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Mittelzuweisung an die städtischen Schulen in Herzogenrath für das
Haushaltsjahr 2020


Letzte Beratung
Dienstag, 21. Januar 2020 (öffentlich)
Federführend
Amt 40 - Schul- und Sportamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7029

Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur erklärt sich mit der Mittelzuweisung an die städtischen Schulen für das Haushaltsjahr 2020 einverstanden.

 

 

Sachverhalt:

Aus den beigefügten Tabellen (Anlage I bis XIII) und Jahressummenübersicht nnen die berechneten Mittel im Einzelnen für das Jahr 2020 je Schule entnommen werden. Da die Mittelanmeldungen bereits Anfang August 2019 vorliegen mussten, wurde bei der Ermittlung wie folgt vorgegangen:

Die Berechnungen basieren auf den Schülerzahlen der Schulstatistik Stand Oktober 2018. Bei den Grundschulen abzüglich der 4er Klassen und zuzüglich der vorliegenden Anmeldungen für 2019/2020 (Anlage I). Die Zahlen der Normalklassenzahlen, die teilweise zur Berechnung herangezogen werden, sind in der Anlage II aufgeführt. Aus den Anlagen III bis XII sind die zugewiesenen Beträge bei den einzelnen Sachkonten ersichtlich.

Bei der Planung der Maria-Sybilla-Merian-Gesamtschule wurde auf der Grundlage der bestehenden Schülerzahl ermittelt und ab 01.08.2020 mit 40 Schüler/innen mehr für die Sekundarstufe II gerechnet.

r die Haushaltsanmeldungen 2020 wird laut Information der Kämmerei durch die Bezirksregierung Köln bezüglich der GWG (Geringfügige Wirtschaftsgüter) folgende Vorgehensweise angewiesen:

Die GWG 60 bis 410 (konsumtiv) sind für die Planung 2020 als GWG 0 bis 800 Investiv anzusetzen. Da eine konkrete Hochrechnung bzw. Ausrechnung der Buchungen, die zukünftig auf GWG 0 bis 800 gebucht werden müssen nicht möglich ist, wurde wie folgt verfahren:

50 % aus der Planung für Lern- und Unterrichtsmittel sowie 50 % aus der Planung Unterhaltungskonto bei der Schulbudgetierung fließen in die GWG 0 bis 800 Investiv (Sachkonto 543147) ein. Eine Kürzung der Lern- und Unterrichtsmittel und des Unterhaltungskontos fand nicht statt, da noch nicht nachvollzogen werden kann, welche Buchungen wirklich konsumtiv und welche investiv zu buchen sind (hier war seitens der Kämmerei noch keine konkrete Auskunft zu erhalten.

Definition eines GWG:

Vermögensgegenstand im Eigentum der Stadt,

mit einem Wert zwischen 0 und 800 €,

die selbständig genutzt werdennnen,

die der Abnutzung unterliegen

und die länger als ein Jahr genutzt werden können.

Eine konkrete Auflistung von Gegenständen ist bei der Kämmerei in laufender Bearbeitung. Um den Haushaltsanmeldungen Rechnung zu tragen, wurden die Ansätze bei den GWG 0 bis 800 Investiv erhöht.

Die Telefongebühren (Anlage XI) basieren auf den Planzahlen für 2019. Nur bei der Gemeinschaftsgrundschule Klinkheide sowie bei der Maria-Sibylla-Merian Gesamtschule fand eine Erhöhung statt.

In der Auflistung Anlage XIII (Seite 1 bis 5) erhalten sie eine nach Summen je Sachkonto und Schule erstellte Übersicht. Hier sind die Einzelberechnungen aus der Anlage I bis XII nach konsumtiven und investiven Mitteln sowie die Berechnung der Mittel der Lernmittelfreiheit eingeflossen und zusammengestellt.

Bei der Planung der Lernmittelfreiheit für das Haushaltsjahr 2020 ist auf der Grundlage des gültigen Lernmittelfreiheitsgesetzes ermittelt worden. Für das Gymnasium wurde ein entsprechender Mehrbedarf für G9 mit eingerechnet.

Bei der Maria-Sibylla-Merian-Gesamtschule wurde die Sekundarstufe II in der Planung der Lernmittelfreiheit berücksichtigt.

Es sind keinerlei Kürzungen durch den Kämmerer für den Haushalt 2020 bei den Mittelzuweisungen für die städtischen Schulen vorgenommen worden.

Rechtliche Grundlagen:

Dienstanweisung zur dezentralen Ressourcenverantwortung/Budgetierung für alle städtischen Schulen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwenungen sowie Folgeerträge):

Die finanziellen Mittel sind für den Haushaltsplan 2020 im August 2019 an denmmerer weitergeleitet und im diesjährigen Haushaltsplanentwurf eingestellt worden.

 

 

Anlage/n:

- Tabellen (I bis XIII) mit den Positionen der Schulbudgets 2020

- Jahressummenübersicht


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Ausschuß
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