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Förderantrag Smarte Pendlerparkplätze


Letzte Beratung
Donnerstag, 23. Januar 2020 (öffentlich)
Federführend
Amt 32 - Ordnungsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7107

Der Bau und Verkehrsausschuss nimmt die Konkretisierungen des Förderantrages zum Verbundprojekt Smarte Pendlerparkplätze zur Kenntnis. Der kommunale Eigenanteil in Höhe von rd. 55.000,00€ ist im Haushalt 2020-2024 entsprechend zu berücksichtigen.

 

 

Sachverhalt:

In Verbindung mit dem am 30.09.2019 gestellten Förderantrag zum Verbundprojekt Smarte Pendlerparkplätze hat sich die Stadt Herzogenrath auch dazu verpflichtet, zur Erbringung des Eigenanteils einen Antrag beim Zweckverband Nahverkehr Rheinland (im Folgenden kurz NVR genannt) zu stellen, so dass eine Förderung von insgesamt 100% für die beantragte Maßnahme im Projekt besteht. Hiervon werden 50% durch den Bund und die restlichen 50% über den Antrag der Stadt Herzogenrath an den NVR gefördert.

Zum Zeitpunkt der Antragstellung (30.09.2019) wurde für die Stellplatzerfassung ein grober pauschaler Mischkostenansatz für Erfassungssystem (Sensorik), Installation (Ein- Aufbau) sowie Entwicklungs- und Erprobungskosten (5 Jahre) zur Ermittlung des Gesamtinvestition gewählt. In diesem Mischkostenansatz sind nach den aktuellen Fördermodalitäten zur Gewährung einer Zuwendung nach § 12 ÖPNVG NRW (ÖPNV-Investitionsförderung) beim NVR jedoch lediglich rd. 61% förderfähig (Entwicklungs- und Erprobungskosten sind beim NVR nicht zuwendungsfähig). Somit ergibt sich im Vergleich zum Antrag vom 30.09.2019, mit dem damaligen pauschalen Ansatz von rd. 10% Eigenanteil, nunmehr ein Eigenanteil von insgesamt rd. 19,50% für die Stadt Herzogenrath.

Der Förderantrag beim NVR beinhaltet für die 4 Pendlerparkplätze in Herzogenrath nunmehr eine Gesamtsumme von rd. 308.500,00 €. Davon sind rd. 204.500,00 € grundsätzlich zuwendungsfähig und rd. 104.000,00 € die beantragte Förderung. Der Eigenanteil der Stadt Herzogenrath beträgt hieraus aktuell nunmehr rd. 55.000,00 € und ist somit im Haushalt der nächsten 5 Jahre (2020 bis 2024) zu berücksichtigten. Der Antrag an den NVR ist der Ergänzungsvorlage angehängt.

Rechtliche Grundlagen:

./.

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

1. Gesamtkosten

Pflichtaufgabe

X

Freiwillige Aufgabe

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung

X

ja

nein

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto

X

im Finanzplan bei Investitionsnummer I 20 32 ABA 02

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen

309.000,00

Euro.

2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:

2020

2021

2022

2023

2024

Sachkosten

Personalkosten

Finanzaufwand

Folgelasten gesamt:

157.000

38.000

38.000

38.000

38.000

Folgeerträge

Folgelasten saldiert:

 

 

3. Korruptionsbekämpfungsgesetz:

Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:

(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)

ja

X

nein

(unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

Anlage:

rderantrag NVR


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 23. Januar 2020Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Bau- und Verkehrsausschuss
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Tagesordnung