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Bürgeranregung gem. § 24 GO NRW vom Verein Kohlscheider Bürger e.V.
hier: Radwegsituation Einmündung Alte Bahn/Raiffeisenstraße in Herzogenrath-Kohlscheid vom 27.05.2019


Letzte Beratung
Dienstag, 02. Juli 2019 (öffentlich)
Federführend
Amt 32 - Ordnungsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6830

Der Bau- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird damit beauftragt, die aktuell angeordnete Beschilderung des gemeinsamen Geh- und Radweges Alte Bahn (zwischen Raiffeisenstraße und Weststraße) dahingehend zu ergänzen, dass im Bereich der beiden Wegesperren selbiger durch eine ENDE-Beschilderung aufgehoben wird.

 

 

Sachverhalt:

Mit Datum vom 27.05.2019 wurde seitens des Vereins Kohlscheider Bürger e.V. eine Bürgeranregung gem. § 24 GO NRW an den Bürgermeister Herrn Christoph von den Driesch gerichtet, sowohl den Einmündungsbereich Alte Bahn / Raiffeisenstraße für Radfahrende durch Beschilderung und zusätzliche Markierungen zu ertüchtigen als auch den Standort der dort angeordneten Altglascontainer zu verändern. Beides soll in den entsprechenden Fachausschüssen beraten werden. Zuständigkeit halber wird die geschilderte Verkehrssituation für Radfahrende im Bau- und Verkehrsausschuss und die Standortfrage der Altglascontainer im Umwelt- und Planungsausschuss beraten. Der genaue Wortlaut sowie die Begründung ist dem Antrag (siehe Anlage) zu entnehmen.

Wie in der Bürgeranregung geschildert, sei die allgemeine Verkehrssituation im Bereich der Einmündung Alte Bahn / Raiffeisenstraße für Radfahrende insbesondere für Kinder, Senioren oder andere nicht ganz so sportliche Radfahrende schwierig und gefährlich. Straßenverkehrsrechtlich ist hier die offizielle Verkehrsregelung wie folgt:

Der gemeinsame Geh- und Radweg im Zuge der „Alten Bahn“ beginnt bzw. endet im Bereich der versetzten Wegesperre. D.h., die Radfahrenden (die über Alte Bahn aus Richtung Weststraße kommen) müssen vor der Sperre absteigen, werden dann zum Fußgänger, gehen über den Gehweg im Zuge der Raiffeisenstraße bis an den Straßenrand um im Anschluss (nachdem sie sich orientiert und in den Straßenverkehr eingefädelt haben) ihre Fahrt dort fort zu setzen.

Der in der Bürgeranregung vorgebrachte Vorschlag, eine gestrichelte Furtmarkierung mit einer Hinweisbeschilderung für den Kraftfahrzeugverkehr auf „Radfahrende“ einzurichten, wird seitens der Straßenverkehrsbehörde aus Gründen der mangelnden Verkehrssicherheit abgelehnt. Diese Stelle würde auch keine offizielle Querung im klassischen Sinne darstellen, da hier nicht das Ziel verfolgt wird die gegenüber liegende Straßenseite zu erreichen sondern die Radfahrenden würden die Furt nutzen um sich in den fließenden Verkehr „einzufädeln“. Zusätzlich besteht hierdurch die Gefahr, dass die Furt von den Radfahrenden dann nicht „begangen“ sondern „befahren“ wird. Diese Verhaltens- bzw. Fahrweise ist von den übrigen Verkehrsteilnehmern, die die Raiffeisenstraße befahren, nicht zu erwarten und würde zu erheblichen Irritationen führen. Insbesondere für die sportlich ambitionierten Radfahrenden ergäbe sich hierdurch ein hohes Verkehrsrisiko. Durch die gestrichelte Furtmarkierung wird ein „Fahrweg“ suggeriert, der straßenverkehrsrechtlich aber lediglich eine Querungshilfe für Fußgänger darstellt.

Vielmehr schlägt die Verwaltung vor, die oben beschriebene offizielle Regelung dahin gehende zu unterstreichen, im Bereich der Wegesperren die Beschilderung mit Geh-/ Radweg „ENDE“ ergänzend anzuordnen.

Folgender Hinweis als sogenannter „Ausblick“ kann hier gegeben werden. Der ursprüngliche Verlauf der alten Bahntrasse stellt heute schon eine attraktive in nord-süd-Richtung verlaufende Wegebeziehung durch die Ortslage Kohlscheid für Fußgänger und Radfahrende dar. Bereits die ersten Begehungen und Planungsüberlegungen zum Radschnellweg zwischen Aachen – Herzogenrath – Kerkrade sahen hier eine hochwertige Verbindung für den Radverkehr. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie zum Radschnellweg (RS4) wurde diese Achse dann auch näher untersucht und wird derzeit im Rahmen der Linienbestimmung konkretisiert.

Es besteht die Planungsabsicht, bei Realisierung des Radschnellweges, den Einmündungsbereich an dieser Stelle durch entsprechende Umbaumaßnahmen für den Radfahrenden so zu ertüchtigen, dass eine Bevorrechtigung im Zuge des Radschnellweges geschaffen wird. Erst durch diesen entsprechenden Umbau wäre dann auch eine eindeutige und sichere Verkehrsregelung möglich bzw. gegeben. Es bleibt somit zu hoffen, dass mit dem Bau des Radschnellweges auch eine deutliche Aufwertung der alten Bahntrasse zwischen Raiffeisenstraße und Kämpchenstraße für die Radfahrenden verbunden sein wird.

 

 

 

 

Anlage/n:

rgeranregung § 24 GO NRW vom 27.05.2019


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Weststraße
  • Raiffeisenstraße
  • Alte Bahn
  • Kämpchenstraße

Beratungsfolge

Dienstag, 02. Juli 2019Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses

Art
Anhörung
Ausschuß
Bau- und Verkehrsausschuss
Details
Tagesordnung