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Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge;
hier: Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE., PIRATEN und FDP
vom [24.03.2015](si010_j.asp?YY=2015&MM=03&DD=24)


Letzte Beratung
Dienstag, 23. Juni 2015 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich 1 Bürgerdienste
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4532

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, die Gesundheitskarte schnellstmöglich einzuführen, sobald die Initiative der Landesregierung erfolgreich ist.

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 24.03.2015 beantragen die Fraktionen Bündnis90/Die Grünen, DIE LINKE., Piratenpartei und FDP die Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge.

Antrag und Begründung sind dem beigefügten Schreiben zu entnehmen.

Von den 265 Flüchtlingen in Herzogenrath erhalten zur Zeit ca. 60 Personen Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz sog. Analogleistungen -.

Dieser Personenkreis ist nach § 264 SGB V im Betreuungsverhältnis einer Krankenkarte und im Besitz einer Krankenkarte. Die Kosten rechnet die jeweilige Krankenkasse zuzüglich einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 5 % mit der Stadt Herzogenrath ab.

Allen anderen Flüchtlingen werden im Bedarfsfall Krankenscheine ausgestellt. Die Kosten werden durch das Deutsche Dienstleistungszentrum für das Gesundheitswesen (DGG) zuglich einer Verwaltungsgehr in Höhe von 1 % mit der Stadt Herzogenrath abgerechnet.

Zurzeit finden auf Landesebene Beratungen über die Einführung einer Gesundheitskarte für nach Deutschland geflüchtete Menschen statt. Die Landesregierung NRW versucht mit Krankenkassen und Kommunen eine Einführung auf freiwilliger Basis abzustimmen.

Beim letzten Runden Tisch zu Flüchtlingsfragen auf Landesebene wurde nochmals die unvergliche Schaffung einer Rechtsgrundlage für die optionale Einführung einer Gesundheitskarte für Asylsuchende auch in Flächenländern gefordert.

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Ergebnisse der Beratungen abzuwarten und die

Verwaltung zu beauftragen, die Gesundheitskarte schnellstglich einzuführen, sobald die Initiative der Landesregierung NRW erfolgreich ist.

3. Korruptionsbekämpfungsgesetz:

Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:

(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)

ja

nein

(unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

Anlage/n:


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 23. Juni 2015Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Arbeit und Soziales
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Tagesordnung