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Öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Schulverbandes Nordeifel


Letzte Beratung
Montag, 16. Dezember 2013 ()
Federführend
Originaldokument
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1. Eingänge

Es lagen keine Eingänge vor.

2. Haushaltssatzung 2013 / 2014 (Doppelhaushalt)

Der Kämmerer der Stadt Monschau, Franz-Karl Boden, erläuterte die erste Haushaltssatzung des Schulverbandes Nordeifel, die in enger Abstimmung mit den Kollegen in Hürtgenwald und Simmerath erstellt worden sei. Das Haushaltsvolumen betrage im Haushaltsjahr 2013 ca. 1,6 Millionen Euro; im Jahr 2014,ca.3,9 Millionen.Nachdem Herr Hemanns Herrn Boden für die sehr gute Vorarbeit gedankt hatte,beantwortete dieser die aufkommenden Fragen einzelner Mitgliederder Verbandsversammlung. Auf Vorschlag von Herrn Händler sollen die Haushaltsunterlagen allen Fraktionsvorsitzenden in den jeweiligen Kommunen per E-Mail zugeleitetwerden. Herr Wirtz regted arüber hinaus an, diese Unterlagen in ein elektronisches Zugriffssystem für Ratsmitglieder einzustellen. Auf Anfrage von Frau Mertens wurde verwaltungsseitig mitgeteilt, dass man hinsichtlich der geplanten Erneuerung der IT-Ausstattung in engem Kontakt zur RegioIT stehe und zuversichtlich sei, dass beim “Tag der offenen Tür” am18.01.2014 erste Ergebnisse vorliegen.Sodann beschloss die Verbandsversammlung einstimmig nach § 80 Abs.4 Satz 1 GONRW i.V.m. § 18Abs. 1 GkGNRW diederVorlage beigefügte Haushaltssatzung 2013/2014 einschließlich Haushaltsplan und Anlagen (Doppelhaushalt).

3. Mitteilungen der Verwaltung des Vernbandsvoresteherin

Margareta Ritter informierte die Anwesenden über ein Treffen der 31 Beschäftigten des Schulverbandes in der vergangenen Woche in Monschau. In dieser Versammlung sei u.a. die Bildung einer Personalvertretung für das Frühjahr 2014 besprochen wurde. Auch appellierte sie an die Vertreter der Heimatkommunen, die bisherigen Schulbediensteten uch weiterhin zu den jeweiligen örtlichen Gemeinschaftsveranstaltungen (Betriebsausflüge usw.) einzuladen. 

4. Anfragen der Mitglieder der Verbandsversammlung

Es ergaben sich keine Anfragen.

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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