von Flüchtlingen von Seiten der Verwaltung nicht guten Gewissens empfohlen werden kann. Auch in diesem Fall besteht Konsens zwischen Politik und Verwaltung.

Vorsichtig geschätzt erscheint es aus heutiger Sicht möglich, im lfd. Jahr weitere 30 35 Personen in privatem Wohnraum unterzubringen (lfd. befindet sich rd. 60 Menschen in privatem Wohnraum). Im Hinblick auf die o. a. Zuweisungsprognose verbliebe eine Unterbringungslücke von 30 35 Personen, für die entsprechende Vorsorge zu treffen wäre, z. B. durch Vorbereitung von Containerstandorten.

Die Verwaltung bekräftigt nachdrücklich ihre Bemühungen, eine möglichst umfängliche Unterbringung von Flüchtlingen zu realisieren.

Dessen ungeachtet hält es die Verwaltung für geboten, quasi für den „Notfall“ bereits jetzt entsprechende Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen.

Insbesondere empfiehlt die Verwaltung die Bereithaltung von Ergänzungsaufbauten auf dem Gelände städtischer Liegenschaften, die ohne größeren baulichen Aufwand als Unternfte in Betrieb genommen werden könnten. Darunter fiele, aus Sicht der Verwaltung, die Baureifmachung des avisierten Geländes in Merkstein dies allerdings nur nach einer entsprechenden Bürgerinformation.

Die Verwaltung ist sich den damit einhergehenden weiteren Herausforderungen bewusst. Beispielsweise kann die Sicherstellung einer geeigneten Beschulungsmöglichkeit von Kindern die Einrichtung eines Bustransfers zu dem chsten Schulstandort mit Kapazitäten erfordern.

Hinsichtlich des einzuhaltenden Beratungsverfahrens schlägt die Verwaltung vor, dass insbesondere der Ausschuss für Arbeit und Soziales jeweils im Anschluss an die Anmietung eines Objektes bzw. die getroffene Standortentscheidung informiert wird.

Rechtliche Grundlagen:

§§ 2,3 Asylbewerberleistungsgesetz

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

Über die finanziellen Auswirkungen wird in den jeweils zuständigen Gremien entsprechend berichtet.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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