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Beratung der Haushaltsvoranschläge des Jugendamtes für das Haushaltsjahr 2020


Letzte Beratung
Donnerstag, 13. Februar 2020 (öffentlich)
Federführend
Amt 51 - Jugendamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7163

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Haushaltsvoranschläge für das Jugendamt für das Haushaltsjahr 2020 sowie die Ausführungen der Verwaltung hierzu zustimmend zur Kenntnis.

 

 

Sachverhalt:

Mit dieser Vorlage legt die Verwaltung dem Jugendhilfeausschusses als Fachausschuss und gesetzlicher Bestandteil des Jugendamtes die Haushaltsansätze für das Haushaltsjahr 2020 und die Folgejahre zur Beratung vor.

Der Jugendhilfeausschuss hat Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der vom Rat bereit gestellten Mittel. Insoweit bildet die Haushaltssatzung die haushaltswirtschaftliche Grundlage für die Entscheidungen im Jugendhilfeausschuss.

Als Anlagen sind die konsumtiven und investiven Haushaltsvoranmeldungen des Jugendamtes für den Haushalt 2020 beigefügt, die Grundlage für die weitergehenden Beratungen des Haupt- und Finanzausschuss am 18.02.2020 und des Stadtrates am 10.03.2020 sind.

Die Ansätze sind aus heutiger Sicht bedarfsgerecht im Rahmen einer notwendigen, wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung kalkuliert, so dass eine Aufgabenerfüllung im Umfang der gesetzlichen und freiwilligen Leistungen im Rahmen der vorliegenden Beschlüsse aus derzeitiger Sicht gewährleistet ist.

Im Ergebnisplan werden die Haushaltsansätze des Jugendamtes in sieben Produkte zusammengefasst:

Produkt 0534110Unterhaltsvorschuss“

Produkt 0636310Sonstige Leistungen r junge Menschen und ihre Familien“

Produkt 0636210Allgemeine Förderung junger Menschen“

Produkt 0636510Tageseinrichtungen für Kinder Freie Träger“

Produkt 0636520Tageseinrichtung für Kinder in städtischer Trägerschaft“

Produkt 0636610Einrichtungen der Jugendarbeit Freie Träger“

Produkt 0636620Einrichtungen der Jugendarbeit in städtischer Trägerschaft und städtische Spielplätze“

Es wird darauf hingewiesen, dass Auszahlungen für bauliche Maßnahmen (Kita-Neubauten etc.) im Budget des Dezernat III ausgewiesen sind.

Rechtliche Grundlagen:

Gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Herzogenrath gehört die Vorberatung des Haushaltsplanes der öffentlichen Jugendhilfe zur Aufgabenwahrnehmung des Jugendhilfeausschuss.

 

 

 

 

Anlage/n:

  1. Haushaltsvoranschläge 2020 A 51 Konsumtiv
  2. Haushaltsvoranschläge 2020 A 51 Investiv

Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 13. Februar 2020Sitzung des Jugendhilfeausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Jugendhilfeausschuss
Details
Tagesordnung