Glossar
- Nachrangiger Zugang zum Arbeitsmarkt
- Definition:
Vor Arbeitsaufnahme muss die Bundesagentur für Arbeit prüfen, ob die Besetzung der Stelle mit einem Ausländer zum Einen nicht der Herabsetzung der Arbeitsbedingungen dient und zum Anderen ob für diese Stelle nicht ein "bevorrechtigter" Arbeitsloser für diese Stelle infrage kommt. Bevorrechtigte Arbeitslose sind arbeitslose Deutsche, EU-Bürger oder Ausländer mit unbeschränkter Arbeitserlaubnis.
Weitere Infos:
Wikipedia "Nachrangiger Zugang zum Arbeitsmarkt"
§25 AufenthG