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Kommentare

- aus allen Beiträgen nach Datum sortiert -

Insgesamt gibt es 481 Kommentare

19.11.2018 um 09:19 Uhr | Anke Bednarczyk Hansemannplatz-Alexianergraben

Auf dieser Strecke kreuzen sich die Spuren für Busse und Fahrräder. Ich bin mehrfach in gefährliche Situationen gekommen.
Verbesserungsvorschlag:
Hansemannplatz-Alexianergraben

14.11.2018 um 19:44 Uhr | Moderation unserAC.de Bericht vom Ratspiraten Marc Teuku

Hier die Zusammenfassung eines Anwesenden im Mobilitätausschuss:
teukan.wordpress.com/2018/11/13/erhoehung-der-avv-tickets-2019-und-wie-politik-funktioniert/

12.11.2018 um 11:03 Uhr | Moderation unserAC.de Bewohnerparkausweise auch für Studierende, Auszubildende und pflegende Angehörige

Die Stadt Aachen erlaubt testweise für ein Jahr einem erweiterten Personenkreis die Beantragung eines Bewohnerparkausweises in den Zonen Z und V des Frankenberger Viertels (rund um die Oppenhoffallee). Bislang konnten in den Parkzonen „V“ und „Z“ nur Bewohner mit Hauptwohnsitz einen entsprechenden Ausweis beantragen.

Im Studium oder in der Ausbildung
Die Studierenden müssen an einer Hoch- oder Fachhochschule – auch außerhalb Aachens – immatrikuliert sein und auf ein Fahrzeug zurückgreifen können, das ihnen nicht nur vorübergehend von Familienangehörigen zur Verfügung gestellt wird. Wer eine Ausbildung absolviert, muss eine Jahreskarte für den öffentlichen Bus- und Bahnverkehr im Abonnement nachweisen. Auch Auszubildende erhalten den Bewohnerparkausweis nur für Fahrzeuge, die sie dauerhaft nutzen.

In der Pflege
Ferner erhalten Familienangehörige oder andere nahestehende Personen eine Ausnahmegenehmigung, wenn sie eine pflegebedürftige Person in deren eigener Wohnung betreuen. Hier muss die pflegebedürftige Person den Wohnsitz in den Zonen „V“ und „Z“ haben.

Kosten
Studierende und Auszubildende zahlen 30 Euro für den Bewohnerparkausweis. Für pflegende Angehörige oder andere nahestehende Personen gelten etwas andere Kostensätze. Bei einer Pflege bis drei Monaten ist eine Gebühr von 10 Euro zu zahlen, bei bis zu sechs Monaten werden 20 Euro fällig. Dauert die Pflege mehr als ein halbes Jahr, kostet die Ausnahmegenehmigung 30 Euro.

Weitere Hinweise im Internet:
www.aachen.de/bewohnerparken

12.11.2018 um 09:40 Uhr | Moderation unserAC.de Schrift dunkler

Herzlichen Dank für den Hinweis. Man wird ja mit der Zeit selber betriebsblind...
Wir haben die Schrift dunkler gemacht und hoffen, dass die Texte nun besser lesbar sind.

11.11.2018 um 14:52 Uhr | Axel Jansen Danke

Vielen Dank für den Hinweis hier auf der Seite. Ich fahre hier auch täglich zur Arbeit und wieder nach Hause und finde es sehr gefährlich. Was ich mich allerdings frage: Wieso wurde hier kein Radweg eingeplant, als vor Kurzem die Fahrbahndecke erneuert wurde?

11.11.2018 um 10:43 Uhr | marie luise alertz-merx Peterstraße

Wann wird was gegen die unhaltbaren Zustände in der Peterstraße unternommen? Speziell vor Rossmann und Netto spielen sich täglich grausige Szenen ab.

10.11.2018 um 18:53 Uhr | Horst Domscheidt Lesbarkeit der hellgrau dargestellten Beiträge

Die Beiträge sind kaum zu lesen.Man sollte die Texte in einer dunkleren Farbe darstellen, am besten in schwarz.

10.11.2018 um 12:53 Uhr | Martin Etzbach Radfahren am Elisenbrunnen

Ein Busfahrer regte sich neulich auf, da dürfe man nicht mit der Rad fahren. Es stünde ein Radfahrverbotsschild an der Wirichsbongardstr.

Das Schild gilt links für den Platz auf dem Elisenbrunnen und nicht für die Straße. Ich finde es schade, wenn Ärger entsteht, der unnötig ist. Ich meine, die Kommunikation zwischen der Stadt, der ASEAG und dem Lieferverkehr müsste dringend ausgebaut werden, um z.B. zu Vereinbarungen zu kommen, wie Rad-, Bus- und Lieferverkehr besser aneinander vorbeikommen. Da gibt es aus meiner Sicht riesige Potentiale.
Verbesserungsvorschlag:
Schützen/Schild/Harscampstrasse

25.10.2018 um 11:24 Uhr | Moderation unserAC.de Umgestaltung des Schildplatzes

Hierzu gibt es nun Planungen, die bis Mitte November 2018 durch die Ausschüsse gehen.

Variante 1:
Entrümpelung, Aufräumen und Erweiterung des Platzbereiches durch Anhebung des Einmündungsbereiches der Schützenstraße in die Schildstraße auf Platzniveau.

Variante 2:
Führung der Radfahrer in zwei separaten Furten nördlich und südlich des Baumes, Anhebung des Einmündungsbereiches der Schützenstraße in die Schildstraße auf Platzniveau.

Variante 3:
Beidrichtungsradfurt nördlich des Baumes, Anhebung des Einmündungsbereiches der Schützenstraße in die Schildstraße auf Platzniveau.

Variante 4 (Vorzugsvariante):
Beidrichtungsradfurt südlich eines neuen Baumstandortes, Anhebung des Einmündungsbereiches der Schützenstraße in die Schildstraße auf Platzniveau.

Verwaltungsvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt, die beschriebenen Sofortmaßnahmen für den „Schildplatz“ umzusetzen und die notwendigen weiteren Planungsschritte und Abstimmungen für den Umbau des „Schildplatzes“ gemäß der Vorzugsvariante 4 (Anlage 6) sowie für den Ausbau der Schildstraße voran zu treiben, damit in 2019 die Umgestaltung im Rahmen des Innenstadtkonzeptes 2022 zur Städtebauförderung angemeldet werden kann.

Beratungsfolge:
31.10.2018 Entscheidung Bezirksvertretung Aachen-Mitte
08.11.2018 Kenntnisnahme Planungsausschuss
13.11.2018 Entscheidung Mobilitätsausschuss

Quelle mit ausführlicher Beschreibung der Sachlage:
www.unserac.de/rats-infos/vorlage/beratungen/18435.html
Verbesserungsvorschlag:
Schützen/Schild/Harscampstrasse

23.10.2018 um 11:57 Uhr | Moderation unserAC.de VGH Bayern: Bei Meldung von Kirchenasyl sind Betroffene nicht "flüchtig"

In einer Entscheidung von Mai 2018 hat der VGH Bayern festgestellt, dass Personen im Kirchenasyl nicht als "flüchtig" i.S.d. Dublin-Verordnung eingestuft werden können, wenn ihr Aufenthaltsort dem BAMF bekannt ist.

Der Informationsverbund Asyl + Migration e.V. berichtet Ende August 2018:
www.asyl.net/view/detail/News/vgh-bayern-bei-meldung-von-kirchenasyl-sind-betroffene-nicht-fluechtig/

22.10.2018 um 09:57 Uhr | Johanna Grotendorst, Café Zuflucht Abschiebung nach Togo

Sehr geehrte Frau Knoch-Schöttner,
Abschiebungen von unbegleiteten Minderjährigen sind nur dann möglich und erlaubt, wenn die Ausländerbehörde schriftlich zugesichert bekommen hat, dass der Jugendliche in Togo durch ein Familienmitglied, einen Personensorgeberechtigten oder eine geeignete Aufnahmeeinrichtung in Empfang genommen und untergebracht wird. Die gesetzliche Grundlage dazu finden Sie in § 58 Abs.1a AufenthG.
Davon ungeachtet kann es sinnvoll sein, einen aufenthaltsrechtlichen Antrag zu stellen. Neben dem Asylantrag gibt es weitere aufenthaltsrechtliche Möglichkeiten, zu denen Sie sich am besten durch eine spezialisierte Beratungsstelle beraten lassen. In Frage kommen etwa die Verfahrensberatung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge des Café Zuflucht in Aachen, des Kölner Flüchtlingsrats in Bonn, oder der Diakonie in Düsseldorf. Weitere Adressen finden Sie im Netzheft NRW, das auf der Seite des Flüchtlingsrats NRW zum Download zur Verfügung steht.
Mit freundlichen Grüßen
Johanna Grotendorst

05.10.2018 um 23:49 Uhr | uschi knoch-schöttner Abschiebung nach togo

Ich bin die Vormundin eines 14-jährigen umF aus Togo, für den ich keinen Asylantrag gestellt habe. Nun will ihn die Ausländerbehörde abschieben. Ist das mög
lich? In dem Schreiben steht, dass auch abgeschoben werden kann, wenn man minderjährig ist. Ich dachte immer, das ist nicht möglich.

12.09.2018 um 10:25 Uhr | Moderation unserAC.de Bericht zu TOP 6 - Neuer Quotenbschluss für geförderten Wohnraum

Den Kurzbericht zu diesem Tagesordnungspunkt findet ihr hier:
twitter.com/Unser_AC/status/1039570699524943873

12.09.2018 um 10:22 Uhr | Moderation unserAC.de Bericht zu TOP 4 - Baulandvergabe nach Konzept statt Höchstpreis

Den Kurzbericht zu diesem Tagesordnungspunkt findet ihr hier:
twitter.com/Unser_AC/status/1039566567078612997

27.08.2018 um 09:52 Uhr | Moderation unserAC.de Zeitungsartikel zur Imagebefragung

Ja, darüber, dass die Umfrage die Daten vergisst, wenn man zurückgeht hab ich mich auch geärgert...

Die Aachener Zeitung hat am 22.8. unter dem Titel "Schluss mit sprudelnde Vielfalt" darüber berichtet:
www.aachener-zeitung.de/mobile/lokales/aachen/schluss-mit-der-sprudelnden-vielfalt-in-aachen-1.1967835

Wenn die Stadt schon mal fragt, kann man ja mal antworten...

26.08.2018 um 12:23 Uhr | Burkhard Storbeck Imagebefragung

Man muss schon viel Geduld mitbringen, um den Fragebogen auszufüllen. Mehrmals kam beim Weiterklicken auf die nächste Seite die Meldung , dass die Internetseite nicht erreichbar ist. Dann mußte man wieder zurückklicken und alles , was man bereits einmal ausgefüllt hat , nochmals ausfüllen. Das ist etwa 4 x passiert und das nervt. Darüberhinaus habe ich mich gefragt, warum ich nur zufällig von der Umfrage gehört habe. Ich kann mich nicht daran erinnern, etwas in der Zeitung oder Lokalzeit Aachen darüber gehört zu haben

21.08.2018 um 11:03 Uhr | Moderation unserAC.de Hierzu die Wiedergabe der ausführlichen twitter-Diskussion

Hier erstmal der Link:
twitter.com/Unser_AC/status/1031446104141967360

‏ @svbergerem:
Die Situation ist eigentlich eindeutig. Linksseitige Radwege dürfen nur dann benutzt werden, wenn sie explizit dafür freigegeben wurden.

Die Stelle ist auch nicht ganz ungefährlich. Durch die Bäume wird der Radverkehr verdeckt und ist somit im Kreuzungsbereich nicht gut genug sichtbar. Hier braucht man nicht nur Hinweise für den Kfz-Verkehr, sondern Aufpflasterungen, über die der Radweg in Rot geführt wird.

Die Schutzstreifen bieten keinen ausreichenden Schutzraum und hören an der Kreuzung Mies-van-der-Rohe-Straße plötzlich auf. Das ist kein sinnvolles Angebot für Kinder und Menschen, die den "ganz normalen Stress" auf dem Fahrrad in Aachen nicht gewohnt sind.

Hier muss ein Angebot entstehen, das nicht wie bisher von 10% bis 15%, sondern von mehr als 60% (also alle, die grundsätzlich gerne regelmäßig Rad fahren würden) gerne benutzt wird.

Dazu @jvdhurk
Und von einer ausreichenden Breite kann auch nicht wirklich gesprochen werden. Der Radweg ist für die Begegnung von zwei Radfahrern zu schmal. Der Fußweg ist ein Witz und reicht gerade mal für eine Person.

und @SNippgen
schon häufig wurden Arbeitskollegen von mir hier bei der Abfahrt von Autos aus den Stichstraßen erfasst. Sehr unüberschaubar, besonders wenn der Radfahrer auf dem Bürgersteig fahren müsste. Auf der Straße wird man wenigstens von den Autofahrern wahrgenommen, wenn auch laut.

10.07.2018 um 13:55 Uhr | Moderation unserAC.de Protokoll des Zwischenberichts des Architekturwettbewerbs

Christian Scholz hat die Zwischenpräsentation des städtebaulichen Wettbewerbs am 9.7.2018 mitprotokolliert:
yourpart.eu/p/luisenhoefe02

19.06.2018 um 10:05 Uhr | Jacob Oelung Fassungslos

Es zieht jedem ordentlichen Bürger der Stadt Aachen die Schuhe aus! Seit ich ein Kind war ist dieser Schandfleck da und ich gehe davon aus auch wenn ich einmal auf dem Sterbebett liege wird er noch da sein! Seit Beginn der großen Ankündigungen es werde bald eine Bebauung geben verfolge ich diese Geschichte aus dem Märchenland.
Liebe Politiker und liebe Verwaltung der Stadt Aachen:
Wenn man mit gesundem Menschenverstand an die Sache herangeht, dann stellt man fest, dass die Planung aus dem Bebauungsplan und die dazu gehörigen Verträge, wie dem Planverwirklichungsvertrag eine reine Verschwendung von Steuergeldern, also derer, die der Bürger von Aachen hart erarbeitet hat, in besonderem Umfang vorliegt. Da werden Verwaltungsbeschäftigte mit einer solchen Planung und Beschlussfassung beauftragt und wozu hat die bis jetzt geführt? Ins NICHTS. - Der Verwirklichungsvertra ließt sich toll und verspricht eine wunderbare Anlage! Doch wie wäre es mit etwas Realitätsnähe? Kein wunder das sich kein Projektentwickler findet, der dies genau so umsetzt. Es ist sicherlich nicht all zu wirtschaftlich was da als Wunschdenken verfasst ist, dann sollte die Stadtverwaltung und die Politik einmal auf das hören, was der Bürger möchte und auch braucht. Es sind in erster Linie kleine Wohnungen und nicht wieder Superprojekte mit 3 oder 4 Raum Wohnungen. Davon gibt es genug. Bitte werdet wach. Aachen ist eine "junge" Stadt mit sehr vielen Studenten, Auszubildenden und Singles. Da bedarf es an 1 - 2 Raum Wohnungen, die gut ausgestattet sind. Und warum kann man so etwas nicht mal beschließen? Ich denke mit mehr einzelnen Wohneinheiten wäre schon lange ein Investor gefunden worden, der dann auch etwas schönes da hin setzt.
Liebe Stadt - es ist völlig egal welche Wohnungen dort gebaut werden. Es muss nur was gebaut werden. Und Ihr wollt tatsächlich bei der angespannten Wohnungssituation und der finanziellen Situation der Stadt ein Vorkaufsrecht und dann irgendwann selber bauen? - Na da denke ich selbst meine Enkel werden noch diesen Schandfleck bis zum Sterbebett ertragen müssen.

Als Aachener spreche ich mit Sicherheit für viele Andere, denn auch wir Bürger sprechen:
Hört auf euch hinter euren Eitelkeiten zu verstecken und lasst endlich eine Bebauung zu.. Verlasst das Traumland in der alles so gebaut wird wie IHR es gerne hättet und kommt der Realität nahe!

Uns Bürgern reicht es in naher Zukunft mit der Politik und der Planung für euch! Ich solltet für uns planen und agieren!

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