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Verzicht auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses nach § 116 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zum 31.12.2010 und 31.12.2011


Letzte Beratung
Dienstag, 04. April 2017 (öffentlich)
Federführend
Rat
Originaldokument
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Aus der Niederschrift:

Kämmerer Boden verwies auf die ergänzende Tischvorlage und erläuterte die Sach- und Rechtslage. Stadtverordneter Krökel verwies in seiner Eigenschaft als stellvertretender Ausschussvorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses auf dessen einstimmigen Empfehlungsbeschluss.

Der Rat beschloss sodann auf der Grundlage des Beschlusses des Rechnungsprüfungsausschusses vom 29.03.2017 einstimmig, den Verzicht auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses gem. § 116 Abs. 1 Satz 3 GO NRW für das Jahr 2010 und 2011 zu bestätigen und den Verzicht der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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