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Soziale Arbeit an Schulen;
hier: Sachstand Konzeptentwicklung


Letzte Beratung
Dienstag, 21. Januar 2020 (öffentlich)
Federführend
Amt 51 - Jugendamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6925

Beschlussvorschlag für den Jugendhilfeausschuss:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur:

Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

Sachverhalt:

Mit der vollständigen und einheitlichen Übernahme der Trägerschaft durch das Jugendamt der Stadt Herzogenrath für die Soziale Arbeit an allen Grundschulen und der Käthe-Kollwitz-Schule in Herzogenrath zum 01. Januar 2019 hat die Verwaltung mit der angekündigten Konzeptentwicklung (s. V/2018/191) begonnen.

Parallel zur Implementierung sowohl des neuen Aufgabengebietes Soziale Arbeit an Schulen als auch der Einbindung der neuen Mitarbeiter*innen in die Organisation Jugendamt konnten bis zu den diesjährigen Sommerferien zunächst die Voraussetzungen für gute Rahmenbedingungen geschaffen bzw. weiterentwickelt werden.

Hierzu zählen, dass für jede/n Mitarbeiter*in nunmehr folgende Rahmenbedingungen gegeben sind:

  • ein eigenes Büro mit Telefon, Anrufbeantworter und PC mit Internetzugang
  • Visitenkarten und auf den jeweiligen Schulstandort zugeschnittene Informationsflyer für Schüler, Eltern und Lehrer
  • Briefbögen mit dem Logo der Stadt Herzogenrath sowie der jeweiligen Schule
  • die Möglichkeit zur Nutzung schulinterner Räume (wie z. Bsp. Klassen- und Fachräume, Aula, Turnhalle, Besprechungsräume)

Zusätzlich wurden im Hinblick auf den „Neueinstieg“ von 10 Mitarbeiter*innen und einem neuen Aufgabenbereich in der Abteilung 51.2 – „Kinder- und Jugendförderung/Soziale Arbeit an Schulen“ bislang folgende Rahmenbedingungen zur Sicherung der fachlichen Qualität für das Aufgabengebiet Soziale Arbeit an Schulen geschaffen:

  • regelmäßiger fachlicher Austausch in Team- und Dienstbesprechungen
  • regelmäßige Supervision zur Reflektion des beruflichen Handelns
  • Bereitstellung von internen und externen Fort- und Weiterbildungsangeboten
  • Fachliche Beratung und Fachaufsicht durch die zuständige Abteilungsleitung

Im Anschluss an diese Maßnahmen und unter Berücksichtigung der personellen Veränderungen in der Abteilungsleitung 51.2 – „Kinder- und Jugendförderung/Soziale Arbeit an Schulen“ konnte zu Beginn des Schuljahres 2019/2020 mit der konkreten inhaltlichen konzeptionellen (Weiter)Entwicklung und Ausarbeitung für den Aufgabenbereich der Sozialen Arbeit an Schulen begonnen werden.

Diese inhaltlich konzeptionelle Arbeit erfolgt vor dem Hintergrund, dass Soziale Arbeit an Schulen ein präventives und kompensatorisches Jugendhilfeangebot darstellt, welches am Ort bzw. im System Schule angesiedelt ist und somit die engste Form von Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule widerspiegelt. Soziale Arbeit an Schulen stellt als Leistung der Jugendhilfe daher eine zusätzliche sozialpädagogische Profession im schulischen Alltag dar, die sie unterstützt, ergänzt und bereichert. Schule und Jugendhilfe sind somit gleichberechtigte Partner, die jedoch aus unterschiedlichen Perspektiven mit der gleichen Zielgruppe - nämlich Kinder und Jugendliche bzw. Schüler*innen – arbeiten.

Basierend auf diesem Kontext hat die Verwaltung damit begonnen sowohl gemeinsam mit allen Mitarbeiter*innen der Sozialen Arbeit an Schulen als auch in persönlichen Gesprächen mit der/dem jeweiligen Mitarbeiter*in sowie den einzelnen Schulleitungen die schulspezifische Situation zu analysieren und eine fachliche Einschätzung vorzunehmen.

In dem weiteren Prozessverlauf werden sukzessive alle, für den Aufgabenbereich der Sozialen Arbeit an Schulen relevanten Akteure und Kooperationspartner eingebunden.

Einbezogen in diesem Prozess werden zudem die verschiedenen Bedarfslagen in den einzelnen Sozialräumen, die auf Grundlage der vorliegenden Daten und Erkenntnisse aus der städteregionalen Sozialplanung und kommunalen Jugendhilfeplanung zur Verfügung stehen.

Das Konzept für den Aufgabenbereich Soziale Arbeit an Schulen soll den Handlungsrahmen und die Sicherheit für einen gelingenden und professionellen Kooperationsprozess von Jugendhilfe und Schule gewährleisten. Es dient dabei als Wegweiser für eine bedarfs- und sozialraumorientierte Umsetzung in und an Schulen und beschreibt die allgemeingültigen fachlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen für kommunale Soziale Arbeit an Schulen, sowie dessen Angebote und Leistungen.

Die Verwaltung geht davon aus, dass der konzeptionelle Prozess für den Aufgabenbereich Soziale Arbeit an Schulen auf Grund der inhaltlichen Komplexität und der Vielzahl der zu beteiligenden Akteure und zu berücksichtigenden Aspekte erst im Frühjahr 2020 abgeschlossen sein wird.

Die Verwaltung wird sowohl den Jugendhilfeausschuss als auch den Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur kontinuierlich über den Sachstand zur Konzeptentwicklung für den Aufgabenbereich Soziale Arbeit an Schulen informieren.

Rechtliche Grundlagen:

Soziale Arbeit an Schulen dient den allgemeinen Zielen und Aufgaben der Jugendhilfe gem. § 1 SGB VIII und gehört insbesondere zu den Aufgaben der Jugendhilfe nach den §§ 11 u. 13 SGB VIII.

Unter Berücksichtigung des § 8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“, § 9 Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen, § 14 Erzieherischer Kinder und Jugendschutz, § 16 Allgemeine Förderung und Erziehung in der Familie und § 81 Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen werden die Ziele und Aufgaben unter den spezifischen Bedingungen und Anforderungen des schulischen Lebensraumes umgesetzt.

Nach § 79 SGB VIII haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung.

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

Die erforderlichen Finanzmittel zur Durchführung des Aufgabenbereiches Soziale Arbeit an Schulen stehen im städtischen Haushalt zur Verfügung und sind für die Folgejahre entsprechend eingeplant.

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 21. Januar 2020Sitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und Kultur

Ausschuß
Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur

Dienstag, 01. Oktober 2019Sitzung des Jugendhilfeausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Jugendhilfeausschuss
Entscheidung
geändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug