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Neubau und Unterhaltung der städtischen Brücken
hier: Information


Letzte Beratung
Dienstag, 21. März 2023 (öffentlich)
Federführend
Amt 66 - Tiefbau, Verkehrs- und Betriebsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9263

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

Sachverhalt:

Im Rahmen eines Vortrages gibt das Tiefbauamt einen Überblick über die Arbeiten und sonstigen Prozesse rund um die städtischen Brücken.

Die Stadt Herzogenrath als Träger der Straßenbaulast ist dafür verantwortlich, dass ihre Brückenbauwerke allen Anforderungen der Sicherheit und Ordnung genügen. Ein in der Sitzung vorgestellter Kurzvortrag, der den Fraktionen noch rechtzeitig zur Fraktionssitzung übergeben wird, zeigt einen Überblick aller 32 städtischen Brücken.

Die Erhaltung dieser Bauwerke und die dafür notwendigen finanziellen Mittel hängen u.a. von den Konstruktions- u. Schadensdaten ab. Für die Verwaltung ist es wichtig, nicht nur die In-formationen über den technischen Zustand der Bauwerke, sondern auch den aktuellen Finanzbedarf für die Erhaltungsmaßnahmen zu erhalten bzw. zu ermitteln.

Der durchschnittliche Alter der Brückenbauwerke steigt kontinuierlich an. Dieses führt zwangsläufig zu einer steigenden Zunahme der für die Erhaltung benötigten Haushaltmittel. Vor dem Hintergrund eines älter werdenden Bauwerksbestandes ist die Bauwerksprüfung nach DIN 1076 für die Erhaltung der Bauwerke in rechtlicher, technischer und fiskalischer Hinsicht von grundlegender Bedeutung.

Ergebnisse der regelmäßigen und fachkundigen Bauwerksprüfungen bilden einen wesentlichen Bestandteil für eine effektive und nachhaltige Erhaltungsplanung. Die größeren Schäden und Mängel sollen rechtzeitig erkannt werden. Die Verwaltung soll in die Lage versetzt werden, Erhaltungsmaßnahmen zu planen und einzuleiten, bevor sie zu einer Gefahr werden.

In den Haushaltsjahren 2021-22 wurden insgesamt 32 Brückenprüfungen nach DIN 1076 durchgeführt. Die wesentlichen Ergebnisse werden im vorgenannten Vortrag vorgestellt. Die Beurteilung des Bauwerkzustandes innerhalb der einzelnen Kriterien Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit erfolgt dabei nach technischen Regeln in fünf Bewertungsstufen, die s. g. Zustandsnoten. Diese charakterisieren den Erhaltungszustand eines Bauwerkes und bildet die Grundlage für die weitere Erhaltungsplanung. Die Zustandsnote gibt jedoch keinen Aufschluss über die Art und den Umfang der Schäden bzw. die Kosten der Instandsetzungsmaßnahme.

Im Vortrag wird der aktuelle Handlungsbedarf kurz umrissen. Im Fokus stehen dabei die Bauwerke die bereits im Erhaltungsprogramm der Verwaltung aufgenommen wurden bzw. die nach dem letzten Prüfungsstand im Erhaltungsprogramm zukünftig aufzunehmen sind.

Der Umfang und die Kosten für die Bauwerkserhaltungsmaßnahmen werden erst im weiteren Planungsprozess ermittelt. Darüber hinaus werden die anstehenden Brückenplanungen vor-gestellt, die im Rahmen von Kreuzungsvorhaben mit DB Netz AG und dem Landesbetrieb straßen.nrw vorgesehen sind.

Rechtliche Grundlagen:

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Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

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Anlage:

wird rechtzeitig zur Fraktionssitzung nachgereicht


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 21. März 2023Sitzung des Ausschusses für Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement

Ausschuß
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement
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