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Überprüfung und ggfs. Neufestsetzung der Arbeitszeit der Mitarbeiterinnen in
den Schulsekretariaten ab [01.01.2020](si010_j.asp?YY=2020&MM=01&DD=01
"Sitzungskalender 01/2020 anzeigen" )


Letzte Beratung
Dienstag, 21. Januar 2020 (öffentlich)
Federführend
Amt 40 - Schul- und Sportamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7000

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Stunden für die Schulsekretariate für das Jahr 2020 gemäß der Vorlage festzusetzen

 

 

Sachverhalt:

Die Berechnung der vertraglichen wöchentlichen Arbeitszeit der Mitarbeiterinnen in den Schulsekretariaten wurde nach dem Beschluss des BSK vom 23.02.2016 für die einzelnen Schulformen wie folgt festgelegt:

Grundschulen1,50 Std./Klasse + 1 Stunde wtl. für OGS + 1 Std. wtl. für GL

Förderschule1,75 Std./Klasse + 1 Stunde wtl. OGS + 1 Std. wtl. Ganztag

GymnasiumFestlegung auf 78 Stunden (2 Vollzeitstellen)

GesamtschulenFestlegung auf 78 Stunden (2 Vollzeitstellen)

Erläuterung:

Zur Ermittlung der wöchentlichen Arbeitsstunden der Mitarbeiterinnen wird die Anzahl der tatsächlich gebildeten Klassen laut Schulstatistik mit dem jeweiligen Faktor multipliziert; sie werden ggf. auf- oder abgerundet. Die Sekretärinnen der Grundschulen erhalten den Faktor von 1,5 Std. pro gebildete Klasse. Neben der Berechnung nach Klassenanzahl wird zusätzlich eine Stunde wöchentlich für den Mehraufwand des Aufnahmeverfahrens und der offenen Ganztagsschule gewährt, außerdem eine zusätzliche Stunde für den Verwaltungsaufwand, der durch Gemeinsames Lernen entsteht. Die Förderschule erhält neben dem Faktor 1,75 Std/Klasse je eine zusätzliche Stunde für den Mehraufwand durch OGS und Ganztag.

Für die weiterführenden Schulen gelten Sonderregelungen aufgrund des Ganztags bzw. wegen des Aufbaus und der zwei Standorte der Maria-Sibylla-Merian-Gesamtschule.

Um die maßgebende Klassenbildung für das Schuljahr 2019/2020 zu ermitteln, wird jeweils auf die Schulstatistik des laufenden Jahres zurückgegriffen.

Daraus ergibt sich folgende Berechnung für das Jahr 2020:

(Die sich aufgrund der Klassenanzahl ergebenden Stunden werden auf volle Stunden aufgerundet)

Name-Schule

tatsächlich

gebildete

Klassen:

Faktor :

Stundenzahl je

Woche:

GS Kämpchen

8

1,5

12 + 2 =14

GS Kohlscheid Mitte

8

1,5

12 + 2 =14

GS Klinkheide

8

1,5

12 + 2 =14

GS Pannesheide

5

1,5

8 + 2 =10

GS Straß

8

1,5

12 + 2 =14

Regenbogenschule

9

1,5

14 + 2 =16

GS Bierstraß

4

1,5

(6 +2 = 8) 101

GS Alt-Merkstein

8

1,5

12 + 2 =14

Dietr-Bonh. Schule

12

1,5

18 + 2 = 20

Käthe-Kollwitz-Schule

12

1,75

21 +2 = 23

Gymnasium

78 (2 Vollzeitst.)2

Europaschule

78 (2 Vollzeitst.)2

Maria-Sibylla-Merian-Gesamtschule

853

1Die Arbeitszeit wird aufgrund der Zusammenlegung und der Einzügigkeit auf 10 Stunden festgesetzt.

2Um der zusätzlichen Arbeit einer Ganztagsschule Rechnung zu tragen, wurde die Arbeitszeit auf zwei Vollzeitstellen festgeschrieben.

3Für die sich noch im Aufbau befindliche Maria-Sibylla-Merian-Gesamtschule mit mittlerweile 8 Jahrgangsstufen wird aufgrund der zwei Standorte eine Stundenzahl von 85 Stunden festgesetzt.

Zusätzlich zu den vertraglichen Wochenstunden sind von den Sekretärinnen für die freien Ferienzeiten Stunden herauszuarbeiten. Die Gesamtanzahl dieser Stunden wird den Sekretärinnen zum Beginn des neuen Jahres mitgeteilt. Eine Dienstvereinbarung, die am 10. Mai 2016 – zuletzt geändert am 01.04.2018 - in Kraft trat, gibt Auskunft zur Gestaltung der Arbeitszeiten in Schulsekretariaten. Das Führen eines Zeiterfassungs– und–nachweis-bogens ist darin verpflichtend festgelegt, diese müssen der Schulleitung und dem Schulamt monatlich zum Abzeichnen vorgelegt werden. Somit wird gewährleistet, dass alle herauszuarbeitenden Stunden tatsächlich geleistet, Mehrarbeitsstunden erfasst und nach Möglichkeit abgebaut werden.

Das Schuljahr 2017/2018 hatte gezeigt, dass mit dem bis dahin eingesetzten Personal im Falle der Erkrankung von mehreren Sekretärinnen gleichzeitig trotz hoher Vertretungs-bereitschaft der übrigen Sekretärinnen kein ordnungsgemäßer Ablauf in den Schul-sekretariaten mehr gewährleistet werden konnte. Aus diesem Grund wurde mit Beginn des Schuljahres 2018/2019 eine Springerstelle mit einem Stundenumfang von 14 Stunden geschaffen. Seitdem liegen (lagen) noch insgesamt drei Langzeiterkrankungen von Sekretärinnen vor, im September 2019 ist eine von Ihnen leider verstorben :

Regenbogenschule mit 14 (2019) / 16 (2020) Stunden

Käthe-Kollwitz-Schule mit 27 (2019) / 23 (2020) Stunden

Maria-Sibylla-Merian-Gesamtschule mit 30,5 Stunden

Außerdem bedingt die Fortbildung der Sekretärin an der Dietrich-Bonhoeffer-Schule einen wöchentlichen Stundenausfall von ca. 4 Stunden. Eine weitere vollzeitbeschäftigte Sekretärin hat aus persönlichen Gründen ihre wöchentliche Stundenzahl befristet um 9 Stunden reduziert, diese reduzierte Stundenzahl kann zum Teil durch die andere Sekretärin an gleicher Schule aufgefangen werden.

Diese Ausfälle erforderten in diesem Schuljahr die befristete Einstellung zweier Krankheits-vertretungen (insgesamt 42,5 Stunden) sowie die befristete Erhöhung der vertraglichen Stunden zweier Sekretärinnen (insgesamt 19,5 Stunden). Somit ist zusammen mit der 14-Stunden-Springerin die ausreichende Besetzung der Schulsekretariate gewährleistet und die Personalversorgung auch perspektivisch durch mögliche Entfristungen gesichert.

Rechtliche Grundlagen:

§§ 78 und 79 Schulgesetz NRW

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

1. Gesamtkosten

X

Pflichtaufgabe

Freiwillige Aufgabe

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung

X

ja

nein

DX

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto

im Finanzplan bei Investitionsnummer

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen

Euro.

2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:

2019

2020

2021

2022

Sachkosten

Personalkosten

Finanzaufwand

Folgelasten gesamt:

Folgeerträge

Folgelasten saldiert:

Die festgesetzten Stunden für die Schulsekretärinnen werden im Stellenplan für das Jahr 2020 berücksichtigt.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Entscheidung
Ausschuß
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