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Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Monschau zum 31.12.2011, Behandlung des Jahresfehlbetrages und Entlastung der Bürgermeisterin


Letzte Beratung
Dienstag, 04. April 2017 (öffentlich)
Federführend
Rat
Originaldokument
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Aus der Niederschrift:
Kämmerer Boden berichtete ausführlich vom Werdegang der (einstimmigen) Beschlussfassung in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 29.03.2017.

Sodann beschloss der Rat einstimmig:

1. Der Rat der Stadt Monschau stellt nach § 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) den Jahresabschlusses 2011 in der durch den Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung vom 29.03.2017 geprüften Fassung fest. Der ausgewiesene Fehlbetrag in Höhe von 6.308.229,98 € wird der Allgemeinen Rücklage entnommen.

2. Der Rat der Stadt Monschau erteilt der Bürgermeisterin gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW die vorbehaltlose Entlastung.

3. Der Rat der Stadt Monschau beauftragt die Verwaltung, den Jahresabschluss 2011 samt Anlagen der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.



Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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