Artenvielfalt und Insektenschutz
hier: ganzheitliche Strategie des AK AFL zu Artenschutz, Forst- und Landwirtschaft
- Letzte Beratung
- Dienstag, 20. Juni 2023 (öffentlich)
- Federführend
- Amt 61 - Amt für Stadtentwicklung, Bauordnung und Klimaschutz
- Originaldokument
- http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9460
Der Klima- und Umweltschutzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, das Maßnahmenpaket der Kommunen für biologische Vielfalt e.V. als Strategie für den Arbeitskreis für Artenschutz, Forst- und Landwirtschaft (AK AFL) festzusetzen. Der AK AFL wird beauftragt, Maßnahmen zur Umsetzung der Strategie zu erarbeiten, um den Umwelt- und Klimaschutz in Herzogenrath in den Bereichen Artenschutz, Forst- und Landwirtschaft zu fördern. Mit dem Ziel, die Maßnahmen anschließend zeitnah umzusetzen, beschließt der Klima- und Umweltschutzausschuss weiterhin, dass es für die auf Grundlage des Maßnahmenpakets erarbeitete Maßnahmen des AK AFL keinen weiteren Beschluss durch den Klima- und Umweltschutzausschuss bedarf.
Sachverhalt:
Der Klima- und Umweltausschuss (KUA) vom 25.03.2021 beschloss im Rahmen des TOP 19 (V/2021/054), dass sich der AK AFL mit den Themen Artenschutz, Forst- und Landwirtschaft auseinandersetzt und eine Strategie entwickelt, wie diese ganzheitlich angegangen werden können. Hintergrund war eine Vielzahl eingereichter Anträge verschiedener Akteure, die ähnliche Maßnahmen für den Umweltschutz, insbesondere den Schutz der Insekten forderten.
Seit seiner ersten Sitzung am 23.06.2021 hat der AK AFL 5 Mal getagt. Im Rahmen dieser Sitzungen wurden konkrete Maßnahmen geplant und (teilweise) umgesetzt (Blüh- und Langgraswiesen, Hochbeete, InsektenLehrPfad). Die Verwaltung hat außerdem regelmäßig über den aktuellen Sachstand der Projekte berichtet, sowohl im Rahmen der Sitzungen, als auch per Email. Weiterhin wurden Akteure aus verschiedenen Bereichen eigeladen, im AK AFL zu referieren.
Zur Erarbeitung der Strategie stellte die Verwaltung in der 4. Sitzung des AK AFL am 01.02.2023 bereits bestehende Strategien vor (Biodiversitätskonvention der Vereinten Nationen, EU-Biodiversitätsstrategie für 2030, Nationale Stratege zur biologischen Vielfalt des MBUV, Biodiversitätsstrategie NRW).
Das Bündnis der Kommunen für biologische Vielfalt e.V. hat ebenfalls ein Maßnahmenpaket veröffentlicht. Dieses richtet sich direkt an Kommunen und wurde von der Stadt Herzogenrath im Rahmen ihres Beitritts in das Bündnis im Jahr 2019 bereits unterzeichnet (siehe auch V/2019/004). Die Verwaltung schlug dem AK AFL daher vor, auf dieses bestehende Maßnahmenpaket für Kommunen zurückzugreifen, sodass zeitnah weitere Maßnahmen umgesetzt werden können und eine langwierige Erarbeitung einer eigenen, vermutlich jedoch sehr ähnlichen Strategie vermieden wird.
Um trotzdem die örtlichen und individuellen Gegebenheiten in der Stadt Herzogenrath zu berücksichtigen hatten die Mitglieder des AK AFL bis zum 01.04.2023 die Möglichkeit Vorschläge für Anpassungen und Ergänzungen des Maßnahmenpakets bei der Verwaltung einzureichen. Auf deren Grundlage würde die Verwaltung das Maßnahmenpaket anpassen und in der 5. Sitzung des AK AFL am 31.05.2023 zur abschließenden Besprechung vorlegen.
Bis zum Stichtag sind keine Änderungsvorschläge oder Anmerkungen zum vorgeschlagenen Maßnahmenpaket bei der Verwaltung eingegangen.
Die Verwaltung schlug daher am 31.05.2023 in der 5. Sitzung des AK AFL vor, das Maßnahmenpaket ohne weitere Anpassungen dem KUA zum Beschluss vorzulegen. Die anwesenden Mitglieder stimmten dem zu.
Die Strategie des AK AFL, bzw. das Maßnahmenpaket kann ebenfalls als Grundlage für Entscheidungen in anderen Ämtern, sowie Vorhaben verwendet werden, welche nicht vom AK AFL selbst geplant werden. Die Verwaltung lädt die Vertreter der Fraktionen explizit dazu ein, das Maßnahmenpaket, sofern möglich, als Grundlage für alle weiteren Vorhaben zu verwenden, um auch dort den Klima- und Umweltschutz zu fördern und in allen Bereichen zu integrieren, auf dem Weg zum Ziel „Umweltneutrale Stadt Herzogenrath“.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
x |
keine Auswirkungen |
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positive Auswirkungen |
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negative Auswirkungen |
Kurze Erläuterung: Durch den Beschluss entstehen keine direkten positiven Auswirkungen auf den Umwelt- und/oder Klimaschutz. Jedoch wird die Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz von Umwelt- und Klima gefördert.
Anlage/n:
Anlage 1) Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“: Maßnahmenpaket
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Dienstag, 20. Juni 2023Sitzung des Klima- und Umweltschutzausschusses
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