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Bürgeranregung gem. § 24 GO NRW vom Verein Kohlscheider Bürger e.V.
Hier: Radwegsituation Einmündung Alte Bahn/Raiffeisenstraße in Herzogenrath-Kohlscheid vom 27.05.2019


Letzte Beratung
Dienstag, 03. September 2019 (öffentlich)
Federführend
Amt 32 - Ordnungsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6882

Der Bau- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Ein Um-/Ausbau des Verknüpfungsbereiches Rad-/Gehweg Alte Bahn mit der Raiffeisenstraße wird nicht weiter verfolgt und erfolgt erst mit der Realisierung des Radschnellweges RS4.

 

 

Sachverhalt:

In der Sitzung vom 02.07.2019 wurde der einstimmige Beschluss gefasst, die Verwaltung damit zu beauftragen, die aktuell angeordnete Beschilderung des gemeinsamen Geh- und Radweges Alte Bahn (zwischen Raiffeisenstraße und Weststraße) dahingehend zu ergänzen, dass im Bereich der beiden Wegesperren selbiger durch eine ENDE-Beschilderung aufgehoben wird sowie dem Bau und Verkehrsausschuss Lösungsvorschläge zur Verbesserung der Radwegesituation vorzuschlagen.

Die ergänzende Beschilderung wurde zwischenzeitlich angeordnet und durch den Bauhof montiert. Bei der Prüfung/Planung verschiedener Möglichkeiten eine Querung für Fußgänger/Radfahrer im Bereich der Verknüpfung des gemeinsamen Rad-/Gehweges Alte Bahn mit der Raiffeisenstraße ist festzustellen, dass der Zuschnitt der Liegenschaften hier eine gewisse Besonderheit aufweist. So befinden sich privat genutzte Grundstücksbereiche auf städtischem Gelände und städtische Verkehrsanlagen auf privaten Flächen. Eine Übersicht bietet die Anlage 1.

Da in gewisser Weise der Bestandsschutz zu wahren ist, gestaltet sich eine Umgestaltung dieses Bereiches, ohne Schaffung einer Rechtsgrundlage im Zuge eines Planfeststellungverfahrens, im Bestand recht schwierig. Beabsichtigte Veränderungen sind daher lediglich mit Einverständnis der jeweiligen Grundstückseigentümer möglich.

Unter der Annahme/Voraussetzung, dass dieses Einverständnis besteht, wurden durch die Verwaltung unterschiedliche Varianten einer gegenüber heute geänderten Gestaltung des Verknüpfungsbereiches Rad-/ Gehweg Alte Bahn mit der Raiffeisenstraße in skizzenhafter Form entworfen. In allen Varianten gilt jedoch gleichermaßen die Verkehrsregelung, dass der Radfahrende nur untergeordnet zum Kraftfahrzeugverkehr mit der Raiffeisenstraße verknüpft werden kann. D.h., die Radfahrenden müssen absteigen, können dann als Fußgänger die Fahrbahn queren, um sich dann wieder in den fließenden Verkehr einzufädeln.

Die Verwaltung weist an dieser Stelle darauf hin, dass Varianten mit einer Bevorrechtigung des Radfahrenden im Bereich des Verknüpfungsbereiches Alte Bahn/Raiffeisenstraße erst mit Realisierung des Radschnellweges (RS4) geplant und realisiert werden können. Die Straßenverkehrsordnung sieht bei den hier derzeit vorhanden (sehr geringen) Radverkehrsmengen (sprich: ohne die zu erwartenden Radfahrbelastungen, abgeleitet aus der Potentialanalyse zum Radschnellweg mit täglich rd. 1.000-1.200 Radfahrenden) keine Möglichkeit, eine Bevorrechtigung dieser Verkehre durchzusetzen. Begründet ist dies in der Tatsache, dass der vereinzelte Radfahrende auf Grund der geringen Verkehrsmenge nicht die vorherrschende Verkehrsart darstellt. Das Gefahrenpotential der Missachtung der Vorfahrt der Radfahrenden von Kraftfahrenden ist derart hoch, das dies zu einem erhöhten Unfallrisiko führen würde.

Es wird daher nochmals auf die Erläuterungen der letzten Ausschussvorlage verwiesen:

Der in der Bürgeranregung vorgebrachte Vorschlag, eine gestrichelte Furtmarkierung mit einer Hinweisbeschilderung für den Kraftfahrzeugverkehr auf „Radfahrende“ einzurichten, wird seitens der Straßenverkehrsbehörde aus Gründen der mangelnden Verkehrssicherheit abgelehnt. Diese Stelle würde auch keine offizielle Querung im klassischen Sinne darstellen, da hier nicht das Ziel verfolgt wird die gegenüber liegende Straßenseite zu erreichen sondern die Radfahrenden würden die Furt nutzen um sich in den fließenden Verkehr „einzufädeln“. Zusätzlich besteht hierdurch die Gefahr, dass die Furt von den Radfahrenden dann nicht „begangen“ sondern „befahren“ wird. Diese Verhaltens- bzw. Fahrweise ist von den übrigen Verkehrsteilnehmern, die die Raiffeisenstraße befahren, nicht zu erwarten und würde zu erheblichen Irritationen führen. Insbesondere für die sportlich ambitionierten Radfahrenden ergäbe sich hierdurch ein hohes Verkehrsrisiko. Durch die gestrichelte Furtmarkierung wird ein „Fahrweg“ suggeriert, der straßenverkehrsrechtlich aber lediglich eine Querungshilfe für Fußgänger darstellt. …

Seitens der Verwaltung wurden daher Verkehrsvarianten entworfen, die sowohl den Radfahrenden als auch den Kraftfahrzeugfahrenden durch entsprechende bauliche Umgestaltungen eindeutig auf eine Querung hinweisen. D.h., für den heute sehr „spitzwinkeligen Schnitt“ muss eine nahezu rechtwinkelige Variante geschaffen werden. Dieses ist notwendig, um die notwendigen Sichtbeziehungen (Sichtdreiecke) zu erhalten. Zwei Varianten sind dabei grundsätzlich möglich.

Die Querungshilfe gem. Variante 1 ist als sogenannte Fahrbahnverengung konzipiert, bei der der längst zur Raiffeisenstraße verlaufende Radverkehr am Fahrbahnrand auf einem Schutzstreifen durch die Engstelle geführt und durch einen Fahrbahnteiler mit Pollern vom Kraftfahrzeugverkehr getrennt wird. Im Zuge der Engstelle wird dann eine Fußgängerquerung geschaffen, die es dem Radfahrenden (der hier im Übrigen Fußgänger ist) sowie dem reinen Fußgänger ermöglicht, die auf eine Fahrspur verengte Fahrbahn zu queren. Der kombinierte Rad-/Gehweg Alte Bahn wird zu diesem Zweck aus seiner bestehenden Lage vorzeitig verschwenkt, so dass er auf die Querung nunmehr senkrecht auftrifft und somit die Sichtbeziehungen (s.o.) begünstigt werden. Die beiden heute vorhandenen Wegesperren unmittelbar am Kurvenanfang/-ende werden dann wieder montiert.

Der vorhandene Straßenraum muss hierzu um rd. 6,00m (inkl. der Nebenanlagen) auf einer Länge von rd. 50,00m um-/ausgebaut und entsprechend erweitert werden. Darüber hinaus muss der vorhandene Rad-/Gehweg Alte Bahn (siehe Skizze) im Verlauf angepasst werden. Ohne notwendige Entwässerungsverhältnisse und ggf. notwendige Umverlegungen von Versorgungsleitungen im heutigen Gehweg berücksichtigt zu haben, müsste mit Umbaukosten von rd. 35.000,00€ gerechnet werden. Zudem würden im Zuge der Raiffeisenstraße 5 markierte Stellplätze vor Hausnummer 10 entfallen.

Die Querungshilfe gem. Variante 2 ist mit einer Mittelinsel als Fahrbahnteiler konzipiert, durch den die beiden Fahrtrichtungen im Zuge der Raiffeisenstraße entsprechend geteilt werden. Der Radfahrende im Zuge der Raiffeisenstraße verbleibt hierbei in der Fahrbahn ohne zusätzliches Radfahrerangebot. Der Fahrbahnteiler ist zur besseren Wahrnehmung an den beiden Kopfseiten mit Straßenbäumen als vertikales Aufmerksamkeitselement versehen. Wie in der Variante 1, wird der kombinierte Rad-/Gehweg Alte Bahn in der Variante 2 ebenfalls (aus vorgenannten Gründen) vorzeitig verschwenkt. Die beiden heute vorhandenen Wegesperren unmittelbar am Kurvenanfang/-ende werden auch hier wieder montiert.

Der vorhandene Straßenraum muss hierzu um rd. 6,00m (inkl. der Nebenanlagen) auf einer Länge von rd. 40,00m um-/ausgebaut und entsprechend erweitert werden. Darüber hinaus muss der vorhandene Rad-/Gehweg Alte Bahn gem. Skizze im Verlauf angepasst werden. Ohne notwendige Entwässerungsverhältnisse und ggf. notwendige Umverlegungen von Versorgungsleitungen im heutigen Gehweg berücksichtigt zu haben, müsste mit Umbaukosten (inkl. zweier Bäume) von rd. 33.000,00€ gerechnet werden. Wie bei Variante 1, entfallen auch hier im Zuge der Raiffeisenstraße 5 markierte Stellplätze vor Hausnummer 10 und zusätzlich 1 weiterer Stellplatz vor Hausnummer 12.

Die Verwaltung weist an dieser Stelle nochmals darauf hin, dass keine Straßenbauelemente, sowohl aus der Variante 1 (Engstelle) als auch aus der Variante 2 (Mittelinsel), für den Bau des Radschnellweges (RS4) genutzt werden können, die den notwendigen Ausbaustandards eines Radschnellweges gerecht würden.

Rechtliche Grundlagen:

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Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

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Anlage:

Übersicht der Grundstückseigentümerverhältnisse (Anlage 1)

Variante 1 (Anlage 2)

Variante 2 (Anlage 3)


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Dienstag, 03. September 2019Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses

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