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3. Änderung des Bebauungsplanes Imgenbroich Nr. 8, “Anpassung Steinrötsch II / Rulertsweg”;


Letzte Beratung
Dienstag, 04. April 2017 (öffentlich)
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Rat
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3. Änderung des Bebauungsplanes Imgenbroich Nr. 8, “Anpassung Steinrötsch II / Rulertsweg”;
a) Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 I und 4 I BauGB
b) Abwägung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 II und 4 II BauGB
c) Satzungsbeschluss gemäß § 10 I BauGB
d) Erlass einer Gestaltungsatzung nach § 86 I BauO NRW für den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes

Aus der Niederschrift:
Der Rat beschloss einstimmig

a) über die während der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 I und 4 I BauGB eingegangenen Stellungnahmen auf Grundlage des der Vorlage beigefügten Abwägungsvorschlages wie folgt:

1. Behörden und Träger öffentlicher Belange 1.1 Städteregion Aachen
A70 – Umweltamt Bodenschutz und Altlasten Die Stellungnahme wird berücksichtigt.
A70 – Umweltamt Natur und Landschaft Die Stellungnahme wird berücksichtigt.
A63 – Amt für Bauaufsicht und Wohnraumförderung Die Stellungnahme wird berücksichtigt.

2. Öffentlichkeit
Es sind keine Anregungen und Bedenken eingegangen.

b) über die während der Offenlage gem. §§ 3 II und 4 II BauGB eingegangenen Stellungnahmen auf Grundlage des der Vorlage beigefügten Abwägungsvorschlages wie folgt:

1. Behörden und Träger öffentlicher Belange
1.1  Städteregion Aachen
A 70 Umweltamt - Gewässerschutz Die Stellungnahme wird berücksichtigt.
A 70 Umweltamt - Bodenschutz und Altlasten Die Stellungnahme wird berücksichtigt.

1.2  regionetz GmbH
Die Hinweis wird zur Kenntnis genommen

1.3  Landesbetrieb Straßenbau NRW
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

2. Öffentlichkeit
Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.

c) die 3. Änderung des Bebauungsplanes Imgenbroich Nr. 8 „Anpassung Seinrötsch II / Rulertsweg“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

d) die als Anlage beigefügte Gestaltungssatzung für den Geltungsbereich der 3. Änderung
des Bebauungsplanes Imgenbroich Nr. 8 „Anpassung Steinrötsch II / Rulertsweg“ gem. §86 Abs.1 BauO NRW.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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