Sachstand und weiteres Vorgehen des Klimaschutzmanagements
- Letzte Beratung
- Donnerstag, 25. März 2021 (öffentlich)
- Federführend
- Amt 61 - Stadtplanungsamt
- Originaldokument
- http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7631
Beschlussvorschlag:
Der Klima- und Umweltschutzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die kommunale Klimastrategie entsprechend der im Sachverhalt erläuterten Vorgehensweise weiter voranzutreiben.
Der Klima- und Umweltschutzausschuss bittet den Haupt- und Finanzausschuss im Rahmen der Haushaltsberatungen entsprechende Mittel in den Haushalt einzustellen.
Der Klima- und Umweltschutzausschuss beschließt die Einrichtung eines Klimabeirats.
Der Klima- und Umweltschutzausschuss nimmt das Logo als Dachmarke für alle zukünftigen Klimaschutzaktivitäten der Stadt zustimmend zur Kenntnis.
Rahmenbedingungen des Klimaschutzmanagements
Am 9. Juli 2019 hat der Rat der Stadt Herzogenrath festgestellt, dass die bisherigen kommunalen Aktivitäten der Stadt bei weitem nicht ausreichen, um das Ziel des Übereinkommens von Paris - die globale Erwärmung auf 1,5 Grad Celsius (gegenüber vorindustriellen Werten) zu begrenzen (fortan 1,5 Grad Ziel) - zu erreichen. Deswegen erklärte der Stadtrat den Klimanotstand, um Klimaschutz als kommunaler Aufgabe höchste Priorität zukommen zu lassen. So wurde die Verwaltung beauftragt eine*n Klimaschutzmanager*in einzustellen, um Klimaschutzaktivitäten umzusetzen, Auswirkungen von Vorhaben in klimarelevanten Vorlagen abzuschätzen und sowohl dem Stadtrat als auch der Öffentlichkeit halbjährlich über Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Klimaschutzziele zu berichten (siehe Drucksachen-Nr. V/2019/228).
Am 1. August 2020 hat die Klimaschutzmanagerin ihre Tätigkeit bei der Stadt Herzogenrath aufgenommen. Zu Beginn hat sich das Klimaschutzmanagement (KSM) einen Überblick über den gegenwärtigen Ist-Zustand der Klimaschutzaktivitäten Herzogenraths verschafft. Auch wurde erörtert, welches Vorgehen geeignet ist, um zukünftige Klimaschutzaktivitäten (des Klimaschutzkonzepts) erfolgreich umzusetzen, um gesetzte Klimaschutzziele zu erreichen.
So hat sich das KSM mit relevanten internen Akteuren ausgetauscht und in bestehende Projekte eingearbeitet. Auch wurde eine systematische Literaturrecherche durchgeführt und an relevanten Netzwerkstreffen und Seminaren teilgenommen. Darüber hinaus wurden Erfahrungen anderer Kommunen (Kommunen innerhalb der StädteRegion Aachen, Gemeente Kerkrade, u.a.) und unabhängiger Beratungseinrichtungen auf Bundes-, Landes- und lokaler Ebene eingeholt (Städteregion Aachen, EnergieAgentur NRW, difu / SK:KK, Klimabündnis, u.a.).
Die bisherige Grundlage für Klimaschutzaktivitäten bildet das integrierte Klimaschutzkonzept der Stadt Herzogenrath von 2014 (fortan IKSK), welches im Rahmen einer Initiative der StädteRegion Aachen erstellt wurde. Im Folgenden wird auf die wichtigsten Aspekte des integrierten Klimaschutzkonzepts eingegangen.
Integriertes Klimaschutzkonzept (2014)
Erster Baustein des Konzepts sind die politischen Rahmenbedingungen und die darauf aufbauenden Zielsetzungen der Emissionsminderung der Stadt Herzogenrath. So wurde damals beschlossen, dass die CO2-Emissionen (bezogen auf 1990) bis 2020 um 40% und bis 2050 um 80% reduziert werden:
Ein weiterer Baustein des IKSK ist die CO2-Bilanz, in welchem der Energieverbrauch nach Energieträgern und die Emissionen nach Sektoren für das Jahr 2010 berechnet wurden:
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Die Ergebnisse der CO2-Emissionen nach Sektoren zeigen deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt liegende Werte für Emissionen von privaten Haushalten auf. Emissionen aus öffentlichen Liegenschaften und der kommunalen Flotte sind auf die Gesamtbilanz gesehen gering, wenn auch im bundesweiten Vergleich typisch. Auch wenn Maßnahmen in letzterem Bereich keinen großen Einfluss auf die Gesamtbilanz haben, so sollten diese im Sinne des Vorbildcharakters der Kommune nicht vernachlässigt werden.
Auf der CO2-Bilanz aufbauend wurden Emissionsminderungspotentiale nach Sektoren und nach Energietechnik identifiziert:
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Bezogen auf die Sektoren sind gemäß des IKSKs die größten Einsparpotentiale in den Sektoren der Privathaushalte und der Mobilität zu verzeichnen und bezogen auf die Energietechnik im Bereich der Photovoltaik.
Teil des Prozesses zur Erstellung des IKSK waren auch eine umfangreiche Akteursbeteiligung (u.a. mit Vertretern der Verwaltung und Politik, Ideen-Café, Maßnahmenworkshop) und eine SWOT-Analyse. Auf Grundlage dessen wurde ein Maßnahmenkatalog erstellt, welcher das Herzstück des IKSK darstellt. Die Maßnahmen dieses Katalogs sind unterteilt in kommunenspezifische und kooperative Maßnahmen. Letztere beziehen sich auf die interkommunale Zusammenarbeit innerhalb der StädteRegion Aachen. Thematisch wurden die Maßnahmen gegliedert in Grundlagenmaßnahmen, Mobilitätsmaßnahmen und Erneuerbare Energien-Maßnahmen:
Kommunenspezifische Maßnahmen |
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Komm |
1 |
Klimaschutz vor Ort: Als integrierte Stadtentwicklung verankern |
Komm |
2 |
Verankerung und Festigung des Energie- und Gebäudemanagements |
Komm |
3 |
Eigene Gebäude und Anlagen technisch auf den neusten Stand bringen |
Komm |
4 |
Vorbildfunktion für nachhaltige Energieversorgung übernehmen |
Komm |
5 |
Jährliches Aktionsprogramm Klimaschutz fortschreiben |
Komm |
6 |
Klimaschutzmanagement institutionalisieren |
Komm |
7 |
Finanzierung des kommunalen Klimaschutzprozesses sichern |
Komm |
8 |
Die CO2-Minderung messen, überprüfen und dokumentieren |
Komm |
9 |
Kommunikationskonzept zur Einbindung der relevanten Akteure |
Komm |
10 |
Gezielte Nutzermotivation zur effizienten Ressourcennutzung |
Komm |
11 |
Strom-, Wärme- und Kälteeffizienz in privaten Haushalten und KMU |
Komm |
12 |
Maßnahmen der Energieversorgungsunternehmen |
Komm |
13 |
Kampagnen, Aktionen, Werbung
|
Kooperationsmaßnahmen |
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Koop |
1 |
Verortung des Klimaschutzes in der Stadtverwaltung Herzogenrath |
Koop |
2 |
Optimierung des Energiemanagements: Vorgehen und Erfahrungen |
Koop |
3 |
Fortschreibung der CO2-Bilanzierung |
Koop |
4 |
Einführung eines Klimaschutzmanagements für Herzogenrath |
Koop |
5 |
Informationen über Förderprogramme: Stadtverwaltung Herzogenrath |
Koop |
6 |
Informationen über Förderprogramme: Privatbürgerschaft und Wirtschaft |
Koop |
7 |
Installation eines regionalen Klimaschutzfonds |
Koop |
8 |
Optimierung des Energieberatungsangebots (Private Haushalte) |
Koop |
9 |
Optimierung des Energieberatungsangebots (Kleine und mittlere Unternehmen) |
Koop |
10 |
Öffentlichkeitsarbeit: Instrumente für den Klimaschutz |
Koop |
11 |
Entwicklung von (modularen) Beschaffungskriterien |
Koop |
12 |
Den Arbeitskreis Klimaschutz als Experten-Gremium nutzen |
Koop |
13 |
Klimaschutz in Forst- und Landwirtschaft
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Kommunenspezifische Mobilitätsmaßnahmen |
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Komm-Mob |
1 |
Erstellung eines kommunalen Mobilitätsmanagementkonzept für Herzogenrath und Übertragung auf die Betriebe |
Komm-Mob |
2 |
Mobilität in Herzogenrath - Wir sind Vorbilder |
Komm-Mob |
3 |
"Mobilitätspäckchen" für Neubürger der Stadt Herzogenrath |
Komm-Mob |
4 |
Förderung eines Carsharing-Angebotes in der Stadt Herzogenrath |
Komm-Mob |
5 |
Einführung eines schulischen Mobilitätsmanagementkonzepts in Herzogenrath
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Kooperative Mobilitätsmaßnahmen |
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Koop-Mob |
1 |
Weiterentwicklung der Elektromobilität in den Kommunen |
Koop-Mob |
2 |
Jobtickets interkommunal einführen |
Koop-Mob |
3 |
Fahrradmitnahme in Linienbussen ausweiten |
Koop-Mob |
4 |
Enge Zusammenarbeit mit der StädteRegion Aachen bei der Radverkehrskonzeption |
Koop-Mob |
5 |
Zielgruppenspezifisches Kommunikationskonzept zur Förderung des Umstiegs auf umweltfreundliche Verkehrsmittel
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Kommunenspezifische erneuerbare Energien-Maßnahmen |
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Komm-EE |
1 |
Solarthermie auf öffentlichen Liegenschaften in Herzogenrath |
Komm-EE |
2 |
Photovoltaik auf öffentlichen Liegenschaften in Herzogenrath |
Komm-EE |
3 |
Ausbau der KWK und Nahwärmeversorgung in Herzogenrath |
Komm-EE |
4 |
Einsatz von Biogas und Biomethan in Herzogenrath
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Kooperative erneuerbare Energien-Maßnahmen |
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Koop-EE |
1 |
Durchführung einer Bürgerwerkstatt |
Koop-EE |
2 |
Gründung einer Energiegenossenschaft |
Koop-EE |
3 |
Nutzung von interkommunalen Kompostabfällen/Grünschnitt/Biomasse zur Biogasgewinnung, Verstromung und eventueller Wärmegewinnung |
Geplante Vorgehensweise
Das IKSK bildet eine solide Grundlage für die zukünftige Arbeit des KSM. Da das Konzept jedoch aus dem Jahr 2014 stammt und sich seitdem Rahmenbedingungen und Schwerpunkte geändert haben, bedarf es einer Erneuerung.
So ist unter anderem festzuhalten, dass unter Berücksichtigung des Beschlusses des Klimanotstands und des damit verbundenen Beitrags zur Eindämmung der Klimaerwärmung auf 1,5 Grad Celsius, eine Neuausrichtung dieser Ziele in Anbetracht kommen sollte, so dass diese mit dem 1,5 Grad Ziel kompatibel sind.
Auch ist festzustellen, dass sich neben den (damals) relevanten Handlungsfeldern neue Handlungsfelder aufgetan haben, welche im IKSK nicht berücksichtigt wurden. Zu denken ist hier besonders an das Themenfeld der Klimafolgenanpassung, aber auch an unberücksichtigte Energieträger und –technologien wie Wasserstoff und Energiespeicher.
Bei anderen Maßnahmen sollte eine Neuausrichtung in Betracht gezogen werden. Viele der kooperativen Maßnahmen hätten in Zusammenarbeit mit der gesamten StädteRegion Aachen umgesetzt werden sollen. Teilweise ist dies nicht geschehen. Die hier gesetzten Rahmenbedingungen sollten einer Evaluierung unterzogen werden. Dies sollte keinesfalls die Zusammenarbeit innerhalb und mit der StädteRegion reduzieren. Das Gegenteil ist er Fall. Einige der vielen Vorteile sind ressourcensparendes und effizientes Arbeiten, Nutzen von Synergieeffekten, prozessbeschleunigende Wirkungen durch Austausch und Vergleichbarkeit. Diesbezüglich findet bereits ein reger Austausch mit Kommunen innerhalb der Städteregion Aachen und Eurode (Kerkrade) statt (Ideen- und Erfahrungsaustausch, Hilfestellungen und potentielle gemeinsame Projekte). An dieser Stelle sei zu erwähnen, dass die Stadt Herzogenrath seit September 2020 an einem kommunalen Netzwerk der StädteRegion Aachen mit externer Begleitung des Ingenieurbüro Gertec teilnimmt (ausführlichere Informationen siehe Absatz ‚Weitere und Kurzfristige Maßnahmen‘).
Wie zuvor ausgeführt, bedarf das bestehende Klimaschutzkonzept einer Erneuerung und Anpassung. Eine Möglichkeit ist, das Klimaschutzkonzept in der jetzigen Form fortzuschreiben und einzelne Aspekte anzupassen. Eine Alternative ist, die zukünftigen Klimaschutzaktivitäten nicht auf Grundlage eines statischen Konzepts, sondern auf Grundlage einer flexiblen kommunalen Klimastrategie, welche dem Prinzip des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses folgt, zu planen und umsetzen (für weiterführende Informationen siehe LAG 21 NRW (2018), Schaltegger et al. (2009) und Sinning et al. (2011)).
Auch wenn beide Vorgehensweisen inhaltlich vergleichbar aufgebaut sind, so bringt die kommunale Klimastrategie mit ihren sich regelmäßig wiederholenden Prozessen im Vergleich zu einem statischen Klimaschutzkonzept verschiedene strukturelle und organisatorische Vorteile mit sich:
- Kontinuierliche Veränderung und Verbesserung des Prozesses
Klimaschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und bedarf deswegen eines integrierten Ansatzes. Dementsprechend ist es unabdingbar, dass nicht nur Akteure verschiedener Ämter, sondern auch die Politik und Öffentlichkeit fortlaufend in den Prozess einbezogen werden. Dieses Vorgehen ist ambitioniert und muss langfristig ausgerichtet werden. Es bedarf der kontinuierlichen Anpassung, Verbesserung und Erweiterung des Prozesses, der Themenfelder und einbezogenen Akteure. Somit ist ein flexibler und auf Dauer angelegter zyklischer Ansatz von Vorteil.
- Verankerung in der Verwaltungsstruktur
Diese Vorgehensweise fördert ämterübergreifende Arbeit und sensibilisiert Mitarbeitende der gesamten Verwaltung für das Thema. Durch diese zyklische und intergierte Herangehensweise wird sichergestellt, dass Klimaschutzmaßnahmen fortlaufend umgesetzt werden. Auch wird Klimaschutz auf Dauer im Tagesgeschäft der Verwaltungsmitarbeitenden zur Routine, und nicht mehr als Zusatzaufgabe wahrgenommen.
- Verkürzte Kommunikationswege und gemeinsame Identifikation
Durch den direkten Austausch mit verschiedenen Ämtern, Fraktionen und weiteren Akteuren werden Kommunikationswege und Prozesse verkürzt, was zu einer effizienteren und breiter mitgetragenen Arbeit führt. So identifizieren sich alle Beteiligten mit der erarbeiteten Klimastrategie (dem KSM), da sie fortlaufend beteiligt werden und die Strategie mit erarbeitet haben.
Die Arbeit der Politik und der Verwaltung ist gut aufeinander abgestimmt, da Wünsche und Anregungen der Politik von Beginn an im Verwaltungshandeln mitgenommen werden. Gleiches gilt für andere Akteure.
- Gewährleistung der Aktualität des KSM
Das Feld des Klimaschutzmanagements ist ein sehr agiles. Eine zyklische Vorgehensweise erlaubt, dass Akteure sich gut auf sich schnell verändernde gesellschaftliche und politische Rahmenbedingungen einspielen können und dass Ziele und Maßnahmen relevant und ambitioniert bleiben. Gleichzeitig ist durch das strategische Vorgehen garantiert, dass strukturell und zielgerichtet auf Klimaschutzziele hingearbeitet wird. Diese Flexibilität ist bei der Ausführung eines Klimaschutzkonzepts weniger stark gegeben.
- Flexibilität & Handlungsbereitschaft
Sollen selbstgesetzte Klimaschutzziele erreicht werden, so besteht dringender Handlungsbedarf. Hinzukommend ist die momentane Förderlandschaft sehr attraktiv und erfordert ein schnelles Handeln. Momentan gibt es viele Förderungen und deren Zuschussraten sind (teils bis zu 100%) erhöht (u.a. erhöhte Förderquoten der Kommunalrichtlinie, Corona-bedingte Sofortprogramme). Diese Konditionen enden vielfach bereits in 2021. Mittels der vorgeschlagenen flexiblen Vorgehensweise wäre es möglich, auf diese Rahmenbedingungen einzugehen und diese im Prozess zu berücksichtigen.
Aufgrund der obenstehenden Vorteile präferiert die Verwaltung die Erarbeitung einer kommunalen Klimastrategie gegenüber der Fortschreibung eines statischen Klimaschutzkonzepts.
Es wurde intensiv recherchiert, welche Fördermittel für die Erstellung eines Klimaschutzkonzepts zur Verfügung stehen. Da das integrierte Klimaschutzkonzept aus dem Jahr 2014 bereits über die Kommunalrichtlinie gefördert worden ist, kommt die Stadt Herzogenrath nicht mehr für diese und damit verbundene Fördermittel in Frage. Es wurden keine weiteren Förderungen für die Erstellung eines Klimaschutzkonzepts gefunden.
Da bestimmte Fördermittel ein Klimaschutzkonzept voraussetzen, wurde recherchiert, ob das Verfolgen einer Strategie statt eines Konzepts negative finanzielle Auswirkungen mit sich bringen kann. In diesem Zusammenhang wurden Fördermittel auf diese Voraussetzung hin untersucht, und es wurden unabhängige Beratungsorgane kontaktiert (e.g. EnergieAgentur NRW, Projektträger Jülich, Nationale Klimaschutzinitiative (Kommunalrichtlinie)). Bis auf die Kommunalrichtlinie sind keine Fördermittel gefunden worden, die ein Konzept als Voraussetzung für einen Fördermittelantrag sehen. Innerhalb der Kommunalrichtlinie gibt es zwei Förderungen, die ein Konzept als Voraussetzung nennen. Auf Nachfragen beim Projektträger Jülich wurde mitgeteilt, dass auch eine Strategie anerkannt werden kann, sollte diese die in der Richtlinie inhaltlich genannten Aspekte erfüllen. Bei der Erarbeitung der Strategie wurde darauf geachtet, dass diese Aspekte beachtet werden, um sicher zu stellen, dass zuvor genannte Fördermittel potentiell angefragt werden können.
Struktur der kommunalen Klimastrategie
Wie bereits erwähnt, folgt die kommunale Klimastrategie dem Prinzip des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses. Hierbei werden die einzelnen Bausteine durchlaufen und zyklisch wiederholt.
Abbildung Zyklischer Prozess der kommunalen Klimastrategie
Zuerst wird eine Bestandsaufnahme durchgeführt. Hierbei werden bestehende Prozesse evaluiert und der Ist-Zustand festgestellt. Daraus leiten sich Stärken, Schwächen, Trends und schließlich Handlungserfordernisse ab. Diese bilden die Grundlage für die Erarbeitung eines Leitbilds und Aktionsplans. Der Aktionsplan stellt das Herzstück der kommunalen Klimastrategie dar und dient als Handlungsanleitung zur Umsetzung kurz-, mittel- und langfristiger Ziele. Um die Strategie im Verwaltungshandeln zu verankern, ist es notwendig, dass sie die notwendige politische Legitimation erhält und vom Klima- und Umweltschutzausschuss beschlossen wird. Danach erfolgt die Umsetzung. Wichtig hierbei ist ein kontinuierliches Monitoring, welches den Erfolg der Maßnahmen überprüft. In regelmäßigen Abständen (von beispielsweise 2 Jahren) wird der Prozess evaluiert und beginnt von neuem. Hierbei kann der Prozess angepasst und verbessert und auf sich ändernde Rahmenbedingungen und aktuelle Entwicklungen eingegangen werden.
Die erfolgreiche Erstellung und Umsetzung einer kommunalen Klimastrategie bedarf der Steuerung und Begleitung. Um die Transparenz, Effizienz und Kommunikation zu fördern, ist es sinnvoll, deutliche Akteursgruppen mit ihren jeweiligen Verantwortlichkeiten zu definieren. Im Folgenden ist eine Aufstellung der Akteure und ihrer Verantwortlichkeiten zu finden, welche als erste Richtschur gesehen werden sollte. Die genauen Akteure und Verantwortlichkeiten werden im Verlauf des ersten Zyklus festgelegt.
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Akteure |
Funktion |
Koordinierendes KSM
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Das KSM koordiniert sowohl den Gesamtprozess als auch einzelne Arbeitsabläufe und ist zentrale Anlaufstelle für alle Akteure. Auch ist das KSM als Hauptansprechpunkt verantwortlich für die interne und externe Kommunikation.
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Ämterüber- greifendes Klimateam zur Planung und Umsetzung
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Umwelt
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Da Klimaschutz eine Querschnittsaufgabe ist, ist es wichtig, dass Prozesse innerhalb der Verwaltung integrativ verankert sind. Das verwaltungsinterne Team unterstützt das KSM in allen Phasen des Prozesses. Dazu wird ein ämterübergreifendes Klimateam unter Leitung des KSM eingeführt. Auf diese Weise werden sämtliche Ideen, Perspektiven und Handlungsfelder berücksichtigt.
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Klimabeirat als Impulsgeber
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Verwaltung:
Politik:
Fachöffentlichkeit:
*potentielle Vertreter |
Klimaschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung und bedarf von Beginn an der Beteiligung aller Akteure. Deswegen ist geplant, einen Klimabeirat ins Leben zu rufen, der sich nicht nur aus Akteuren der Verwaltung und der Politik, sondern auch aus der fachkundlichen Öffentlichkeit zusammensetzt. Er ist kein formelles, politisches Gremium, das Beschlüsse fassen kann. Stattdessen ist er ein beratendes Expertengremium, welches fachliches Wissen und Engagement bündelt und austauscht. So gibt es wichtige Impulse für die Ausrichtung der Klimaaktivitäten (Denkfabrik) und dient als Verbindungsglied zwischen Politik, Verwaltung und Gesellschaft. Auf diese Weise kann vorhandenes Wissen besser genutzt werden. Der Klimabeirat steuert den Gesamtprozess. Er legt inhaltliche Schwerpunkte fest und erarbeitet das Leitbild und den Aktionsplan mit Zielen und Maßnahmen. Seine Beschlüsse haben empfehlenden Charakter. Um Kontinuität zu gewährleisten, werden feste Vertreter durch den Bürgermeister berufen. Der Klimabeirat tagt regelmäßig nach Bedarf, aber wenigstens 3 Mal jährlich. |
Klima- und Umweltschutz-ausschuss/ Stadtrat |
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Alle wichtigen Entscheidungen des Prozesses werden durch den Klima- und Umweltschutzausschuss bzw. den Stadtrat beschlossen und dadurch legitimiert.
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Weitere Beteiligung |
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Neben der Beteiligung der Verwaltung, Politik und Fachöffentlichkeit ist es wichtig, um frühzeitig alle Gesellschaftsteile zu beteiligen. Durch geeignete und zielgruppenspezifische Beteiligungsformate werden alle Gesellschaftsteile regelmäßig und von Beginn an beteiligt. Um Transparenz zu fördern, wird der Öffentlichkeit regelmäßig über den Fortschritt der Arbeit berichtet. |
Einrichtung der kommunalen Klimastrategie – erster Durchlauf des zyklischen Prozesses
Der erste zyklische Durchlauf wird durch ein externes noch zu beauftragendes Ingenieurbüro begleitet. Zuerst werden die Akteursgruppen zusammengesetzt und ihre jeweiligen Verantwortlichkeiten festgelegt. Daraufhin folgt der erste Durchlauf des zyklischen Prozesses.
1) Bestandsaufnahmen, Evaluation und Fortschreibung
In einem ersten Schritt wird der Ist-Zustand der Stadt Herzogenrath im Bereich des Klimaschutzes (u. Klimafolgenanpassung) evaluiert. Hierbei werden bestehende Konzepte, Potentialanalysen, Projekte, Maßnahmen, Beschlüsse u.a.) qualitativ analysiert. Als zentrales Element dient hierbei das bestehende integrierte Klimaschutzkonzept. Langfristig soll in diesem Schritt auch eine quantitative Analyse durchgeführt werden. Ob dies bereits im ersten Durchlauf umsetzbar ist, kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht gesagt werden (Detailerläuterung siehe 4) Umsetzung und Monitoring).
Diese Bestandsaufnahme wird vom KSM (mit Unterstützung des Klimateams) erstellt. Die Ergebnisse werden im Klimabeirat diskutiert. Aus diesem Diskurs werden sowohl eine SWOT-Analyse (Stärken, Schwächen, Chancen, Risiken) als auch Handlungserfordernisse abgeleitet.
2) Leitbild und Aktionsplan
Unter Moderation des externen Ingenieurbüros und des KSM erarbeitet der Klimabeirat in mehreren Sitzungen Leitbild, Ziele und Maßnahmen. Bürger und weitere Interessengruppen werden besonders in dieser Phase intensiv beteiligt.
Vertikale Hierarchie von Leitbild und Aktionsplan
In einem ersten Schritt werden Vision, Leitbild und strategische Ziele festgelegt. Danach werden operative Ziele und Maßnahmen und dafür benötigte Ressourcen erarbeitet.
Klimaschutz (und Klimafolgenanpassung) stellt ein komplexes Thema dar und umfasst vor allem - aber nicht ausschließlich - die folgenden Handlungsfelder:
- Klimagerechte und energieoptimierte Bauleitplanung
- Umweltverträgliche Verkehrsentwicklung
- Steigerung der Energieeffizienz
- Ausbau und Umstieg auf erneuerbare Energien
- Nachhaltige Beschaffung und ressourcenschonende Abfallbehandlung
- Klimafolgenanpassung
- Intensive Öffentlichkeitsarbeit und Beratung
- Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit (bes. in Städteregion und Eurode)
Da nicht alle Handlungsfelder zeitgleich bearbeitet werden können, ist es notwendig priorisierte Handlungsfelder festzulegen, zu welchen konkrete Ziele und Maßnahmen erarbeitet werden.
3) Formeller Beschluss
Die kommunale Klimastrategie (evtl. Kurzfassung) wird von Gremien beschlossen (i.d.R. Klima- und Umweltschutzausschuss, evtl. andere Gremien) und erhält somit die notwendige politische Legitimation um als grundlegendes Prinzip in der Verwaltung verankert zu werden.
4) Umsetzung und Monitoring
Nachdem die Strategie und die erarbeiteten Maßnahmen beschlossen worden sind, werden diese umgesetzt. Verantwortlich hierfür ist das verwaltungsinterne Klimateam. Federführend und den Gesamtprozess koordinierend ist das KSM.
Um den Erfolg des Prozesses und der Klimaschutzaktivitäten evaluieren zu können, ist es wichtig, bereits bei der Erstellung der Maßnahmen darauf zu achten, dass Effektivität und Effizienz dieser via Indikatoren messbar und überprüfbar sind (z.B. via SMART-Kriterien). Das KSM ist für das Monitoring verantwortlich. Es wird hierbei vom Klimateam unterstützt.
Neben der Evaluierung der einzelnen Maßnahmen sollen auch die Treibhausgasemissionen bilanziert werden. Hierzu wurde das Instrument „Klimaschutz-Planer“ des Klimabündnisses ausgewählt (Endenergiebasierte Territorialbilanz, BISCO-Standard), welches hinsichtlichCO2-Bilanzierungen als Voraussetzung für Fördermittel anerkannt wird. Dieses wird, inklusive Schulungen, allen Kommunen in NRW unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Ein weiterer Vorteil ist, dass dieses Instrument weit verbreitet ist, was die interkommunale Vergleichbarkeit erhöht. An dieser Stelle sei zu erwähnen, dass die Treibhausgas-Bilanzierung ein nützliches Tool ist, die Aussagekraft aber besonders zu Beginn eingeschränkt ist. Dies liegt sowohl an der begrenzten Datengrundlage als auch an den verschiedenen Methoden der Datenerhebung (verschiedene Datenquellen) und –verarbeitung. So ist es z.B. schwierig die Daten aus dem Jahr 2014 (vom intergierten Klimaschutzkonzept) mit den neu erworbenen Daten zu vergleichen. Auch ist eine interkommunale Vergleichbarkeit nur sinnvoll, wenn die Daten und Methoden abgestimmt sind. Wichtig zu nennen ist auch, dass der Erfolg der Klimaschutzarbeit nicht zwangsweise korreliert mit der Höhe der Treibhausgase. Da die Treibhausgasbilanzierung aber dennoch wichtig ist, um langfristig zu überprüfen, ob die selbstgesteckten CO2-Ziele erreicht werden, soll diese durchgeführt werden. So wird das KSM in den kommenden Jahren in intensiver Zusammenarbeit mit anderen Kommunen und beratenden Einrichtungen (o.a. Klima-Bündnis & EnergieAgentur NRW) daran arbeiten, Unsicherheiten abzubauen und Methoden zu verbessern.
Das KSM wird in regelmäßigen Abständen einen Klimabericht erstellen, der zusammenfassend aufzeigt, was im Bereich des Klimaschutzes getan worden ist (Prozess der Klimastrategie, Umsetzung und Monitoring).
Das Monitoring und der Klimabericht dienen sodann wieder als Input für den nächsten Zyklus. Auf diese Weise kann der Prozess stetig optimiert werden. So ist es möglich, auf veränderte Rahmenbedingungen zu reagieren und so den langfristigen Erfolg und die strukturelle Verankerung sicher zu stellen.
Weitere und kurzfristige Maßnahmen
Da dringender Handlungsbedarf besteht, sollen neben vorbereitenden Tätigkeiten für die kommunale Klimastrategie auch kurzfristig Maßnahmen umgesetzt werden. Da das Ziel der kommunalen Klimastrategie ein integrierter Ansatz ist, ist nicht geplant, einzelne Handlungsfelder der Strategie herauszunehmen und diese separat zu bearbeiten. Dennoch ist die Umsetzung einzelner Maßnahmen, die vorbereitend und ergänzend zu der Klimastrategie durchgeführt werden können, wünschenswert. Auch ist es sinnvoll, so schnell wie möglich mit Maßnahmen zu beginnen. Im Folgenden sind einige nennenswerte Maßnahmen aufgelistet:
1) Klimaschutzwirkung als Bestandteil von Verwaltungsvorlagen
Für den Haupt- und Finanzausschuss am 1. Dezember 2020 wurde die Beschlussvorlage „Klimaschutzwirkung [als] Bestandteil von Verwaltungsvorlagen“ erarbeitet (siehe Drucksachen-Nr.: V/2020/375). Diese Maßnahme stellt eine gute Ergänzung zur Klimastrategie dar, da der Klimaschutz auch durch dieses Instrument in der Verwaltungsstruktur verankert wird und Mitarbeitende für das Thema sensibilisiert werden. Nachdem der Ausschuss die Maßnahme beschlossen hat, wurde das Instrument im Dezember 2020 eingeführt. Es ist geplant, im Klima- und Umweltschutzausschuss am 11. Mai über den Sachstand zu berichten.
2) Klimaschutz-Netzwerk StädteRegion Aachen
Seit Juni 2020 ist die Stadt Herzogenrath Mitglied des 3-jährigen Klimaschutz-Netzwerks Städteregion Aachen. Das Projekt ist im Rahmen der Kommunalrichtlinie gefördert und wird koordiniert vom Ingenieurbüro Gertec. Der finanzielle Eigenmittelanteil beträgt 943,38 Euro pro Jahr (für weitere Informationen siehe Vorlagen-Nr. V/2021/021).
3) Aufbau der Öffentlichkeitsarbeit
Da Klimaschutz ein gesamtgesellschaftliches Thema ist, ist es äußerst wichtig, die Bürger*innen von Beginn an über den kommunalen Klimaschutz zu informieren. Deswegen ist geplant in den Tagen nach diesem Ausschuss eine Pressekonferenz gegeben, um die Bürger*innen über geplante Aktivitäten des Klimaschutzmanagements zu informieren.
Es ist geplant, im März (April) dieses Jahres mit einer Kampagne an die Bürger*innen heran zu treten. Zu Beginn der Klimaschutzarbeit geht es vorrangig um ein Bekanntmachen der Aktivitäten der Stadt und um Wissensbildung (u.a. Welche Angebote gibt es? Was kann ich als Bürger*in machen? Was macht die Stadt? Wie kann die Stadt mich unterstützen?). In Zeiten der COVID-19 Pandemie eignen sich viele Formate der Offline-Beteiligung nicht. Aufgrund dieser Aspekte wird angestrebt, eine Online- Vortragsreihe zu gestalten, die, sollte es möglich sein, auch durch eine Präsenzveranstaltung ersetzt/ ergänzt werden kann. Inhaltlich wird darauf eingegangen, wie man als Bürger*in (o.a., z.B. Gewerbetreibende) im Klimaschutz aktiv werden kann und welche Unterstützung die Stadt (und andere Institutionen) bietet.
Da Klimaschutz eine langwierige Herausforderung ist, wird ein Logo für den „Klimaschutz Stadt Herzogenrath“ entwickelt. Das Logo soll für alle Projekte und Kampagnen des Klimaschutzes verwendet werden, um langfristig einen Wiedererkennungseffekt zu erzielen. Da die erste Kampagne bereits Anfang dieses Jahres geplant ist und da viele Beteiligungsformate momentan nur schwierig umzusetzen sind, wird von einer umfangreichen Beteiligung abgesehen. Daher wurde das Logo bereits erarbeitet und nun dem Stadtrat präsentiert.
Generell soll die Öffentlichkeitswirksamkeit des Klimaschutzmanagements der Stadt erhöht werden (evtl. durch die Webseite, Umwelt-/ Klimatag, Umweltehrung/Klimapreis, Social Media, Printmedien, Kolumne, etc.).
4) Handlungsfeld Energie
Der Umwelt- und Planungsausschuss hat am 27. August 2020 beschlossen, dass das Potential von regenerativen Energien systematisch untersucht werden soll (siehe Drucksachen-Nr. V/2020/272). Zudem hat der Haupt- und Finanzausschuss am 9. Juni 2020 beschlossen, dass die bestehende Förderung von regenerativen Energien bekannter und attraktiver gestaltet werden soll (siehe Drucksachen-Nr. V/2020/151).
Wie bereits erwähnt, erfordert die Querschnittsaufgabe „Klimaschutz“ ein integriertes Vorgehen. So soll die Klimastrategie alle Handlungsfelder des Klimaschutzes (und der Klimafolgenanpassung) umfassen. Da auch die Förderung regenerativer Energien ein Handlungsfeld der oben genannten Strategie darstellt, schlägt die Verwaltung vor, dieses Handlungsfeld als Teil der Gesamtstrategie zu bearbeiten.
Aufgrund der Bedeutung dieses Themenkomplexes wird die Verwaltung in Vorbereitung des Prozesses der Erstellung der Klimastrategie bereits vorhandenes Wissen sammeln und auswerten (vorhandene Konzepte und Potentialanalysen zum Themenkomplex „Energie“).
Auch wird bereits in Zusammenarbeit mit anderen Ämtern nach Möglichkeiten von Projekten im Handlungsfeld „Energie“ recherchiert. Da die Stadt ein Vorbild sein will, wird die Einführung eines Energie-Management-Systems untersucht. Da dieses Thema als Teil der Klimastrategie gesehen wird, wird es im Rahmen dieser auch behandelt werden.
Auch in der Öffentlichkeitsarbeit spielt das Handlungsfeld „Energie“ eine wichtige Rolle. Zu Beginn der Vortragsreihe sollen vermehrt Energie-Themen behandelt werden. Auch soll auf vorhandenen Fördermöglichkeiten der Stadt und der StädteRegion Aachen stärker aufmerksam gemacht werden (evtl. auf der Webseite, durch eine Neuauflage des Flyers der Stadt, durch die Vortragsreihe, Social Media, etc).
In der folgenden Tabelle ist der zeitliche Ablauf der kurzfristigen Maßnahmen dargestellt:
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Feb |
März |
April |
Mai |
Juni |
Monitoring „Klimaschutzwirkung als Bestandteil von Verwaltungsvorlagen“
|
x |
x |
x |
|
|
Sachstandsbericht „Klimaschutzwirkung als Bestandteil von Verwaltungsvorlagen“
|
|
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|
x |
|
Vorbereitungen Vortragsreihe
|
x |
x |
|
|
|
Durchführung Vortragsreihe
|
|
(x) |
x |
x |
x |
Zusammenfassung
Die bisherige Grundlage für Klimaschutzaktivitäten der Stadt Herzogenrath bildet das integrierte Klimaschutzkonzept der Stadt Herzogenrath von 2014 (fortan IKSK), welches im Rahmen einer Initiative der StädteRegion Aachen erstellt wurde. Das bestehende Klimaschutzkonzept bedarf einer Erneuerung und Anpassung.
Eine Möglichkeit ist, das Klimaschutzkonzept in der jetzigen Form fortzuschreiben und einzelne Aspekte anzupassen. Eine Alternative ist, die zukünftigen Klimaschutzaktivitäten nicht auf Grundlage eines statischen Konzepts, sondern auf Grundlage einer flexiblen kommunalen Klimastrategie, welche dem Prinzip des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses folgt, zu planen und umzusetzen. Auf diese Weise kann der Prozess stetig optimiert werden. So ist es möglich, auf veränderte Rahmenbedingungen zu reagieren und so den langfristigen Erfolg und die strukturelle Verankerung sicher zu stellen.
Die erfolgreiche Erstellung und Umsetzung einer kommunalen Klimastrategie bedarf der Steuerung und Begleitung. Da Klimaschutz eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, ist es wichtig alle Akteure in diesen Prozess von Beginn an einzubinden. Hierzu ist es essentiell, verwaltungsintern ein Klimateam einzurichten, welches die Umsetzung der Klimaaktivitäten durchführt. Als Impulsgeber des Gesamtprozesses soll ein Klimabeirat ins Leben gerufen werden, der sich aus Verwaltung, Politik und Fachöffentlichkeit zusammensetzt. Es handelt sich hierbei nicht um ein formelles politisches Gremium, sondern um ein Expertengremium, welches fachliches Wissen und Engagement bündelt und austauscht. Das legitimierende Gremium für alle Klimaschutzaktivitäten ist der Klima- und Umweltschutzausschuss (bzw. der Stadtrat).
Quellen und weiterführende Literatur
Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW (LAG 21 NRW), Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (Hg.) (2018) Global Nachhaltige Kommune in NRW. Gesamtdokumentation. Online verfügbar unter www.lag21.de/projekte/details/global-nachhaltige-kommune/ ?file=files/default/pdf/Themen/Integrierte%20NHS_GNK/GNK%20bis%202018%20-%20alle%20Dokumente/GNK_NRW_Gesamtdokumentation%20der%20ersten%20Projektlaufzeit.pdf (zuletzt aufgerufen am 07.12.2020)
Schaltegger, Stefan; Haller, Berno; Müller, Astrid; Klewitz, Johanna; Harms, Dorli (2009). Nachhaltigkeitsmanagement in der öffentlichen Verwaltung. Herausforderungen, Handlungsfelder, Methoden. Erstellt im Auftrag des Rates für Nachhaltige Entwicklung. Lüneburg: Centre for Sustainability Management. Online verfügbar unter www.leuphana.de no_cache/ institute/csm/publikationen.html. (zuletzt aufgerufen am 16.07.2020)
Sinning, H., Steil, C., & Kreft, H. (2011). Klimaschutz in Städten und Gemeinden optimieren. Kommunales Klimaschutzmanagement als Strategie. Ein Handlungsleitfaden. ISP Schriftenreihe, 3. Online verfügbar unter https://www.db-thueringen.de/servlets/MCRFileNode Servlet/dbt_derivate_00037519/Band_3_ISP_Schriftenreihe_LeiKliStae%20A.pdf
Vorlage V/2020/417 der Stadt Herzogenrath
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Finanzielle Auswirkungen:
Für die Erstellung der kommunalen Klimastrategie werden bis zu 40.000 Euro veranschlagt. Für die Öffentlichkeitsarbeit werden Kosten von 15.000 Euro einkalkuliert.
Es werden hauptsächlich vorhandene personelle Ressourcen des Klimaschutzmanagements benötigt.
Darüber hinaus sind insbesondere (aber nicht ausschließlich) die folgenden Ämter zu beteiligen: A61 – Stadtplanungsamt, A65 – Hochbauamt, A66 – Tiefbauamt, A67 – Technisches Betriebsamt, A32 – Ordnungsamt.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
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keine Auswirkungen |
x |
positive Auswirkungen |
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negative Auswirkungen |
Kurze Erläuterung:
Die Klimastrategie gibt allen Klimaschutz- und Klimafolgenanpassungsstrategien die nötige Grundlage. Durch die Institutionalisierung des Klimaschutzmanagements gibt es erhebliche indirekte positive Auswirkungen. Es ist davon auszugehen, dass im Rahmen der Klimastrategie umgesetzte Maßnahmen erhebliche direkte positive Auswirkungen auf den Klimaschutz haben.
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Donnerstag, 25. März 2021Sitzung des Klima- und Umweltschutzausschusses
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