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Gesamtregionales Radwegekonzept für das Rheinische Revier


Letzte Beratung
Donnerstag, 01. September 2022 (öffentlich)
Federführend
Amt 32 - Ordnungsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8883

Der Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung schließt sich dem Beschluss des Städteregionstags an und beschließt den Netzplan des "Gesamtregionalen Radwegekonzepts für das Rheinische Revier" für den Bereich der Stadt Herzogenrath als wichtigen Bestandteil des zukünftigen städtischen Mobilitätskonzepts. Er soll die Grundlage für darauffolgende Umsetzungsprojekte bilden.

Die Stadt soll hierbei die Umsetzung an den betreffenden Straßen in ihrer Baulast vorantreiben und in der Kooperation mit den anderen Baulastträgern und den Partnern des Rheinischen Reviers an der Umsetzung des Gesamtnetzes aktiv mitwirken und die jeweils zuständigen Baulastträger bei der planerischen Umsetzung unterstützen.

 

 

Sachverhalt:

Der Städteregionstag hat in seiner Sitzung am 31.03.2022 den Beschluss (2022/0151) gefasst, den Netzplan des "Gesamtregionalen Radwegekonzepts für das Rheinische Revier" für den Bereich der StädteRegion Aachen als wichtigen Bestandteil des städteregionalen Mobilitätskonzepts festzuhalten. Er bildet die Grundlage für darauffolgende Umsetzungsprojekte. Die StädteRegion Aachen wird die Umsetzung an den betreffenden Kreisstraßen in ihrer Baulast vorantreiben und in der Kooperation mit den anderen Baulastträgern und den Partnern des Rheinischen Reviers an der Umsetzung des Gesamtnetzes aktiv mitwirken. Sie unterstützt die jeweils zuständigen Baulastträger bei der planerischen Umsetzung.

Der Städteregionstag empfiehlt den städteregionsangehörigen Kommunen, einen gleichlautenden Beschluss zu fassen.

Im Januar 2021 hat die StädteRegion Aachen nach einem Beschluss der Verwaltungskonferenz eine Kooperationsvereinbarung zwischen allen Mitgliedern des Zweckverbands und dem Zweckverband Landfolge Garzweiler unterzeichnet. Inhalt der Vereinbarung ist die Erstellung des „Gesamtregionalen Radverkehrskonzeptes Rheinisches Revier“.

Das gemeinsam erarbeitete Konzept wurde Ende 2021 abgeschlossen. Es umfasst den Netzplan und den Maßnahmenplan (Ausschnitt des Netzplans für den Bereich der StädteRegion Aachen siehe Anlage 2). Damit liegt eine zusammenhängende, kommunen- und kreisgrenzenübergreifende Strategie vor. Der Aufsichtsrat der Zukunftsagentur Rheinisches Revier (ZRR) hat den Netzplan am 11.02.2022 beschlossen und empfiehlt den Mitgliedskreisen, einen gleichlautenden Beschluss zu fassen.

Die Strategie bildet die Grundlage für den systematischen und abgestimmten Ausbau des regionalen Radverkehrs durch die Baulastträger entlang der wichtigen regionalen Achsen. Die Stärke des entstehenden Radverkehrsnetzes liegt sowohl in der Schaffung von Synergien zwischen Alltagsverkehren und touristischen Routen als auch in einer engen Verzahnung des Radverkehrs mit anderen Verkehrsträgern und Mobilitätskonzepten.

Rechtliche Grundlagen:

./.

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

keine Auswirkungen

X

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Kurze Erläuterung (1-3 Sätze Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):

Die Förderung des Radverkehrs als Verkehrsart des Umweltverbundes hat positive Auswirkungen auf das Klima.

 

 

Anlage/n:

  1. Beschluss Städteregionstag
  2. Netzplan Gesamt
  3. Netzplan Städteregion

Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 01. September 2022Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Sicherheit und Ordnung

Art
Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung
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