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29. November 2017 Arbeitshilfe zur Bleiberechtsregelung für gut integrierte Jugendliche

Die Arbeitshilfe des Paritätischen richtet sich insbesondere an Berater/innen, die langjährig geduldete (§ 25a AufenthG) Menschen betreuen bzw. beraten.

Aus dem Inhalt:

I. § 25a Aufenthaltsgesetz – Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden

  • Die Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende, § 25a Abs. 1 AufenthG
  • § 25a AufenthG bei noch laufendem Asylverfahren
  • Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 1 AufenthG
  • Die Aufenthaltserlaubnis für Eltern und minderjährige Geschwister, § 25a Abs. 2 AufenthG 
  • Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis der Eltern beim Eintritt der Volljährigkeit
  • Die Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 2 Satz 2 AufenthG für minderjährige Geschwister
  • Die Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 2 Satz 3 AufenthG für Ehegatten/-gattinnen oder Lebenspartner/-innen
  • Die Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 2 Satz 3 AufenthG für Kinder
  • Die Ausschlussgründe nach § 25a Abs. 3 AufenthG
  • Die Duldung nach § 60a Abs. 2b AufenthG für Eltern und minderjährige Geschwister
  • Die Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG für Eltern und minderjährige Geschwister?
  • Weitere allgemeine Regelungen für § 25 Absätze 1 und 2 AufenthG


II. § 25b Aufenthaltsgesetz – Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration

  • Die Aufenthaltserlaubnis nach §25b Abs. 1 AufenthG
  • Die Erteilungshindernisse des § 25b Absatz 2 AufenthG
  • Die Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige nach § 25b Abs. 4 AufenthG
  • § 25b AufenthG bei noch laufendem Asylverfahren
  • Verlängerung der nach § 25 Abs. 1 und 4 AufenthG erteilten Aufenthaltserlaubnis


Arbeitshilfe herunterladen (PDF):
der-paritaetische.de


Kategorien:
Flüchtlingshilfe , Asylverfahren , UMF