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Vermarktung des Innovations- und Gewerbeparkes


Letzte Beratung
Dienstag, 28. April 2020 (öffentlich)
Federführend
Dezernat 2
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7156

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem der Vorlage beigefügten Vertrag zwischen der Stadt Herzogenrath und der SEH GmbH & Co. KG zur Vermarktung des Industrie- und Gewerbeparkes Herzogenrath zu.

 

 

Sachverhalt:

Die Erschließungsarbeiten des Gewerbegebiets sind im Dezember 2019 seitens der Stadt Herzogenrath beauftragt worden. Es ist vorgesehen, dass die Stadtentwicklungsges. mbH & Co. KG Herzogenrath (SEH) die Vermarktung der Gewerbeflächen unterstützt, um Fördermittel aus den RWP-Mitteln zu erhalten. Die Vermarktung des Geländes erfolgt bereits intensiv seit Anfang des Jahres durch die SEH in enger Abstimmung mit der Verwaltung.

Die Geschäftsführung und die Verwaltung haben einen entsprechenden Vertrag über die Vermarktung vorbereitet (siehe Anlage).

Damit die Vermarktung durch die SEH rechtlich abgesichert ist und die Fördermittel akquiriert werden können, wird vorgeschlagen den Vertrag abzuschließen.

Die Gesellschafterversammlung der SEH hat dem Abschluss des Vertrages in der Sitzung am 22.01.2020 bereits zugestimmt. Der Vertrag wurde aufgrund von Hinweisen des A 14 Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung nochmals angepasst. Eine ergänzende Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung ist vorgesehen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Im Förderantrag für die Entwicklung des Geländes sind 45.000 € netto r die Vermarktung des Gebietes berücksichtigt worden. Bei einer Förderquote von 80 % werden somit 36.000 € gerdert. Voraussetzung ist, dass die Vermarktung durch einen Dritten erfolgt. Die SEH GmbH & Co. KG ist Dritter im Sinne der Förderrichtlinien. Vergaberechtlich bestehen ebenfalls keine Bedenken, so dass die Gesellschaft mit der Vermarktung beauftragt werden sollte, um die Fördermittel zu generieren.

In 2020 stehen Haushaltsmittel in Höhe von 31.000 im Sachkonto 0111130 / 529131 zur Verfügung.

 

 

Stellungnahme der Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

Im Rahmen eines In-House -Geschäftes soll mit der Stadtentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG Herzogenrath ein Vertrag über die Vermarktung des Industrie- und Gewerbeparks Herzogenrath in der Bicherouxstraße abgeschlossen werden. Zum Vertrag vom 22.01.2020 wurden Änderungen eingefügt, diese sind noch in der Gesellschafterversammlung der SEH zu beschließen.

Die Kosten belaufen sich auf ca. 54.100 netto (Geschäftsbesorgungshonorar u. Sachkosten der Vermarktung) und sind im Haushaltsplan 2020 mit 31.000 € und in 2021 mit 23.100 € eingeplant. Dem Aufwand stehen Erträge lt. Planung aus der Förderung von 43.300 € bei Sachkonto 414146 gegenüber.

Gegen den beigefügten Vertrag besteht seitens der Beratung und Örtlichen Rechnungsprüfung keine Bedenken.

Anlage/n:

- Geschäftsbesorgungsvertrag


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 28. April 2020Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Haupt- und Finanzausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
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Tagesordnung
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