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Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke für die Kommunalwahl im Jahr 2020


Letzte Beratung
Dienstag, 18. Februar 2020 (öffentlich)
Federführend
Amt 10 - Hauptamt und Steuern
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7127

  1. Die Entscheidung des Wahlausschusses vom 17.12.2019 (V/2019/321-E01) zur Einteilung der Wahlbezirke wird aufgehoben.

  1. Der Wahlausschuss beschließt gem. § 4 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) in der aktuellen Fassung, das Wahlgebiet der Stadt Herzogenrath in 22 Wahlbezirke entsprechend der Anlage 1 einzuteilen.

Insofern ist die Anlage Teil dieses Beschlusses.

 

 

Sachverhalt:

Mit Beschluss des Wahlausschusses vom 29.10.2019 wurden folgende Änderungen in den Wahlbezirken 9 und 21 vorgenommen:

Änderungen an den Wahlbezirken

29.10.19

Stimmbezirk alt

Straße

Hausnummer

Einwohner

Stimmbezirk neu

Straße

Hausnummer

Einwohner

901

Bardenberger

Straße

20 - 120

70

1001

Bardenberger

Straße

20 - 120

70

Summe

70

2102

Rolandstraße

2 - 40

45

2101

Rolandstraße

2 - 40

45

Summe

45

1801

dstraße

166 - 226

100

2102

dstraße

166 - 226

100

Summe

100

Der VGH am 20. Dezember 2019 im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens über verschiedene Regelungen des Kommunalwahlgesetzes entschieden. Aufgrund dessen wird der erneute Beschluss vom 17.12.2019 aufgehoben.

Neben der Feststellung, dass der Entfall der Stichwahl nicht mit der Landesverfassung vereinbar ist, wurde ebenfalls entschieden, dass die im § 4 Abs. 2 Satz 3 KWahlG für die Einteilung der Kommunalwahlbezirke festgelegte Abweichungsobergrenze von 25 % nicht ohne weiteres angewendet werden darf.

Hier wurde festgelegt, dass lediglich eine Abweichung von 15 % grundsätzlich zulässig ist. Abweichungen bis zu der Toleranzgrenze von +/- 25 % sind nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Dies könnte der Fall sein, wenn die Abweichung zur Wahrung räumlicher Zusammenhänge der Wahlbezirke gerechtfertigt ist. Nach Auffassung des Gerichts käme dieser Aspekt aber nur bei weit auseinanderliegenden Ortschaften in einer großflächigen Gebietskörperschaft oder zur Wahrung gewachsener Ortsstrukturen im ländlichen Bereich zum Tragen.

Darüber hinaus wäre die Abweichung im Hinblick auf die festgestellte Einwohnerzahl zulässig, wenn jedoch im Hinblick auf die Wahlberechtigten die Abweichung nicht mehr als 15 % beträgt.

Die Überprüfung anhand der von der regio it zur Verfügung gestellten Zahlen hat Folgendes ergeben:

Durch die bisherige Einteilung war in sieben Wahlbezirken (9, 11, 14, 15, 17, 21 und 22) die Abweichung bei den Einwohnern größer als 15 %. Dies hat jedoch zur Folge, dass in diesen Wahlbezirken zwingend Anpassungen und somit Verschiebungen in angrenzende Wahlbezirke vorgenommen werden müssen.

Die Verwaltung schlägt folgende Änderungen unter Berücksichtigung der Änderungen vom 29.10.2019 vor:

Änderungen an den Wahlbezirken

04.02.2020

Stimmbezirk alt

Straße

Hausnummer

Einwohner

Stimm-

bezirk neu

Straße

Hausnummer

Einwohner

901

Geilenkirchener Straße

alle*

133

801

Geilenkirchener Straße

alle

133

901

Ruifer Benden

alle*

42

1001

Ruifer Benden

alle

42

Summe

175

1202

Marzellinastraße

alle*

86

1101

Marzellinastraße

alle

86

1202

Ratherfelder Straße

alle*

20

1101

Ratherfelder

Straße

alle

20

1202

Wendelinusstraße

alle*

86

1101

Wendelinus

straße

alle

86

Summe

192

1401

Roermonder Straße

332

2

1402

Roermonder

Straße

332

2

1401

Roermonder Straße

restliche

101

1302

Roermonder

Straße

restliche

101

Summe

103

1501

Haus-Heyden-

Straße

191

8

1402

Haus-Heyden-

Straße

191

8

1501

Roermonder Straße

alle*

31

1602

Roermonder

Straße

alle

31

1502

Roermonder Straße

alle*

41

1802

Roermonder

Straße

alle

41

Summe

80

1701

Bendstraße

70

2

1601

Bendstraße

70

2

1902

Kamper Straße

alle*

32

2102

Kamper Straße

alle

32

1902

Forstheider Straße

1-45, 2-60

120

2102

Forstheider

Straße

1-45, 2-60

120

Summe

152

2001

Josef-Aretz-

Straße

alle*

94

2201

Josef-Aretz-

Straße

alle

94

2001

Wilhelm-Plum-

Straße

alle*

56

2201

Wilhelm-Plum-

Straße

alle

56

2001

Wilhelm-

Schultheis-

Straße

alle*

26

2201

Wilhelm-

Schultheis-

Straße

alle

26

Summe

176

*alle= alle Häuser, die sich in diesem Wahlbezirk befunden haben

Rechtliche Grundlagen:

Kommunalwahlgesetz (KWahlG)

Kommunalwahlordnung (KWahlO)

Erlass des Ministeriums für Inneres NRW vom 12.04.2019

Urteil des VGH vom 20.12.2019

 

 

Anlagen:

  1. Wahlbezirkseinteilung Stadt Herzogenrath Kommunalwahl 2020

  1. Übersicht Wahlbezirke Einwohner / Wähler zum 30.04.2019

  1. Übersicht Wahlbezirke Einwohner / Wähler zum 31.12.2019

  1. Karte Stimmbezirke Herzogenrath geplante Änderungen

  1. Karte Stimmbezirke Herzogenrath Endfassung

Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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