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Beratung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020


Letzte Beratung
Dienstag, 18. Februar 2020 (öffentlich)
Federführend
Amt 20 - Kämmerei
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7152

Der Haupt und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020.

 

 

Sachverhalt:

Der am 13.01.2020 aufgestellte und am 14.01.2020 bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wurde in der Sitzung des Stadtrates am 28.01.2020 eingebracht und allen Stadtverordneten zugestellt.

In die als Anlage 2 beigefügte Veränderungsliste sind neue Erkenntnisse bzw. notwendige Veränderungen im Ergebnisplan sowie im investiven Finanzplan eingeflossen. Diese haben sich nach Information durch die zuständigen Ämter erst seit der Drucklegung Mitte Januar ergeben.

Die Änderungen bei Ertrags- und Aufwandskonten werden analog bei den entsprechenden konsumtiven Finanzrechnungskonten veranschlagt. Bei den farbig hinterlegten Ansätzen liegen Abweichungen zum Haushaltsplanentwurf vor.

Unter Berücksichtigung des Veränderungsnachweises (Anlage 2) stellt sich der Ergebnisplan nach jetzigem Planungsstand wie folgt dar:

In €

2020

im 2019er

Plan

2020

Entwurf

BISHER

2020

Nach Verän-derungs-nachweis

2021

2022

2023

Ertrag

139.206.000

137.612.000

137.667.000

142.783.000

145.362.000

149.225.000

Aufwand

142.866.000

142.743.000

142.861.000

147.990.000

150.839.000

152.437.000

Fehlbetrag/ Überschuss

-3.660.000

-5.131.000

-5.194.000

-5.207.000

-5.477.000

-3.212.000

Auch wenn die Stadt Herzogenrath seit dem Haushaltsjahr 2018 kein Haushaltssicherungskonzept (HSK) mehr aufstellen muss, ist die Genehmigung der Aufsichtsbehörde gemäß § 75 IV GO nach wie vor erforderlich, da die Haushaltssatzung eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage vorsieht. Dies ist dadurch bedingt, dass die geplanten Aufwendungen in 2020 noch immer die geplanten Erträge übersteigen und keine Ausgleichsrücklage mehr vorhanden ist. Hierdurch wird deutlich, dass auch ohne Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes ein stringenter Konsolidierungskurs verfolgt werden muss, um ein erneutes Abrutschen in die HSK-Pflicht zu verhindern.

In Bezug auf den Haushaltsplan 2020 ist dies zunächst erneut gelungen. Nach der derzeitigen Finanzplanung ist nicht vorgesehen, in zwei aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren die allgemeine Rücklage um mehr als ein Zwanzigstel zu verringern (§ 76 I Ziff. 2 GO).

Rechtliche Grundlagen:

§ 59 II GO NRW

§ 75 GO NRW

§ 76 GO NRW

§ 80 GO NRW

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

Siehe Anlagen.

 

 

Anlage/n:


Anlage 1 Entwurf der Haushaltssatzung 2020

Anlage 2 Veränderungsnachweis

  • Teil A Ergebnisplan
  • Teil B Investitions- und Finanzierungszahlungen

Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 18. Februar 2020Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Haupt- und Finanzausschuss
Entscheidung
geändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug