Der Ausschuss für Arbeit und Soziales beschließt, vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen, der Familienberatungsstelle der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen-Land e.V. in Eschweiler für das Jahr 2020 einen Zuschuss in Höhe von 1.100,00 € zu gewähren.
Sachverhalt:
Die Familienberatungsstelle der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen-Land e.V. in Eschweilererhält jährlich einen Zuschuss für ihre Arbeit in der Schwangerschaftskonfliktberatung.
Der Zuschuss entspricht dem bereits in 2019 gezahlten Zuschussbetrag.
Da die Genehmigung des städtischen Haushaltes vorliegt, können die freiwilligen Leistungen bewirtschaftet und ausgezahlt werden.
Rechtliche Grundlagen:
§ 82 GO NRW
Finanzielle Auswirkungen:
Pflichtaufgabe
x
Freiwillige Aufgabe
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
x
im Ergebnisplan bei Aufwandskonto 531837
3. Korruptionsbekämpfungsgesetz:
Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:
(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)
ja
nein
(unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)
Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:
Anlage/n:
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Donnerstag, 25. Juni 2020Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales