Flüchtlingsberatung in der Stadt Herzogenrath;
hier: gemeinsames Beratungsangebot der Evangelischen Flüchtlingsberatung und
der Caritas
- Letzte Beratung
- Donnerstag, 19. November 2015 (öffentlich)
- Federführend
- Fachbereich 1 Bürgerdienste
- Originaldokument
- http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4775
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales nimmt die Ausführungen von Frau Judith Kuntz, Evangelische Flüchtlingsberatung und Herrn Jean Bizimana zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Bereits in der letzten Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales hatte die Verwaltung zu Drucksachen-Nr. V/2015/048-E02 ausgeführt, dass aufgrund der hohen Flüchtlingszahlen eine Erweiterung des bestehenden Angebotes der Beratung und sozialen Betreuung der Flüchtlinge dringend erforderlich ist.
In diesem Zusammenhang hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales die Verwaltung mit der Erarbeitung und dem Abschluss einer Vereinbarung mit dem Caritasverband für die Regionen Aachen-Stadt und Aachen-Land e.V. zur Sicherstellung der Beratung und Betreuung der Flüchtlinge beauftragt.
In intensiven Gesprächen mit den beteiligten Partnern konnte eine aus Sicht der Verwaltung begrüßenswerte Vereinbarung entwickelt werden, die gewährleistet, dass die Evangelische Flüchtlingsberatung gemeinsam mit dem Caritasverband künftig eine qualifizierte Beratung der Flüchtlinge sicherstellen.
Formell wurde hierzu ein Vertrag zwischen der Stadt Herzogenrath sowie dem Caritasverband abgeschlossen. Darüber hinaus werden die Evangelische Flüchtlingsberatung sowie der Caritasverband eine gesonderte Kooperationsvereinbarung abschließen.
Der Caritasverband hat seine Beratungstätigkeit offiziell am 1. November 2015 aufgenommen.
Die Akteure vor Ort, Frau Judith Kuntz und Herr Jean Bizimana werden in der Sitzung über ihre Tätigkeit berichten und die Grundlagen der Zusammenarbeit erläutern.
Rechtliche Grundlagen:
Asylbewerbergesetz, Flüchtlingsaufnahmegesetz
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
x |
Pflichtaufgabe |
|
Freiwillige Aufgabe |
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
x |
ja |
|
nein |
|
im Ergebnisplan bei Aufwandskonto 531820 |
|
im Finanzplan bei Investitionsnummer |
Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen |
195.000 |
Euro. |
2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:
|
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Sachkosten |
30.000 |
55.000 |
55.000 |
55.000 |
Personalkosten |
|
|
|
|
Finanzaufwand |
|
|
|
|
Folgelasten gesamt: |
30.000 |
55.000 |
55.000 |
55.000 |
Folgeerträge |
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|
|
|
Folgelasten saldiert: |
30:000 |
55.000 |
55.000 |
55.000 |
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Donnerstag, 19. November 2015Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales
- Art
- Anhörung
- Ausschuß
- Ausschuss für Arbeit und Soziales
- Entscheidung
- zur Kenntnis genommen
- Details
- Tagesordnung
- Auszug