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Beratung des Stellenplanes 2020


Letzte Beratung
Dienstag, 10. März 2020 (öffentlich)
Federführend
Amt 11 - Personalamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7155

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Stellenplan 2020 in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

Beschlussvorschlag für den Stadtrat:

Der Stadtrat beschließt den Stellenplan 2020 in der vorgelegten Fassung.

 

 

Sachverhalt:

Der Stellenplanentwurf 2020 wurde als Anlage im Rahmen der Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, V/2020/016, vorgelegt.

Stellenplan 2020:

Gem. den haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements gliedert sich die Stellenübersicht in Produkte und Produktbereiche.

Der vorliegenden Vorlage ist der Entwurf des Stellenplanes 2020 als Anlage 1 beigegt. Änderungen zum eingebrachten Entwurf sind hervorgehoben.

Der Stellenbesetzungsplan ist in allris als nichtöffentliche Anlage hinterlegt.

Der Stellenplan beinhaltet alle Mitarbeiter*innen, die gemäß § 14 II Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) einen sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag haben und deren Stellen dem Grunde nach dauerhaft eingerichtet sind.

Bei Befristungen mit Sachgrund gem. § 14 I TzBfG sind die Vertretungskräfte im Stellenbesetzungsplan aufgeführt, die Stammkräfte sind nachrichtlich -ohne Stellenanteil- benannt.

Insgesamt weist der Stellenplan 2020 485,18 Vollzeitäquivalente (VZÄ) aus.

Die Verteilung auf tariflich Beschäftigte und verbeamtete Mitarbeiter*innen sowie die summarischen Veränderungen zum Stellenplan 2019 sind der folgenden Aufstellung zu entnehmen:

Stellenplan 2020

Stellenplan 2019

Zuwachs

VZÄ insgesamt

485,18

461,36

23,82

Tarifl. Beschäftigte

367,81

349,21

18,60

Beamte

117,37

112,15

5,22

Die Veränderungen 2019 nach 2020 gegliedert nach Entgelt-/Besoldungsgruppen stellen sich wie folgt dar:

Tariflich Beschäftigte

Beamte

2019

349,21

2019

112,15

EG 1

1,08

A 8

-

EG 2

-1,37

A 9 L 1.2

0,58

EG 3

1,00

A 9 L 2.1

-

EG 4

4,00

A 10

3,53

EG 5

-2,72

A 11

-2,61

EG 6

4,17

A 12

2,68

EG 7

1,00

A 13 L 2.1

1,00

EG 8

-1,75

A 13 L 2.2

0,14

EG 9 a)

5,72

A 14

-0,10

EG 9 b)

3,00

A 15

-

EG 9 c)

0,09

2020

117,37

EG 10

-0,42

EG 11

-1,43

EG 12

2,50

EG 13

-2,00

EG 14

0,50

S 2

1,23

S 3

-1,90

S 4

-0,77

S 8 a)

5,39

S 8 b)

-

S 9

-1,79

S 11 b)

1,00

S 11 Ü

-

S 12

0,73

S 13

0,51

S 14

1,09

S 15

-

S 17

0,30

S 18

1,00

*

-1,56

2020

367,81

* summierte geringfügige Stundenerhöhungen und reduzierungen etc. i.R. Teilzeitbeschäftigung.

Der Anlage 2 ist eine detaillierte Übersicht der Veränderungen nach Dezernaten gegliedert zu entnehmen. Diese Anlage ist der Papiervorlage aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht beigefügt, sondern steht in allris als nichtöffentliche Anlage zur Einsicht zur Verfügung.

Nach wie vor liegen Erhöhungen von Stellenanteilen im Wesentlichen in gesetzlichen Anforderungen

bspw.

- steigender Bedarf an Kinderbetreuung in Kindertagesstätten und vergleichbaren öff. Angebote

- steigende Fallzahlen Sozialleistungen

und zusätzlichen Aufgaben

bspw.

- im Rahmen der Stadtentwicklung sowie Konzipierung, Planung und Neubau öff. Einrichtung

  • Integriertes Handlungskonzept
  • Neubau Gesamtschule
  • Hallenbadneubau

begründet.

  • Verfügungsstellen

Erstmalig im Rahmen des Stellenplanes 2019 wurden Verfügungsstellen eingeplant, um die Flexibilität zu gewährleisten, ohne zeitliche Verzögerung sachgerecht agieren zu können. Das Verfahren hat sich bewährt und soll 2020 mit der Berücksichtigung von 19 Stellen beigehalten werden.

Der deutliche Anstieg von Verfügungsstellen in der Entgeltgruppe 4, welche die Spanne EG 1- 4, abdeckt, liegt in der vorgesehenen, weiteren Einrichtung von Stellen im Rahmen des Teilhabechancengesetzes begründet. Aktuell läuft die betriebliche Erprobung von 2 Personen in A 67 Technisches Betriebsamt. Bei Bewährung erfolgt Vertragsabschluss zum 01.03.2020. Darüber hinaus ist unterstützend die Besetzung einer Stelle bei der städtischen Gleichstellungsbeauftragten geplant.

Von den 17 über alle Entgeltbereiche und Besoldungsgruppen verteilt in 2019 berücksichtigten Stellen wurden unterjährig 11 nach Freigabe durch den Stadtrat wie folgt in Anspruch genommen:

Entgelt-/Besoldungsgruppe

2019

vorgesehen

Inanspruchnahme

2020 vorgesehen

EG 14

1,00

-

0,50

EG 12

3,00

1,78

4,50

EG 9 a)

2,00

2,00

4,00

EG 4

1,00

-

3,00

S 17

0,50

-

0,50

S 14

3,00

2,70

1,50

S 9

4,00

3,54

1,50

S 2

0,50

-

0,50

A 14

-

-

1,00

A 13

1,00

0,22

1,00

A 9

1,00

0,76

1,00


Die Verfügungsstellen werden jeweils im Endamt einer Laufbahn-/Entgeltgruppe eingepflegt, um alle darunter liegenden Gruppen mit abbilden zu können. Bei der Inanspruchnahme erfolgt ein Übertrag von der verwaltenden Stelle, A 11 Personalamt, zugunsten des in Anspruch nehmenden Fachamtes unter Berücksichtigung der tatsächlichen Entgelt- bzw. Besoldungsgruppe.

  • Neue Stellen(anteile) 2020

Die Notwendigkeit der in 2020 zusätzlich berücksichtigten Stellen ist ausführlich in Anlage 3 erläutert.

Darin aufgeführt sind auch die Verfügungsstellen einschließlich der bestehenden Vormerkungen.

  • Stellen besetzt am 30.06. des Vorjahres

Der vorlegte Stellenplanentwurf weist zum 30.06.2019 lediglich 96,14 besetzte Stellen von 112,5 vorgesehenen Stellen im Beamtenbereich und 294,90 von 349,21 im tariflichen Bereich aus.

Bei der Bewertung dieses Umstandes gilt es zu beachten, dass die oben angeführten Vergungsstellen, welche vorsorglich Berücksichtigung finden, in die Gesamtzahl der vorgesehenen Stellen eingerechnet werden.

Das gleiche gilt für Stellen, welche bereits beschlossen, aber konzeptionell noch nicht abschließend hinterlegt sind. Beispielhaft sei an dieser Stelle die Aufstockung der Sozialen Arbeit an Schulen um je 0,25 Stellenanteil benannt.

  • Nachwuchskräfte

Die Stadt Herzogenrath verfolgt weiterhin die Linie zunehmend zeitliche und finanzielle Ressourcen in die hauseigene Ausbildung zu investieren.

Nach erfolgreichem Abschluss gelingt es dadurch weitestgehend zumindest die demographischen bedingte Fluktuation auszugleichen und in einigen Bereichen auch dem Fachkräftemangel entgegen zu treten.

Aus diesem Grund wird die Breite der Ausbildungsfachrichtungen stetig ausgebaut. Seit 2019 durchlaufen bei der Stadt Herzogenrath nun auch zwei Personen die Ausbildung zum Fachangestellten für Bäderbetriebe.

In 2020 werden sich zeitweise 33 Personen nochmals 6 mehr als im Vorjahr- gleichzeitig bei der Stadt Herzogenrath in Ausbildung befinden, vorausgesetzt, dass alle vorgesehenen Plätze besetzt werden können.

Ihre Ausbildung beenden werden davon in 2020 voraussichtlich 7 Brandmeisteranwärter und 2 Verwaltungsfachangestellte.

Nach erfolgreich abgelegter Prüfung ist die Übernahme in den Dienst der Stadt Herzogenrath vorgesehen.

Personalbewegungen 2019

Im Rahmen der kalkulierbaren Fluktuation (Ruhestand/Rente) wurde im Stellenplan 2019 eine Personalveränderung von 4 8 Mitarbeiter*innen prognostiziert. Der Schätzwert ergab sich aufgrund der Tatsache, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der früheren Inanspruchnahme der Rente/Versorgung besteht. Ob diese Möglichkeit genutzt wird, liegt in der freien Entscheidung eines jeden Einzelnen.

In diesem Jahr kam der obere Schätzwert der tatsächlichen Anzahl der in Ruhestand oder Rente versetzten Mitarbeiter*innen mit 9 Personen sehr nahe.

Insgesamt jedoch lag die Fluktuation mit 50 Personen deutlich höher.

Bei den Austritten handelt es sich überwiegend um ausgelaufene Sachgrundbefristungen und Absolventen des Bundesfreiwilligendienstes.

Grund des Ausscheidens

Anzahl

Verstorben

1

Rente / Ruhestand

davon Ende Freistellung Altersteilzeit

9

1

Arbeitgeber-/Dienstherrenwechsel

davon befristet beschäftigt

1

Ende Zeitvertrag

davon befristet mit Sachgrund

befristet ohne Sachgrund

Berufspraktikum

Bundesfreiwilligendienst

26

13

3

10

Kündigung

davon befristet beschäftigt

9

3

AG-Kündigung

ohne Angabe von Gründen (einvernehmliche Beendigung)

davon Bundesfreiwilligendienst

1

Auszubildende

davon Kündigung

keine Übernahme

3

1

2

50

Ämterbezogen ergibt sich folgende Verteilung der ausgeschiedenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:

Amt

Anzahl

VV

10 Hauptamt

1

11 Personalamt

davon Auszubildende

3

1

12 Informationstechnik

1

35 Bürgerdienste

2

37 Brandschutz und Rettungswesen

davon Auszubildende

Bundesfreiwilligendienst

3

1

1

40 Schul-, Sport- und Kulturamt

davon Bäder

Lotsen

Bundesfreiwilligendienst

13

1

1

8

51 Jugendamt

davon Kita

Berufspraktikanten

Bundesfreiwilligendienst

19

15

1

61 Stadtplanungsamt

1

63 Bauordnungsamt

1

66 Tiefbauamt

1

67 Technisches Betriebsamt

davon Auszubildende

5

1

50

Unberücksichtigt sind in den Aufstellungen Aushilfen, Praktikanten, Rettungsschwimmer, Ferienjobber sowie befristete Arbeitsverhältnisse, die kurzfristig unterbrochen und/oder im lfd. Jahr wieder aufgenommen wurden. Nachbesetzungen bei Beendigung der Freistellungsphase der Altersteilzeit sind grds. nicht vorgesehen. In der Regel erfolgt auch bei Beendigung einer Sachgrundbefristung keine Nachbesetzung, da es sich dabei überwiegend um Krankheits- oder Elternzeitvertretungen handelt.

Die Anzahl und Verteilung der in 2019 neu eingestellten Mitarbeiter/innen inkl. befristeter Krankheits- oder sonstigen Vertretungen (ebenfalls ohne Aushilfen, Praktikanten, Rettungsschwimmer und Ferienjobber) stellt sich wie folgt dar:

Amt

eingestellte

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Auszubildende

Einstellungsjahrgang 2019

Bundes-

freiwilligendienst

11 Personalamt

2

4

12 Informationstechnik

1

21 Stadtkasse

32 Ordnungsamt

35 Bürgerdienste

1

37 Brandschutz und

Rettungswesen

1

6

1

40 Schul- und Sportamt

6

10

- Stadtbücherei

1

- Bäder

2

- Lotsen

2

- Minigolf (Saison)

1

51 Jugendamt

3

1

- Kita

6

3 BP*

1

- Großtagespflege

3

- Soz. Arbeit an

Schulen

7

61 Stadtplanungsamt

2

63 Bauordnungsamt

1

65 Hochbauamt

2

67 Techn. Betriebsamt

1

40

15

13

*BerufspraktikantInnen

Planbare Personalabgänge 2020

In den Jahren 2020 bis 2024 zeichnet sich folgende planbare Fluktuation ab:

Anzahl

Nachbesetzung

2020

Rente / Ruhestand

davon Verwaltungskraft

soz. Fachrichtung

techn. Fachrichtung

Potentielle Ruheständler

davonVerwaltungskraft

Reinigungskraft

4

2

1

1

(2)

(1)

(1)

2

1

1

konzipiert

(-) Eigenreinigung

auslaufend

2021

Rente / Ruhestand

davon Verwaltungskraft

soz. Fachrichtung

techn. Fachrichtung

gew. Beschäftigte

Lotsenkraft

Reinigungskraft

Potentielle Ruheständler

davon Verwaltungskraft

6*(2)

1

1

1

1

1

1

(1)

(1)

konzipiert

1

bereits 2020

1

1

(-) Eigenreinigung

auslaufend

2022

Rente / Ruhestand

davon Verwaltungskraft

techn. Fachrichtung

Lotsenkraft

Küchenkraft

Reinigungskraft

Potentielle Ruheständler

davon soz. Fachrichtung

8

4

1

1

1

1

(1)

(1)

3 + 1 erfolgt 2019

1 erfolgt 2020

1

1

(-) Eigenreinigung

auslaufend

(1)

2023

Rente / Ruhestand

davon Verwaltungskraft

soz. Fachrichtung

Bäderpersonal

Reinigungskraft

Potentielle Ruheständler

davon techn. Fachrichtung

gewerbl. Beschäftigte

6*(2)

3

1

1

1

(2)

(1)

(1)

3

1

1

(-) Eigenreinigung

auslaufend

(1)

(1)

2024

Rente / Ruhestand

davon Verwaltungskraft

soz. Fachrichtung

techn. Fachrichtung

Küchenkraft

Reinigungskraft

Potentielle Ruheständler

davon techn. Fachrichtung

gewerbl. Beschäftigte

10

3

3

2

1

1

(6)

(5)

(1)

3

3

2

1

(-) Eigenreinigung

auslaufend

(5)

(1)

Hinweis: Bei den Angaben in Klammern handelt es sich um Rückmeldungen aus den Fachämtern. Die dort aufgeführten Kräfte können ggfs. früher die Rente / die Versorgung in Anspruch nehmen. Gesicherte Angaben, dass dies beabsichtigt ist, liegen aber in diesen Fällen noch nicht vor.

Soweit bei Nachbesetzung vermerkt ist „bereits erfolgt“, handelt es sich um Mitarbeiter*innen, die im jeweiligen Jahr aus der Freistellungsphase der Altersteilzeit in Rente gehen, der Nachbesetzung jedoch bereits in der Freistellung erfolgte.

* In den Angaben für 2020 bis 2023 sind Mitarbeiter/innen (Anzahl in Klammern) enthalten, die ggfs. schon früher in Rente/Ruhestand gehen können.

Dem Personalrat sowie der Gleichstellungsbeauftragten wurde der Entwurf des Stellenplanes 2020 zugeleitet und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Soweit diese bis zur Sitzung vorliegen, werden sie zur Kenntnis nachgereicht.

Rechtliche Grundlagen:

§ 41 I h) GO NRW sowie einschlägige beamten-, tarif- und haushaltsrechtliche Bestimmungen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

Haushaltsjahr / in T€

2020

2021

2022

2023

Personal-

aufwendungen

31.084

33.257

34.278

36.152

Versorgungs-

aufwendungen

2.700

2.704

2.703

2.706

Gesamt

33.784

35.961

36.981

38.858


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Beratungsfolge

Dienstag, 10. März 2020Sitzung des Rates der Stadt Herzogenrath

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Herzogenrath

Dienstag, 18. Februar 2020Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Haupt- und Finanzausschuss
Details
Tagesordnung