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Unterzeichnung der Deklaration "Biologische Vielfalt in Kommunen"
Hier: Antrag der Fraktionen UBL, Bündnis90/Die Grünen und Piratenpartei im Rat der Stadt Herzogenrath vom 03.03.2018


Letzte Beratung
Dienstag, 29. Januar 2019 (öffentlich)
Federführend
Amt 63 - Bauordnungsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6506

Der Umwelt- und Planungsausschluss beschließt, dem oben genannten Antrag zu folgen und beauftragt die Verwaltung:

Die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ zu unterzeichnen und dem Städtebündnis „Kommunen für biologische Vielfalt e. V.“ beizutreten.

 

 

Sachverhalt:

Mit Antrag vom 08.03.2018 der Fraktionen UBL, Bündnis 90/Die Grünen und Piratenfraktion im Rat der Stadt Herzogenrath (Anlage I) wird beantragt, die Stadt möge sich dem Verein „Kommunen für biologische Vielfalt e. V.“ anschließen.

Ziel, so auch die Intention des Vereins, ist die Stärkung der Bedeutung von Natur im unmittelbarem Lebensumfeld der Menschen und Schutz der Biodiversität. Ein wesentliches Ziel des Vereins ist es, Kräfte zu bündeln und zu vernetzen. Grundsätzlich wird die Thematik in vier Handlungsfelder unterteilt (Anlage II unter „Die Ziele“). Dem Bündnis haben sich aktuell 159 Mitglieder (Stand: Januar 2019) angeschlossen.

Seitens der Verwaltung wird betont, dass, bezogen auf die biologische Vielfalt im Sinne der Deklaration (Anlage III), bereits einige Projekte & Maßnahmen zum Erhalt und zur Stärkung der biologischen Vielfalt berücksichtigt und durchgeführt wurden und werden (Anlage IV). Grundsätzlich wäre eine Unterzeichnung der Deklaration hierzu nicht unbedingt erforderlich.

Andererseits würden mit der Unterzeichnung der Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ die bereits laufenden Projekte & Maßnahmen unterstützt und ergänzt. Gleichzeitig würde sich die Stadt Herzogenrath verpflichten, Projekte & Maßnahmen zur biologischen Vielfalt vor Ort weiter zu stärken und deren Anforderungen als Grundlage einer nachhaltigen Stadtentwicklung bei allen Entscheidungen auf kommunaler Ebene zu berücksichtigen. Die Stadt Herzogenrath würde mit dem Beitritt zum Verein die Bedeutung der biologischen Vielfalt in Kommunen untermauern und sich noch aktiver dafür einsetzen.

Das Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt e. V.“ hat es sich weiter zum Ziel gesetzt, den interkommunalen Austausch zu stärken, die inhaltliche Arbeit in den Kommunen zu unterstützen und kommunale Interessen und Bedürfnisse in politische Prozesse hinein zu vermitteln. Praxiserfolge von engagierten Kommunen wird es über Broschüren und Pressearbeit bundesweit sichtbar machen. Es werden praxisorientierte Handreichungen für ökologische Standards vermittelt.

Dazu bedarf es aus Sicht der Verwaltung keines Beitritts, da die sehr gute und informationsreiche Homepage des Vereins zur Verfügung steht. Bei einem Beitritt stünden allerdings konkrete Unterstützungsleistungen, wie beispielsweise die Organisation von Workshops zur Weiterbildung kommunaler Verwaltungsmitarbeiter/innen zur Verfügung.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Thematik sehr komplex und querschnittsübergreifend über mehrere Ämter der Stadt Herzogenrath verteilt ist. Aus Sicht der Verwaltung ist es unumgänglich, zusätzliches Personal und Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, wollte man die Punkte der Deklaration sinnhaft und nachhaltig umsetzen.

Weiter ist zu berücksichtigen, dass z. B. unter Punkt III. Nachhaltige Nutzung geforderte Maßnahmen nicht in der Zuständigkeit bzw. im direkten Einflussbereich der Stadt liegen:

  • Der „Ausbau von Biotopverbundsystem und Schutzgebietsnetzen“ sowie der „Schutz ökologisch sensibler Gebiete vor dem Einfluss gentechnisch veränderter Kulturpflanzen und schädlicher Stoffeinträge“ liegen (in erster Linie) in der Zuständigkeit der Landwirtschaftskammern und der UNB StädteRegion Aachen.

  • Die „Renaturierung von Fließgewässern und die Wiederherstellung ihrer Durchgängigkeit“ so wie der „Schutz von Gewässern vor schädlichen stofflichen Einträgen, z.B. durch Einrichtung ausreichender Gewässerrandstreifen“ sind Aufgaben der Unteren Wasserbehörde bzw. des Wasserverbandes.

  • Die „Entwicklung intelligenter ÖPNV Konzepte“ obliegt in erster Linie dem AVV bzw. der EVS EUREGIO Verkehrsschienennetz GmbH.

  • Förderung umweltverträglicher Formen der Landwirtschaft liegt insbesondere in der Zuständigkeit der Landwirtschaftskammern.

Bezogen z.B. auf das erste Handlungsfeld „Grün- und Freiflächen im Siedlungsbereich“ könnten die hier aufgeführten Maßnahmen zum großen Teil im Rahmen der Bauleitplanung berücksichtigt werden (Anlage V).

Einen besonderen Fokus würde die Verwaltung in diesem Punkt zukünftig auf vorgeschriebene und festgesetzte Dachbegrünungen, sofern dies technisch möglich ist, setzen. Dachbegrünungen sind ein hervorragendes Instrument neben den hier aufgeführten Komponenten, die biologische Vielfalt zu erhöhen und die Folgen des Klimawandels abzumildern.

Es ist allerdings auch klar, dass die hier geforderten Maßnahmen konzeptionelle Ausarbeitungen verlangen, die über die normalen Verfahren hinausgehen. Dies gilt insbesondere für die geforderte Erstellung eines „kommunalen Biotop- und Artenschutzkonzeptes“. Dieses Verfahren ist vergleichbar mit der Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes und ist ohne externe Unterstützung nicht umsetzbar.

Nach Auffassung der Verwaltung erfordern u.a. die unter „Bewusstseinsbildung und Kooperation“ aufgeführten Maßnahmen einen hohen Personaleinsatz, die mit dem vorhandenen Personal nicht geleistet werden können. Darüber hinaus wäre es unabdingbar, dass die hiesigen Schulen und Kindergärten hier aktiv mitarbeiten würden.

Auf eine Abfrage vom 13.07.2017 zu einem gleichlautenden Thema an alle weiterführenden Schulen in Herzogenrath (15 Stück) gab es eine Rückmeldung von einer Schule (Gymnasium Herzogenrath).

Auf eine weitere Anfrage vom 27.09.2017, bezogen auf das Bienensterben und die Ansiedlung von Bienenvölkern auf öffentlichen Gebäuden, sind alle hiesigen Imker der Stadt Herzogenrath (sieben Personen) angeschrieben worden. Hierauf haben sich drei Imker gemeldet (davon einer aus Alsdorf).

Angesichts der enormen Herausforderungen zum Schutz der biologischen Vielfalt, welche auch von der Verwaltung zu bewältigen sind, ist die Verwaltung auf Grundlage der Leistungsbeschreibung des Bündnisses „Kommune für biologische Vielfalt e. V.“ zu dem Schluss gekommen, dass ein Bündnisbeitritt zum einen einen erheblichen Mehrwert für die Stadt Herzogenrath bedeuten würde, auf der anderen Seite dies ohne zusätzliche personelle Unterstützung nicht zu leisten ist.

Es wird vorgeschlagen, die Deklaration zu unterzeichnen und gegebenenfalls Fördermittel für die Erstellung eines „Biotop- und Artenschutzkonzeptes“ sowie für die Einstellung eines neuen Mitarbeiters/Mitarbeiterin mit dem Schwerpunkt „Biotop- und Artenschutz“ iSd. Deklaration zu akquirieren.

Anlagen:

-Antrag der Fraktionen UBL, Bündnis 90 / Die Grünen und Piratenfraktion vom 03.03.2018

-Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“

-Vereinsatzung „Bündnis Kommunen für biologische Vielfalt e. V.“

-Flyer zu „Kommunen für biologische Vielfalt“ (wird den Fraktionen im Original (2 Exemplare) separat zugestellt)

-Aufstellung von Projekten & Maßnahmen bei der Stadt Herzogenrath

-Vermerk A 61 – Stadtplanung – vom 27.12.2018

 

 

Finanzen:

Der Vereinsbeitritt ist mit einem Jahresbeitrag von 165,00 Euro verbunden. Die Kosten- und die Fördermöglichkeiten für die Erstellung eines „Biotop- und Artenschutzkonzeptes“ sowie für die Einstellung eines neuen Mitarbeiters/einer neuen Mitarbeiterin sind noch zu ermitteln.

1. Gesamtkosten

Pflichtaufgabe

X

Freiwillige Aufgabe

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung

ja

X

nein


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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