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Betriebskostenzuschüsse/-Beteiligungen der Vereine;
hier: Abrechnung 2018


Letzte Beratung
Dienstag, 21. Januar 2020 (öffentlich)
Federführend
Amt 40 - Schul- und Sportamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7024

Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur beauftragt die Verwaltung, die anteilmäßige Erstattung der Betriebskosten in Höhe von insgesamt 19.830,00 € an die in der Anlage aufgeführten Vereine aus zu zahlen.

 

 

Sachverhalt:

Vereine und Institutionen der Stadt Herzogenrath nutzen sowohl städtische als auch eigene

Einrichtungen und Gebäude.

Aus Gründen der Gleichbehandlung erstattet die Stadt deshalb seit Jahren anteilige Betriebskosten für vereinseigene Einrichtungen bzw. es erfolgt eine anteilige Kostenerstattung

durch die Vereine für die Nutzung städtischer Einrichtungen im Rahmen einer jährlichen

Spitzabrechnung.

Nach Ziffer 4. der Richtlinien der Stadt Herzogenrath für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur, Heimat- und Brauchtumspflege sowie des Sports (3_2) werden

die Zuwendungen bzw. Erstattungen pauschaliert. Die unterjährig entstandenen Energiekosten werden von den zu erstattenden Beträgen abgezogen.

Die Berechnungen des auf den jeweiligen Verein entfallende Zuwendung/Erstattung in Höhe von insgesamt 19.830,00 € sind der als Anlage beigefügten Tabelle zu entnehmen.

Rechtliche Grundlagen:

Richtlinien der Stadt Herzogenrath über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung

der Kultur, Heimat- und Brauchtumspflege sowie des Sports (3_2)

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

1. Gesamtkosten

Pflichtaufgabe

X

Freiwillige Aufgabe

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung

X

ja

nein

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto 0842110-550000-523800

im Finanzplan bei Investitionsnummer

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen

19.830,00

Euro.

2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:

2019

2020

2021

2022

Sachkosten

19.830,00 €

Personalkosten

Finanzaufwand

Folgelasten gesamt:

19.830,00 €

Folgeerträge

Folgelasten saldiert:

19.830,00 €

 

 

Anlage/n:

Tabelle Energie- und Betriebskosten


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 21. Januar 2020Sitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und Kultur

Art
Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur
Details
Tagesordnung