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Genehmigung von erheblichen außerplanmäßigen Ausgaben für den Betrieb der
Notaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in der Stadt Herzogenrath


Letzte Beratung
Dienstag, 27. Oktober 2015 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich 1 Bürgerdienste
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4714

Der Stadtrat genehmigt folgende erheblichen außerplanmäßigen Ausgaben:

  • Leistungen für Flüchtlinge in Notunterkünften, Produkt 0531310, Kostenstelle 420000, Sachkonto 533954 in Höhe 600.000 Euro und
  • Barleistungen für Flüchtlinge in Notunterkünften, Produkt 0531310, Kostenstelle 420000, Sachkonto 533955 in Höhe 10.000,00 Euro.

Sachverhalt:

Mit Verfügung vom 14.08.2015 hat die Bezirksregierung Köln den Bürgermeister zur Amtshilfe in Form der Einrichtung einer Notunterkunft für die Unterbringung von Flüchtlingen angewiesen.

Der Bürgermeister hat diesem Ersuchen entsprochen und die Turnhalle an der Waidmühl zu diesem Zweck herrichten und ausstatten lassen.

r den Betrieb der Einrichtungen sind erhebliche finanzielle Aufwendungen notwendig. Insbesondere sind der laufende Lebensunterhalt der Flüchtlinge, Verpflegung, der Sicherheitsdienst sowie die Kosten des Betriebs der Einrichtung durch das Deutsche Rote Kreuz sicherzustellen.

Nach Mitteilung der Bezirksregierung Köln werden notwendigen Auslagen für den Betrieb der Notunterkunft von Seiten des Landes erstattet. In diesem Zusammenhang wird die Bezirksregierung einen monatlichen Abschlag zur Deckung der Auslagen zur Verfügung stellen. Die Verwaltung hat einen monatlichen Abschlag in Höhe von 250.000 Euro beantragt.

Zur Deckung der laufenden Aufwendungen sind die o.a. außerplanmäßigen Leistungen für das Jahr 2015 erforderlich.

Diese Dringlichkeitsentscheidung ist erforderlich, um die laufend eingehenden Rechnungen zeitnah anweisen zu können. Aus diesem Grund kann ebenfalls die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.09.2015 nicht abgewartet werden.

Im Hinblick auf die darüber hinausr 2015 erforderlichen Haushaltsmittel wird auf die Beratungsvorlage zu Drucksachen-Nr. V/2015/264-E01r die anstehenden Sitzung en des Haupt- und Finanzausschusses und des Stadtrates verwiesen.

Die außerplanmäßigen Aufwendungen werden durch Mehreinnahmen bei Ertragskonto 448110 „Erstattungen des Landes für die Notunterkunft“ gedeckt.

Rechtliche Grundlagen:

§ 83 GO NRW

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

1. Gesamtkosten

X

Pflichtaufgabe

Freiwillige Aufgabe

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung

ja

x

nein

X

im Ergebnisplan bei Aufwandskonten 533954 und 533955

im Finanzplan bei Investitionsnummer

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen

610.000

Euro.

2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:

2014

2015

2016

2017

Sachkosten

610.000

Personalkosten

Finanzaufwand
(Abschreibung und Zinsen)

Folgelasten gesamt:

610.000

Folgeerträge

Folgelasten saldiert:

610.000

3. Korruptionsbekämpfungsgesetz:

Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:

(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)

ja

nein

(unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

Die Ausgaben sind zunächst unabweisbar erforderlich und beruhen auf einer Amtshilfe für das Land NRW. Die Erstattung der Kosten wurde mit Bescheid vom 14.08.2015 durch die Bezirksregierung Köln zugesagt. Trotzdem ist davon auszugehen, dass die Notwendigkeit und Angemessenheit der erstattungsfähigen Kosten und somit die endgültige Höhe der Erstattung in einer Endabrechnung einem Prüfungsverfahren des Landes unterzogen wird. Die Grundtze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind daher einzuhalten.

Dringlichkeit im Sinne der Gemeindeordnung ist aber nur für die bis zurchsten Stadtratssitzung am 27.10.2015 erfolgenden Aufwendungen gegeben, alle weiteren im Jahr 2015 danach erfolgenden Aufwendungen können natürlich noch Gegenstand der Stadtratssitzung sein.

Anlage/n:


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 27. Oktober 2015Sitzung des Rates der Stadt Herzogenrath

Art
Genehmigung
Ausschuß
Rat der Stadt Herzogenrath
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