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TOP 5 - Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage in Monschau-Konzen, Am Feuerbach


Letzte Beratung
Dienstag, 14. Februar 2017 (öffentlich)
Federführend
Bau- und Planungsausschuss
Originaldokument
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TOP 5 - Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage in Monschau-Konzen, Am Feuerbach

hier: Versagung des Einvernehmens

Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Planungsausschuss beschließt,

dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage in Monschau-Konzen, Gemarkung Konzen, Flur 8, Flurstück 463, Am Feuerbach, zum jetzigen Zeitpunkt das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 2 BauGB zu versagen. Die Verwaltung wird beauftragt, gegenüber dem Vorhabenträger deutlich zu machen, dass z. Z. das landesplanerische Einvernehmen nach § 34 Landesplanungsgesetz zur Entwicklung eines Baugebietes angefragt ist und falls ein Baugebiet dort entwickelt werden kann, sein Grundstück in Abstimmung mit dem Antragsteller in die Planungen einbezogen werden kann.

Siehe auch zum Sachverhalt das Archiv der Stadt Monschau www.monschau.de/de/fuer-buerger/rathaus/sitzungen/archive/


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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