Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Durchführung von Archivaufgaben
- Letzte Beratung
- Dienstag, 29. Oktober 2019 (öffentlich)
- Federführend
- Amt 10 - Hauptamt und Steuern
- Originaldokument
- http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6921
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die als Anlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Übach-Palenberg zu beschließen.
Sachverhalt:
Vor dem Hintergrund der durch das Land NRW besonders beworbenen interkommunalen Zusammenarbeit als Mittel zur Erzielung finanzieller Synergieeffekte sind die Städte Herzogenrath und Übach-Palenberg übereingekommen, ihre kommunalen Archivaufgaben gemäß § 10 des Gesetzes über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Land Nordrhein-Westfalen (ArchivG) durch gemeinschaftlich eingesetztes Personal wahrzunehmen.
Gerade in Zeiten knapper werdender finanzieller Ressourcen gilt es, kreative Möglichkeiten des Personaleinsatzes zu nutzen. Mit der Nachbarkommune Übach-Palenberg konnte eine gemeinsame Strategie zur Bewältigung der kommunalen Pflichtaufgabe „Archiv“ gefunden werden.
Zur konkreten Regelung wird die Schließung der beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gemäß § 3 Abs. 2 und 5 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit §§ 1 und 23ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) in den jeweiligen zurzeit gültigen Fassungen beabsichtigt.
Gemäß dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung soll das Personal (eine Vollzeitstelle) durch die Stadt Herzogenrath im Einvernehmen mit der Stadt Übach-Palenberg eingestellt und beschäftigt und sodann im Rahmen einer Abordnung der Stadt Übach-Palenberg grundsätzlich hälftig zur Verfügung gestellt werden.
Zur zeit wird noch geprüft, ob eine Förderung der Zusammenarbeit nach der mit Runderlass vom 18.08.2019 vom Ministrium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung veröffentlichten Förderrichtlinie interkommunale Kooperation (IKZ NRW) möglich ist. Grundvoraussetzung für die Förderung ist aber, dass die Kooperation auf eine Dauer von mindestens fünf Jahren angelegt ist.
Entsprechend dem politischen Mandat wird die Stadt Herzogenrath mit der Stadt Übach-Palenberg die für die Schließung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erforderliche Genehmigung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beantragen.
Gemäß der Verfahrensvorschrift des § 24 Abs. 1 GkG NRW wurde die StädteRegion Aachen mit Schreiben des Bürgermeisters vom 03.05.2019 rechtzeitig unterrichtet, dass mit einer Gemeinde außerhalb der StädteRegion Verhandlungen geführt werden, um mit ihr eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zu treffen.
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
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Pflichtaufgabe |
X |
Freiwillige Aufgabe |
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
X |
ja |
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nein |
X |
im Ergebnisplan bei Aufwandskonto 0111113-020001-501201 |
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im Finanzplan bei Investitionsnummer |
Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen |
122.500,00 |
Euro. |
2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:
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2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Sachkosten |
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Personalkosten |
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50.000 € |
50.000 € |
50.000 € |
Finanzaufwand |
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Folgelasten gesamt: |
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Folgeerträge |
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25.500 € |
25.500 € |
25.500 € |
Folgelasten saldiert: |
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24.500 € |
24.500 € |
24.500 € |
Rechtliche Grundlagen:
GO NRW, GkG NRW
Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:
Mit der o.a. Vereinbarung wird ausgemacht, dass die Stadt Herzogenrath einen/eine Mitarbeiter/in für Archivartätigkeiten mit der hälftigen regulären Arbeitszeit an die Stadt Übach-Palenberg abordnet. Die Stadt Übach-Palenberg übernimmt im Gegenzug die Hälfte der Personalkosten incl. Nebenkosten und erstattet der Stadt Herzogenrath zusätzlich für die weiteren Verwaltungsaufwendungen 2 % der o.a. Personalkosten. Der Vertrag soll auf 5 Jahre abgeschlossen werden, so dass bei geschätzten Jahreskosten von 50.000 € ca. 250.000 € Personalkosten entstehen, von den 125.000 € durch die Stadt Übach-Palenberg erstattet werden, zzgl. der 2%. Im aktuell genehmigten Stellenplan ist nur eine Teilzeitstelle von 50 % für den/die Archivar/in berücksichtigt, diese müsste auf Vollzeit angehoben werden, da die Einstellung in Vollzeit durch die Stadt Herzogenrath erfolgt.
Gegen den Abschluss der öffentlich – rechtlichen Vereinbarung bestehen seitens der Beratung und Örtlichen Rechnungsprüfung, unter dem Vorbehalt, dass der Stellenplan um 0,5 Stellen der Entgeltgruppe 9a) beim Hauptamt erhöht wird, keine Bedenken.
Anlage:
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Durchführung von Archivaufgaben
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Dienstag, 29. Oktober 2019Sitzung des Rates der Stadt Herzogenrath
- Art
- Entscheidung
- Ausschuß
- Rat der Stadt Herzogenrath
Dienstag, 08. Oktober 2019Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
- Art
- Vorberatung
- Ausschuß
- Haupt- und Finanzausschuss
- Details
- Tagesordnung