Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen beschließt der Ausschuss für Arbeit und Soziales, den nachstehenden Wohlfahrtsverbänden und caritativen Institutionen zur Durchführung der Wohlfahrtspflege und der Altenhilfe im Jahre 2020 folgende Zuschüsse zu gewähren:
Die Auszahlung wird - wie in der Vergangenheit - erst nach Vorlage der Verwendungsnachweise der Zuschüsse bzw. der Betriebskostenausgaben für die Begegnungsstätten für das vergangene Jahr erfolgen.
Sachverhalt:
Wie in den Vorjahren unterstützt die Stadt Herzogenrath die Arbeit der Wohlfahrtsverbände und andere caritative Organisationen mit freiwilligen Zuschüssen. Die Zuschussbeträge entsprechen den im Jahr 2019 gezahlten Summen.
Da die Genehmigung des städtischen Haushaltes vorliegt, können die freiwilligen Leistungen bewirtschaftet und ausgezahlt werden.
Rechtliche Grundlagen:
§ 82 GO NRW
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Donnerstag, 25. Juni 2020Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales