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Glossar

Subsidiärer Schutz
Definition:

Abschiebeverbot nach § 4 AsylG, obwohl kein Anrecht auf Asyl besteht. Dieses greift, falls dem Flüchtling in seinem Herkunftsland Folter, Todesstrafe oder erhebliche Gefahr für Leib, Leben und Freiheit droht

Weitere Infos:
BAMF - Subsidiärer Schutz

Gesetze:
§ 4 AsylG