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Flüchtlingsberatung in der Stadt Herzogenrath;
hier: gemeinsames Beratungsangebot der Evangelischen Flüchtlingsberatung und
der Caritas


Letzte Beratung
Donnerstag, 19. November 2015 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich 1 Bürgerdienste
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4775

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales nimmt die Ausführungen von Frau Judith Kuntz, Evangelische Flüchtlingsberatung und Herrn Jean Bizimana zur Kenntnis.

Sachverhalt:

Bereits in der letzten Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales hatte die Verwaltung zu Drucksachen-Nr. V/2015/048-E02 ausgeführt, dass aufgrund der hohen Flüchtlingszahlen eine Erweiterung des bestehenden Angebotes der Beratung und sozialen Betreuung der Flüchtlinge dringend erforderlich ist.

In diesem Zusammenhang hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales die Verwaltung mit der Erarbeitung und dem Abschluss einer Vereinbarung mit dem Caritasverband für die Regionen Aachen-Stadt und Aachen-Land e.V. zur Sicherstellung der Beratung und Betreuung der Flüchtlinge beauftragt.

In intensiven Gesprächen mit den beteiligten Partnern konnte eine aus Sicht der Verwaltung begrüßenswerte Vereinbarung entwickelt werden, die gewährleistet, dass die Evangelische Flüchtlingsberatung gemeinsam mit dem Caritasverband künftig eine qualifizierte Beratung der Flüchtlinge sicherstellen.

Formell wurde hierzu ein Vertrag zwischen der Stadt Herzogenrath sowie dem Caritasverband abgeschlossen. Darüber hinaus werden die Evangelische Flüchtlingsberatung sowie der Caritasverband eine gesonderte Kooperationsvereinbarung abschließen.

Der Caritasverband hat seine Beratungstätigkeit offiziell am 1. November 2015 aufgenommen.

Die Akteure vor Ort, Frau Judith Kuntz und Herr Jean Bizimana werden in der Sitzung über ihre Tätigkeit berichten und die Grundlagen der Zusammenarbeit erläutern.

Rechtliche Grundlagen:

Asylbewerbergesetz, Flüchtlingsaufnahmegesetz

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

1. Gesamtkosten

x

Pflichtaufgabe

Freiwillige Aufgabe

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung

x

ja

nein

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto 531820

im Finanzplan bei Investitionsnummer

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen

195.000

Euro.

2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:

2015

2016

2017

2018

Sachkosten

30.000

55.000

55.000

55.000

Personalkosten

Finanzaufwand
(Abschreibung und Zinsen)

Folgelasten gesamt:

30.000

55.000

55.000

55.000

Folgeerträge

Folgelasten saldiert:

30:000

55.000

55.000

55.000


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 19. November 2015Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales

Art
Anhörung
Ausschuß
Ausschuss für Arbeit und Soziales
Entscheidung
zur Kenntnis genommen
Details
Tagesordnung
Auszug