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28. März 2018 Visaanträge von syrischen Staatsangehörigen nur noch beim Deutsche Generalkonsulat Istanbul

Ab dem 01.04.2018 übernimmt das Deutsche Generalkonsulat Istanbul für die Türkei die alleinige Zuständigkeit für die Annahme und Bearbeitung aller nationalen Visaanträge von syrischen Staatsangehörigen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Syrien und der Türkei.

Das bisher ebenfalls damit beauftragte Deutsche Generalkonsulat Izmir wird ab 01.04.2018 keine neuen Anträge syrischer Staatsangehöriger auf nationale Visa annehmen.
Die bisher in Izmir oder Ankara gestellten Anträge werden dort weiterhin bis zu Ihrem Abschluss bearbeitet.   
 
Für die Anträge in der Türkei im jeweiligen Amtsbezirk gewöhnlich aufenthaltiger syrischer Staatsangehöriger auf Erteilung von Schengenvisa sind weiterhin die deutschen Auslandsvertretungen in Ankara, Istanbul und Izmir entsprechend ihrem Amtsbezirk zuständig.

Generalkonsulat Istanbul

Kategorien:
Flüchtlingshilfe , Asylverfahren , Familiennachzug