Teilen:

Änderung der Satzung über die Inanspruchnahme von Angeboten in der Kindertagespflege und die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege - Kinderfördersatzung (Kfs) - vom 28.10.2008 in der Fassung der Änderungssatzung vom 11.07.2017


Letzte Beratung
Dienstag, 29. Oktober 2019 (öffentlich)
Federführend
Amt 51 - Jugendamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6942

Beschlussvorschlag für den Jugendhilfeausschuss:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat die Änderung der Satzung über die Inanspruchnahme von Angeboten in der Kindertagespflege und die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege – Kinderfördersatzung (Kfs) – vom 28.10.2008 in der Fassung der Änderungssatzung vom 01.10.2019 zu beschließen.

Beschlussvorschlag für den Haupt- und Finanzausschuss:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat die Änderung der Satzung über die Inanspruchnahme von Angeboten in der Kindertagespflege und die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege – Kinderfördersatzung (Kfs) – vom 28.10.2008 in der Fassung der Änderungssatzung vom 01.10.2019 zu beschließen.

Beschlussvorschlag für den Stadtrat:

Der Stadtrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Änderung der Satzung über die Inanspruchnahme von Angeboten in der Kindertagespflege und die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege – Kinderfördersatzung (Kfs) – vom 28.10.2008 in der Fassung der Änderungssatzung vom 01.10.2019.

 

 

Sachverhalt:

Derzeit werden aufgrund der Satzung Eltern von Beiträgen für die für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege befreit, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

Zum 01.08.2019 wurde der § 90 SGB VIII geändert, der die Voraussetzungen für diese Befreiung regelt. Laut dieser Änderung können nun ebenfalls Eltern auf Antrag von den Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege befreit werden, wenn sie den Kinderzuschlag gemäß § 6a Bundeskindergeldgesetz oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz erhalten.

Um die Beitragsbefreiung für die betroffenen Eltern zu vereinfachen und für die Mitarbeiter des Sachgebietes Elternbeiträge den Aufwand so gering wie möglich zu halten, wird die Beitragsbefreiung unter den genannten Voraussetzungen in die Satzung aufgenommen, sodass diese auch ohne Antrag greift.

Rechtliche Grundlagen:

§ 90 SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch)

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

Die finanziellen Auswirkungen können nicht explizit benannt werden. Die Mehrheit der Bezieher von Wohngeld oder des Kinderzuschlags wird bislang schon aufgrund der Höhe ihres Einkommens der Einkommensgruppe 1 zugeordnet und ist daher nicht beitragspflichtig.

 

 

Anlage/n:

- Synopse zur Änderung des § 17 der Satzung

- Änderungssatzung vom 01.10.2019

- Satzung über die Inanspruchnahme von Angeboten in der Kindertagespflege und die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege – Kinderfördersatzung (Kfs) – vom 28.10.2008 in der Fassung der Änderungssatzung vom 01.10.2019


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Beratungsfolge

Dienstag, 29. Oktober 2019Sitzung des Rates der Stadt Herzogenrath

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Herzogenrath

Dienstag, 08. Oktober 2019Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Haupt- und Finanzausschuss
Details
Tagesordnung

Dienstag, 01. Oktober 2019Sitzung des Jugendhilfeausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Jugendhilfeausschuss
Details
Tagesordnung