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24. März 2017 Förderung von integrationskursbegleitender Kinderbetreuung

Ab sofort fördern BMI + BMFSFJ für Mütter und Väter in Integrationskursen eine kursbegleitende Betreuung, wenn deren Kinder noch nicht in eine reguläre Kita oder Kindertagespflege gehen können.

Die Kosten von bis zu zehn Millionen Euro werden zu gleichen Teilen durch das BMI und BMFSFJ finanziert.

Gefördert werden:

  • Die Möglichkeit einer privaten Kinderbetreuung in Verantwortung des Integrationskursträgers, wenn kein Regelbetreuungsangebot zur Verfügung steht oder die Inanspruchnahme aus persönlichen Gründen nicht zumutbar ist.
  • Eine Beratungspauschale, die die Integrationskursträger für die Beratung und Unterstützung der Kursteilnehmenden im Hinblick auf Regelbetreuungs- oder Brückenangebote beantragen können.

Ziel:
Gemeinsames Ziel von BMI und BMFSFJ ist es, dass Kinder mit Fluchthintergrund so schnell wie möglich in eine reguläre Kindertagesbetreuung integriert werden. Kinder aus geflüchteten Familien haben deshalb ab dem vollendeten ersten Lebensjahr – wie alle anderen Kinder auch – einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder auf eine Betreuung bei Tagesmüttern und -vätern.

Weitere Infos:
bmi.bund.de

Kategorien:
Flüchtlingshilfe , Bildung