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Neubau / Beschaffung mobiler Wohneinheiten als Notunterkunft für Flüchtlinge,
Eygelshovener Straße (Flur 29, Flurstück 98)


Letzte Beratung
Dienstag, 27. Oktober 2015 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich 4 Bau und Betrieb
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4722

1.) Die Errichtung von zwei Mobilen Wohneinheiten(ME) als Notunterkünfte für Flüchtlinge an der Eygelshovener Str. mit geschätzten Kosten in Höhe von 1,1 Mio. .

2.) Die Leistung von erheblichen außerplanmäßigen Mehraufwendungen im Produkt 0111140 Gebäudemanagement und somit einer überplanmäßigen Auszahlung (gem. § 83 GO NRW) bis zur Höhe von 150.000,00 Euro für das Haushaltsjahr 2015 und einer erheblichen außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung (gem. § 85 GO NRW) in 2015 (Auszahlung 2016) für die o.g. Maßnahme in Höhe von 950.000,00 EUR.

Sachverhalt:

An der Eygelshovener Straße (Flur 29, Flursck 98) sollen zwei mobile Wohneinheiten (MW) als Notunterkünfter Flüchtlinge errichtet werden. Die Wohneinheiten werden jeweils zweigeschossig für die Nutzung durch je ca. 40 Personen ausgerichtet. Dabei wird jedes Geschoss zur autarken Nutzung vorgesehen; die Erschließung der Obergeschosse erfolgt jeweils durch außenliegende Treppen, die gleichzeitig als zweiter baulicher Rettungsweg genutzt werden können.

Im Erdgeschoss sind jeweils sechs Schlaf-Wohnräume, eine Gemeinschaftsküche, ein Sanitärraum sowie ein Technikraum geplant; im Obergeschoss acht Schlaf-Wohnräume mit einem weiteren Sanitärraum.

Zunächst ist die Errichtung von zwei Wohneinheiten vorgesehen, verbunden mit der Option einer Erweiterung um bis zu vier weitere Wohneinheiten. Die Erschließung von bis zu 4 WE erfolgt jeweils über einen Stichweg, von der Eygelshovener Straße ausgehend.

Ein Container ist zusätzlich separat stehend vorgesehen. Dieser Container ist auf dem Gelände zur zentralen Lagerung von Verbrauchsmaterial und Möbeln geplant.

Die Herrichtung des Geländes einschl. der technischen Erschließung (Wege, Plätze, Grünflächen, Wasser, Strom, Wärme) erfolgt zunächst für bis zu 4 Wohneinheiten, eine weitere Erweiterung kann jedoch durch Anschluss an entsprechende Anschlussschächte und Errichtung eines weiteren Stichweges erfolgen.

Die Errichtung der mobilen Wohneinheiten muss schnellstmöglich erfolgen, sodass die Beschlussfassung unmittelbar dem Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Herzogenrath im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung angetragen wird.

Die geschätzten Kosten betragen rd. 1,1 Mio. ; konkrete Mittel sind in der aktuellen Haushaltsplanung des Jahres 2015 bisher nicht vorgesehen gewesen. Davon entfallen voraussichtlich 150.000 auf das lfd. Haushaltsjahr, die Restsumme auf das Haushaltsjahr 2016.

In 2015 ist daher eine erhebliche außerplanmäßige Auszahlung erforderlich. Der in 2015 fällig werdende Betrag in Höhe von 150.000 €, kann durch die Maßnahme "Umfahrt Kleikstraße/ Parkplatz Marbaise“(I114ABS003) gedeckt werden.

Zusätzlich ist in 2015 (Auszahlung 2016) eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 950.000 € erforderlich.

Zur Einhaltung der Nettoneuverschuldungsgrenze in der Finanzplanung wird die Deckung dieser Summe wie folgt dargestellt:

? Umgestaltung der Parkfläche gegenüber der alten Post (I114ABS001) Betrag in Höhe von 260.000 € - Verschiebung von 2016 nach 2017.

? Ausbau Einsteinstraße (I114ABS006) Betrag in Höhe von 300.000 € - Verschiebung von 2016 nach 2017.

? Neubau der Brücke Maubach (I114ABS005) Betrag in Höhe von 250.000 € - Verschiebung von 2016 nach 2017.

? Grunderwerb (I083GRU003) Betrag in Höhe von 140.000 € - Verschiebung von 2016 nach 2017.

? Erneuerung Lüftungsanlage Ratsbereich (I084ABH002) Betrag in Höhe von 200.000 € - Verschiebung von 2017 nach 2018.

? Ausbau Bankerfeldstraße (I084ABS012) Betrag in Höhe von 350.000 € - Verschiebung von 2017 nach 2018.

? Ausbau Grünstraße (I104ABS002) Betrag in Höhe von 400.000 € - Verschiebung von 2017 nach 2018.

Die für 2018 für die Maßnahmen Grünstraße und Bankerfeldstraße eingeplanten KAG-Beiträge sind somit ebenfalls um ein Jahr, auf das Jahr 2019 zu verschieben.

Die Nettoneuverschuldungsgrenze wird bei den hier dargestellten Verschiebungen in der Finanzplanung in den Jahren 2016 bis 2018 eingehalten.

Rechtliche Grundlagen:

§ 60 Abs. 2 GO NRW (Dringlichkeit); §§ 83 und 85 GO NRW (außerplanmäßige Auszahlung / Verpflichtungsermächtigung);

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

1. Gesamtkosten

X

Pflichtaufgabe

Freiwillige Aufgabe

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung

ja

X

nein

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto

im Finanzplan bei Investitionsnummer

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen

Euro.

2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:

2015

2016

2017

2018

Sachkosten

150.000 €

950.000 €

Personalkosten

Finanzaufwand
(Abschreibung und Zinsen)

Folgelasten gesamt:

150.000 €

950.000 €

Folgeerträge

Folgelasten saldiert:

150.000 €

1.100.000

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

Der Fachbereich 4 benötigt für die Erstellung einer Wohncontaineranlage für Asylanten außerplanmäßige Auszahlungen und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung für investive Auszahlungen im Jahr 2016.

Die außerplanmäßigen Mittel für 2015 sind notwendig, um die notwendigen Infrastrukturmaßnahmen (Kanal-, Strom-, Wasser- u. Abwasserleitung) r das avisierte Grundstück herzustellen und die Rechnungen auszuzahlen. Die finanzielle Deckung für 2015 ist durch die Verschiebung der Maßnahme „Umfahrung Kleikstrasse / Parkplatz Marbaise in spätere Jahre gesichert.

Um zu gewährleisten, dass die Wohncontainer im nächsten Jahr zeitnah geliefert werden, ist im Jahr 2015 die Ausschreibung und Vergabe dieser Leistung notwendig. Hierzu ist zusätzlich die Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung in 2015 notwendig. Nach § 85 Abs. 1 S. 2 GO NRW und § 9 Nr. 2 der Haushaltsatzung dürfen ausnahmsweise außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen eingegangen werden, wenn sie unabweisbar sind und der in der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen nicht überschritten wird. r die Vergabe von Wohn - Containern in diesem Jahr ist die Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 950.000 € erforderlich. Zusätzlich ist es notwendig Investitionsmaßnahmen im Jahr 2016 zu verschieben, um die Nettoneuverschuldung im Jahr 2016 einzuhalten. Die entsprechenden Maßnahmen sind im Sachverhalt aufgeführt.

Die außerplanmäßigen Auszahlungen und die Bereitstellung der Verpflichtungsermächtigungen im Jahr 2015 sind unabweisbar, da aufgrund der hohen Zuweisungen an Asylanten ein dringender Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten notwendig ist. Dies kann von Seiten der Beratung und Örtlichen Rechnungsprüfung nachvollzogen werden. Aufgrund der vorufigen Haushaltshrung (Nothaushaltes) ist die Genehmigung der Investitionsmaßnahme durch die Kommunalaufsicht einzuholen.

Die Entscheidung im Rahmen einer Dringlichkeit gem. § 60 Abs. 1, Satz 1 GO NRW durchzuführen, kann aufgrund der Eilbedürftigkeit der Ausschreibung und Durchführung der Maßnahmen, der anstehenden Ferienzeit und die Schwierigkeit alle Ratsvertreter zu einer außerordentlichen Ratssitzung einzuladen nachvollzogen werden.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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  • Eygelshovener Straße
  • Einsteinstraße
  • Grünstraße
  • Bankerfeldstraße
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