Betriebskostenzuschüsse/-Beteiligungen der Vereine;
hier: Abrechnung 2018
- Letzte Beratung
- Dienstag, 21. Januar 2020 (öffentlich)
- Federführend
- Amt 40 - Schul- und Sportamt
- Originaldokument
- http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7024
Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur beauftragt die Verwaltung, die anteilmäßige Erstattung der Betriebskosten in Höhe von insgesamt 19.830,00 € an die in der Anlage aufgeführten Vereine aus zu zahlen.
Sachverhalt:
Vereine und Institutionen der Stadt Herzogenrath nutzen sowohl städtische als auch eigene
Einrichtungen und Gebäude.
Aus Gründen der Gleichbehandlung erstattet die Stadt deshalb seit Jahren anteilige Betriebskosten für vereinseigene Einrichtungen bzw. es erfolgt eine anteilige Kostenerstattung
durch die Vereine für die Nutzung städtischer Einrichtungen im Rahmen einer jährlichen
Spitzabrechnung.
Nach Ziffer 4. der Richtlinien der Stadt Herzogenrath für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur, Heimat- und Brauchtumspflege sowie des Sports (3_2) werden
die Zuwendungen bzw. Erstattungen pauschaliert. Die unterjährig entstandenen Energiekosten werden von den zu erstattenden Beträgen abgezogen.
Die Berechnungen des auf den jeweiligen Verein entfallende Zuwendung/Erstattung in Höhe von insgesamt 19.830,00 € sind der als Anlage beigefügten Tabelle zu entnehmen.
Rechtliche Grundlagen:
Richtlinien der Stadt Herzogenrath über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung
der Kultur, Heimat- und Brauchtumspflege sowie des Sports (3_2)
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
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Pflichtaufgabe |
X |
Freiwillige Aufgabe |
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
X |
ja |
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nein |
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im Ergebnisplan bei Aufwandskonto 0842110-550000-523800 |
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im Finanzplan bei Investitionsnummer |
Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen |
19.830,00 |
Euro. |
2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:
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2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Sachkosten |
19.830,00 € |
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Personalkosten |
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Finanzaufwand |
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Folgelasten gesamt: |
19.830,00 € |
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Folgeerträge |
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Folgelasten saldiert: |
19.830,00 € |
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Anlage/n:
Tabelle Energie- und Betriebskosten
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Dienstag, 21. Januar 2020Sitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und Kultur
- Art
- Entscheidung
- Ausschuß
- Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur
- Details
- Tagesordnung