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Gebührenfreies 1. KiTa-Jahr;
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom [25.11.2019](si010_j.asp?YY=2019&MM=11&DD=25
"Sitzungskalender 11/2019 anzeigen" )


Letzte Beratung
Donnerstag, 13. Februar 2020 (öffentlich)
Federführend
Amt 51 - Jugendamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7162

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Antrag der SPD-Fraktion vom 25.11.2019, die Beitragsfreiheit für die Kindertagesbetreuung auch für das erste KiTa-Jahr (Ü 3) einzuführen, wird aufgrund der derzeitigen Haushaltssituation der Stadt Herzogenrath abgelehnt.

 

 

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 25.11.2019 beantragt die SPD-Fraktion die Beitragsfreiheit für die Kindertagesbetreuung auch für das erste KiTa-Jahr (Ü 3) einzuführen (siehe Anlage).

Die Finanzierung der Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen setzt sich in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich aus Landeszuschüssen, Mitteln des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, Eigenanteilen der Träger und den Elternbeiträgen zusammen.

§ 90 Abs. 1 SGB VIII ermächtigt die Kommunen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Kostenbeiträge zu erheben. Die Höhe der Kostenbeiträge wird in der Kinderfördersatzung festgelegt.

Nach § 23 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ist das Kindergartenjahr vor der Einschulung des Kindes beitragsfrei. Durch die Reform des Gesetzes zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung wird ein weiteres Kindergartenjahr ab dem 01.08.2020 beitragsfrei gestellt. Die dadurch fehlenden Erträge für die Stadt Herzogenrath betragen jährlich ca. 590.000,00 €. Diese Mindereinnahmen ab 01.08.2020 wurden bei der Haushaltsplanung 2020ff entsprechend berücksichtigt.

Die SPD-Fraktion Herzogenrath beantragt mit Schreiben vom 25.11.2019 eine Ausweitung der Beitragsbefreiung auf ein drittes beitragsfreies KiTa-Jahr in der Ü 3-Betreuung.

Aktuell belaufen sich die Einnahmen der Elternbeiträge der Stadt Herzogenrath für das dritte KiTa-Jahr auf jährlich ca. 512.000,00 €.

Der Stadtkämmerer hat in der Sitzung des Rates am 28.01.2020 den Haushaltsplan 2020 und die Finanzplanung bis 2023 eingebracht. Hiernach schließt der Entwurf des Haushaltsplanes 2020 mit einem Defizit von ca. 5,7 Mio. € (vor Kürzung durch einen globalen Minderaufwand). Auch für die weiteren Haushaltsjahre im Finanzplanungszeitraum wird mit einem hohen Defizit gerechnet. Durch eine Beitragsfreiheit würde das Defizit auf ca. 6,0 Mio. € anwachsen, so dass die Defizitgrenze zur Verpflichtung, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, fast erreicht wird. Dies gilt auch für die Folgejahre.

Der Stadtkämmerer hat in der Ratssitzung darauf hingewiesen, dass aufgrund der unsicheren wirtschaftlichen Situation und den möglichen Auswirkungen auf die Stadt Herzogenrath (Wenigereinnahmen bei der Gewerbesteuer etc.) bereits im laufenden Haushaltsjahr kein Spielraum für weitergehende finanzielle Belastungen besteht, eine strenge Haushaltsdisziplin erforderlich ist und – bei negativen Entwicklungen – weitergehende Haushaltsbeschränkungen (z.B. Haushaltssperre) unterjährig erforderlich werden könnten, um das Haushaltssicherungskonzept zu vermeiden.

Vor diesem Hintergrund ist die Ausweitung der Beitragsfreiheit auf ein drittes beitragsfreies Kita-Jahr derzeit nicht finanzierbar.

 

 

 

 

Anlage/n:

Antrag der SPD „Gebührenfreies 1. KiTa-Jahr vom 25.11.2019


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 13. Februar 2020Sitzung des Jugendhilfeausschusses

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Entscheidung
Ausschuß
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