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Sachstandsbericht Radschnellweg
Antrag der CDU-Fraktion vom 16.12.2013


Letzte Beratung
Dienstag, 21. Mai 2019 (öffentlich)
Federführend
Amt 32 - Ordnungsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6741

Der Bau- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt, dass die Stadt Herzogenrath gemeinsam mit der StädteRegion Aachen und der Stadt Aachen eine Planungsvereinbarung mit dem Land Nordrhein-Westfalen (vertreten durch den Landesbetrieb Straßenbau, RNL Ville-Eifel) über den Bau des Radschnellweges Euregio in der StädteRegion Aachen abschließt.

Der Bau- und Verkehrsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei den in der Planungsvereinbarung genannten voraussichtlichen Kosten der Baumaßnahme um eine grobe Kostenschätzung handelt. Insbesondere der Kostenanteil der Stadt Herzogenrath ist nach derzeitigem Stand der Planung nicht näher verifizierbar da keine Gehwege in städtischer Baulast erneuert werden, für die die Stadt Kosten zu tragen hätte. Demnach ist, wie bisher immer kommuniziert, auch weiterhin von keiner Kostenbeteiligung auszugehen. Sollte sich im weiteren Verfahren etwas anderes ergeben, ist dies erneut dem Ausschuss mitzuteilen.

Weiterhin wird beschlossen, dass die Verwaltung im Zuge der weiteren Planung auch vorsorglich für mögliche Kostenbeteiligungen einen Antrag auf Gewährung von Zuschüssen stellen kann.

 

 

Sachverhalt:

Der Bau- und Verkehrsausschuss hatte zuletzt in seiner Sitzung vom 13.07.2017 über den Bau des Radschnellweges beraten. Damals wurde der Beschluss des Städteregionstages bestätigt, wonach:

- der „Machbarkeitsstudie… als Grundlage für die weitere Planung“ zugestimmt wurde,

- beschlossen wurde, „dass die Planung des Radschnellweges auf dieser Basis fortgeführt werden soll“,

- die „Machbarkeitsstudie… einschließlich der Nutzen-Kosten-Analyse beim Land NRW einzureichen“ ist,

- die „Durchführung des Linienbestimmungsverfahrens und die Umweltverträglichkeitsstudie“ beantragt wird.

Dies ist zwischenzeitlich geschehen.

Nachdem das Land Nordrhein-Westfalen im Jahre 2016 das Straßen- und Wegegesetz geändert hat, ist dieses, vertreten durch den Landesbetrieb Straßenbau, grundsätzlich Baulastträger für den Radschnellweg.

Der Landesbetrieb Straßenbau hat allerdings mitgeteilt, dass seinerseits für die umfangreichen Planungsaufgaben im Zusammenhang mit dem Radschnellweg keine Kapazitäten zur Verfügung stünden. Er hat darum gebeten, dass diese Aufgaben durch die bisherigen Projektpartner StädteRegion Aachen, Stadt Aachen und Stadt Herzogenrath übernommen werden sollen.

Zu diesem Zweck soll die vorliegende Planungsvereinbarung abgeschlossen werden. Darin ist das Verhältnis zwischen den o. g. Projektpartnern und dem Land geregelt. Dabei werden zunächst nur die weiteren Planungsschritte, maximal bis zur Leistungsphase 5 der HOAI (Ausführungsplanung), vereinbart.

Nach dem letzten Beschluss im Jahre 2017 hat sich eine wesentliche Änderung in der Sichtweise des Landes zur Finanzierung des Radschnellweges ergeben. Grundsätzlich gilt die Baulastträgerschaft des Landes für alle Abschnitte außerhalb von Ortsdurchfahrten (OD) sowie in Kommunen unter 80.000 Einwohnern auch innerhalb der OD. Innerhalb der OD greift jedoch jetzt, analog zu Landesstraßen, die Ortsdurchfahrtenrichtlinie, wonach die Straßenbaulast für Gehwege der Gemeinde obliegt. Hierdurch ergibt sich für die Stadt Herzogenrath möglicherweise eine Kostenbeteiligung. Dies kann dann der Fall sein, wenn in einem Abschnitt des Radschnellweges innerhalb der OD kein Gehweg vorhanden ist bzw. der vorhandene sich in einem nicht ausreichenden Standard befindet. Ein nicht ausreichender Standard könnte dann vorliegen, wenn die Breite deutlich zu gering oder der Gehweg nicht bzw. nicht ausreichend befestigt wäre. Nach derzeitigem Planungsstand ist dieser Fall nicht zu erwarten.

Abschnitte ohne Gehwege, wo die Kosten durch die Stadt Herzogenrath zu tragen wären, könnten sich entlang der Kämpchenstraße sowie auf dem alten Bahndamm zwischen Kämpchen- und Kircheichstraße ergeben. In der Machbarkeitsstudie wurde dieser Bereich als innerhalb der OD liegend gekennzeichnet. In einer Berechnung der StädteRegion Aachen werden die Herstellungskosten der Gehwege hier auf rd. 290.000,- EUR (brutto) beziffert. Nach Abstimmungen mit dem Landesbetrieb Straßenbau und der StädteRegion Aachen ist die Einstufung „innerhalb OD“ hier nicht richtig, da von dem Radschnellweg bzw. dem Gehweg keine Grundstücke erschlossen werden. Beide Abschnitte sind somit als „außerhalb OD“ zu werten und in der Baulast des Landes.

Insgesamt ist also zum jetzigen Stand der Planung nach wie vor nicht von einer Kostenbeteiligung der Stadt Herzogenrath auszugehen.

Trotzdem ist nicht auszuschließen, dass im Zuge der weiteren Planung noch Abschnitte auftauchen, wo eine Kostenbeteiligung bisher noch nicht gesehen wird, aufgrund einer anderen Linienführung aber dennoch erforderlich werden kann. Dieser Fall könnte sich beispielswiese in Herzogenrath-Mitte ergeben, da im Zuge des anstehenden Linienabstimmungsverfahrens hier noch deutlich andere Trassen möglich sind, als zur Zeit angedacht.

Aus diesen Gründen ist in der Planungsvereinbarung vorsorglich ein Betrag von 300.000,- EUR (brutto) als mögliche Kostenbeteiligung durch die Stadt Herzogenrath aufgenommen worden.

Falls sich tatsächlich eine Kostenbeteiligung ergibt, ist diese zuwendungsfähig und wird durch das Land mit einem Fördersatz von 80 % bezuschusst. Für strukturschwache Regionen, zu denen Herzogenrath zählt, gilt der erhöhte Fördersatz von 85 %. Ein entsprechender Einplanungs-/ Finanzierungsantrag ist dann zu stellen.

Im Weiteren ist auch noch eine Vereinbarung zwischen den derzeitigen Projektpartnern StädteRegion Aachen, Stadt Aachen und Stadt Herzogenrath zur Bildung einer Projektgruppe, wie sie in der vorliegenden Planungsvereinbarung schon angesprochen ist, zu schließen. Diese befindet sich derzeit in Vorbereitung.

Rechtliche Grundlagen:

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Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

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Anlagen:

Anlage 0:Planungsvereinbarung

Anlage 1: Übersichtskarte

Anlage 2a-c:Lagepläne incl. OD-Grenzen

Anlage 3:Erlass zu den Verwaltungskosten

Anlage 4:Stundennachweis (Beispiel)


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Kämpchenstraße
  • Kircheichstraße

Beratungsfolge

Dienstag, 21. Mai 2019Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Bau- und Verkehrsausschuss
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Tagesordnung