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Anpassung der Rechnungsprüfungsordnung an das 2. NKFWG


Letzte Beratung
Dienstag, 09. Juli 2019 (öffentlich)
Federführend
Amt 14 - Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6711

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Neufassung der als Anlage 1 beigefügten städtischen Rechnungsprüfungsordnung zur Kenntnis.

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Herzogenrath:

Der Rat der Stadt Herzogenrath beschließt die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung.

 

 

Sachverhalt:

Mit Beschluss vom 12. Dezember 2018 hat der nordrhein-westfälische Landtag das „Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagement für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen und weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften (2.NKFWG) erlassen. Aufgrund dessen sind zum 01. Januar 2019 grundlegende Änderungen in der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in Kraft getreten, so dass eine Anpassung der städtischen Rechnungsprüfungsordnung vom 25. Juni 2008 notwendig ist.

In der Anlage 1 ist der Entwurf der Neufassung der städtischen Rechnungsprüfordnung beigefügt. Die einzelnen Änderungen und die Erläuterung bzw. Begründungen sind in der Gegenüberstellung der jetzigen und neuen Rechnungsprüfungsordnung in der Anlage 2 zu entnehmen.

Die Änderungen ergeben sich größtenteils durch die Änderung der GO NRW und weiterer geänderten Vorschriften. Für die größenabhängigen Befreiung des Gesamtabschlusses nach § 116 a GO NRW besteht nun keine Prüfungspflicht des Rechnungsprüfungsausschuss mehr, ebenfalls ist der dann aufzustellende Beteiligungsbericht nach § 117 GO NRW nicht prüfpflichtig. Eine Beauftragung kann aber im Rahmen von § 104 Abs. 3 GO NRW durch den Rat oder den Bürgermeister (§ 104 Abs. 4 GO NRW) erfolgen.

Für die Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung ist der Rat der Stadt Herzogenrath gemäß § 41 Abs. 1 f GO NRW zuständig. Eine Vorberatung erfolgt nach Nummer I. 1b) der städtischen Zuständigkeitsordnung vom 14.12.2004 im Haupt- und Finanzausschuss. Da der Rechnungsprüfungsausschuss aber als Fachausschuss von den Änderungen berührt ist, erfolgte die Vorlage zur Anhörung im Rechnungsprüfungsausschuss.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.05.2019 die geänderte Rechnungsprüfungsordnung beraten und hat an den Haupt- und Finanzausschuss die Empfehlung des nachfolgenden Beschlussvorschlages beschlossen:

Der Rat der Stadt Herzogenrath beschließt die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der Rechnungsprüfungsordnung.

Rechtliche Grundlagen:

2. NKFWG

GO NRW

 

 

 

 

Anlage/n:

- Anlage 1: Entwurf der neuen städtischen Rechnungsprüfungsordnung

- Anlage 2: Gegenüberstellung der jetzigen und neuen Rechnungsprüfungsordnung


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 09. Juli 2019Sitzung des Rates der Stadt Herzogenrath

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Herzogenrath

Dienstag, 25. Juni 2019Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Haupt- und Finanzausschuss
Details
Tagesordnung