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Bebauungsplan Nr.328 ? Am Weiher
a) Billigung des Bebauungsplanes Nr.328 ? Am Weiher
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr.328 ? Am
Weiher


Letzte Beratung
Mittwoch, 22. Juni 2016 (öffentlich)
Federführend
2.1 - Bauleitplanung
Originaldokument
http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4193

Darstellung der Sachlage:

Lage des Plangebietes:

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 328 – Am Weiher - (Anlage 1) befindet sich am nördlichen Rand des Stadtteils Alsdorf-Ofden und umfasst die Fläche des Gymnasiums sowie Teile der östlich angrenzenden Grünflächen. Das Plangebiet grenzt an das “Naherholungsgebiet Broichbachtal“, insbesondere an den Alsdorfer Weiher im Norden sowie die Tageserholungsanlage im Osten. Entlang der westlichen Plangebietsgrenze verläuft die Theodor-Seipp-Straße und im Süden wird der Geltungsbereich des Bebauungsplanes durch die rückwärtigen Grundstücksbereiche der bestehenden Wohnbebauung am Anemonenweg begrenzt.

Der Bebauungsplan Nr. 328 liegt in der Gemarkung Alsdorf, Flur 49 und umfasst die Flurstücke 6 und 372 sowie in Teilen die Flurstücke 7 und 9 bis 19. Die Gesamtfläche des Bebauungsplangebietes beträgt ca. 5,2 ha (51.853 m²).

Planerische Rahmenbedingungen:

Regionalplan

Der Regionalplan stellt für den überwiegenden Teil der Fläche des Plangebietes ASB - “Allgemeiner Siedlungsbereich” dar. Der östliche Rand des Plangebietes liegt im Unschärfebereich zwischen allgemeinem Siedlungsbereich und dem angrenzenden allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich bzw. regionalen Grünzug.

Landschaftsplan

Das Plangebiet liegt im Bereich des Landschaftsplanes I Herzogenrath-Würselen, wird jedoch von dessen Festsetzungen nicht erfasst.

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan 2004 stellt die Südhälfte des Flurstücks 372 als „Fläche für den Gemeinbedarf” mit der Zweckbestimmung „Schule“ dar. Die nördliche Hälfte des Flurstücks 372 wird als „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ dargestellt. Für die restlichen Bereiche am östlichen Rand des Plangebietes stellt der Flächennutzungsplan „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“ und „Tennisplatz“ bzw. „Parkanlage“ dar.

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 328 ist für den Bereich des Plangebietes eine Änderung des Flächennutzungsplanes in die Nutzung Wohnbaufläche erforderlich. Diese wird in dem parallel geführten Verfahren zur Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 31 – Am Weiher - durchgeführt.

Bebauungsplan

Der Bebauungsplan Nr. 328 – Am Weiher - überplant am östlichen Rand seines Geltungsbereiches einen Teil des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 62 - 3. Änderung - (Rechtskraft 30.06.1977), welcher an dieser Stelle “Grünflächen Freizeitpark“ festsetzt. Darüber hinaus überplant er einen Teil des Bebauungsplanes Nr. 62 Blatt 8 (Rechtskraft 27.07.1970), welcher an dieser Stelle „Park-, Grünanlage“ festsetzt.

Für das Flurstück 372, und damit den überwiegenden Teil des Plangebietes, besteht bisher kein rechtskräftiger Bebauungsplan.

Anlass und Ziel der Planung:

Innerhalb des Plangebietes befindet sich aktuell das Gymnasium der Stadt Alsdorf mit den für den Schulbetrieb erforderlichen Gebäuden und Einrichtungen sowie einem Sportplatz und einem Tennisplatz. Darüber hinaus sind zwei Wohngebäude im nordwestlichen Teil des Plangebietes vorhanden. Die Gebäude des Gymnasiums und der gegenüber gelegenen Realschule sind sanierungsbedürftig. Die Schulen sollen deshalb zukünftig im Neubau des Kultur- und Bildungszentrum „KuBiZ“ auf dem Anna-Gelände untergebracht werden, welches dort im Rahmen des Programms Soziale Stadt seit dem Frühjahr 2014 errichtet wird. Nach Fertigstellung des Projektes und dem Umzug der Schulen auf das Anna-Gelände, wird der alte Schulstandort an der Theodor-Seipp-Straße seine ursprüngliche städtebauliche Funktion verlieren.

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 328 – Am Weiher – ist somit ein Planbedarf zur Realisierung einer sinnvollen Nachnutzung für die bisherigen Schulflächen am Alsdorfer Weiher, im Sinne eines Flächenrecyclings.

Das Plangebiet bietet, neben seiner landschaftlich attraktiven Lage am Alsdorfer Weiher und dem angrenzenden Naherholungsgebiet Broichbachtal mit seinen vielfältigen Freizeitnutzungen, auch eine große Nähe zum Zentrum der Stadt Alsdorf. Somit ergibt sich an dieser Stelle die Möglichkeit zur Entwicklung eines gehobenen Wohngebietes für junge Familien, welches dem Leitbild der Stadt Alsdorf als Familienstadt entspricht. Zudem zeichnet sich in der Bevölkerungsstruktur des Stadtteils Ofden eine deutliche Überalterung ab, welcher mit Blick auf den demografischen Wandel durch die Schaffung von Wohnraum für junge Familien entgegengewirkt werden könnte. Dies entspricht auch den Ergebnissen des Masterplans Ofden, der in einem öffentlichen Prozess gemeinsam mit den Bürgern entwickelt wurde. Der Bebauungsplan Nr. 328 wurde in diesen Prozess einbezogen, die Bürger hatten zudem im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung die Möglichkeit ihre Anregungen zu der Planung vorzubringen.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 328 ist daher die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes für den Bereich des Plangebietes.

Entwicklung des städtebaulichen Entwurfes

Bei der zukünftigen Entwicklung des Bereiches soll der Schwerpunkt auf dem Bau von Einfamilienhäusern (insbesondere Einzelhäuser, z.T. auch Doppelhausparzellierung möglich) mit großzügig geschnittenen Grundstücken liegen. Hierbei ist die Topografie des Geländes in besonderer Weise zu berücksichtigen, welches von Süden nach Norden in Richtung Weiher stark abfällt. Der Höhenunterschied beträgt ca. 17,5 m auf einer Länge von ca. 200 m und ist in der höhergelegenen Südhälfte besonders ausgeprägt.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 328 wird über die westlich verlaufende Theodor-Seipp-Straße erschlossen. Um den Höhenversprung innerhalb der Fläche aufzufangen, sind Geländemodulationen und die Ausbildung von Hangbereichen an geeigneten Stellen erforderlich. Darüber hinaus sind auf den Grundstücken im südlichen Teil des Plangebietes zum Teil Split-Level-Häuser vorgesehen. Dieser Haustyp wird teilweise in den Hang hineingebaut, sodass sich der Gartenbereich hinter dem Gebäude auf einem höhergelegenen Niveau als das Gelände vor dem Gebäude befindet. Darüber hinaus ist vorgesehen, das Plangebiet an die vorhandenen Fußwegeverbindungen und damit auch an die umliegenden Freizeitbereiche anzuschließen, um eine optimale fußläufige Erreichbarkeit zu gewährleisten. Der Baumbestand innerhalb des Plangebietes soll soweit wie möglich erhalten werden. Insbesondere die Grünbereiche an der nördlichen Plangebietsgrenze zum Weiher sowie an der südlichen Grenze zu den Gärten der Bebauung am Anemonenweg sollen weitgehend unverändert bleiben, um eine Grünkulisse zu bieten. Da jedoch zur Umsetzung der Planungen Geländemodulationen erforderlich sind, ist noch im Detail zu prüfen, inwieweit tatsächlich alle eingezeichneten Bäume erhalten werden können.

Gestalterisch steht der Vorentwurf unter dem Leitgedanken „Wohnen am Wasser“ und greift diese Thematik vor allem im Bereich der geplanten Grünachse im Zentrum des Entwurfes auf. Diese Grünachse soll neben einem fußläufigen Zugang zum Weiher auch eine entsprechende Sichtbeziehung ermöglichen. Auf diese Weise soll ein attraktives Wohngebiet mit einem direkten Bezug zum Alsdorfer Weiher entstehen, der gewissermaßen auch ein vermarktungswirksames „Alleinstellungsmerkmal“ der geplanten Wohnlage darstellt.

Um die vielfältigen Umsetzungsmöglichkeiten der vorgenannten Entwurfsziele innerhalb des Plangebietes zu untersuchen und den unterschiedlichen Anforderungen an eine Umnutzung des Bereiches gerecht zu werden, sowie den Anregungen im Rahmen des Masterplanverfahrens Rechnung zu tragen, wurden seitens der Verwaltung mehrere Entwurfskonzepte mit verschiedenen städtebaulichen Varianten erarbeitet (siehe Vorlage 2014/0489/2.1). Im Auftrag des potenziellen Vorhabenträgers wurden diese Varianten durch die Ingenieurgesellschaft Quadriga mbH bezüglich der Erschließungskosten (Geländeanpassungen, Kanal-/ Straßenbau etc.) untersucht und verglichen. Auf Grundlage dieser Ergebnisse wurde die Entwurfsvariante 6B (Anlage 2) entwickelt, welche in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 08.03.2016 (Vorlage 2016/0080/2.1) gebilligt wurde und die Basis für die Erarbeitung des Rechtsplanes darstellt.

Beschreibung der städtebaulichen Entwurfsvariante 6B (Anlage 2)

Ziel der städtebaulichen Entwurfsvariante 6B ist es, eine möglichst günstige Erschließung mit einem weitgehenden Erhalt der Grünstrukturen zu kombinieren und dabei trotzdem eine ausreichend große Wohnbaufläche mit einer hohen städtebaulichen Qualität zu generieren. Die Variante 6B stellt eine Weiterentwicklung der Variante 3B dar und entspricht dieser in zahlreichen Punkten. Beispielsweise wird die südöstlich an das Plangebiet angrenzende Spielwiese nicht überplant und bleibt unverändert nutzbar.

Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über drei Stichstraßen mit Wendehämmern. Die Stichstraßen sind als Mischverkehrsflächen konzipiert, auf denen Fußgänger, Radfahrer und Pkw nicht getrennt voneinander geführt werden. Durch die somit erforderliche Rücksichtnahme sollen die Fahrgeschwindigkeiten in den Straßen reduziert werden. Öffentliche Stellplätze sind im Bereich der Wendehämmer sowie im Straßenraum vorgesehen. Das geplante Erschließungskonzept unterstützt darüber hinaus die Bildung von Nachbargemeinschaften in den separaten Straßenstichen.

Als prägendes Element sieht die Variante 6B eine von Süden nach Norden durch das Plangebiet verlaufende, zentrale Grünachse vor, die nach Norden hin breiter wird und sich in Richtung Weiher öffnet. Ein Fußweg innerhalb der Grünachse ermöglicht den zukünftigen Bewohnern des gesamten Plangebietes einen direkten Zugang zu dem Gewässer. Die großzügig dimensionierte Grünachse trägt insgesamt zur Attraktivitätssteigerung des Wohngebietes bei und stellt, durch die Schaffung neuer Freiräume innerhalb des Plangebietes, auch einen Ausgleich für die bauliche Inanspruchnahme von Teilflächen der Tageserholungsanlage im Osten dar. Um dem Leitgedanken des Entwurfes „Wohnen am Wasser“ zu folgen, könnte im Bereich der Grünachse außerdem das Element „Wasser“ gestalterisch aufgegriffen werden. Der Weg innerhalb des Grünzuges soll auf das Südufer des Weihers hingeführt werden. An diesem Punkt bietet sich ein schöner Blick auf das Gewässer und die gegenüberliegenden Freizeitbereiche, jedoch liegt dieser Bereich außerhalb des Bebauungsplanbereiches.

Die Grünachse kreuzt im Zentrum des Entwurfes eine Spielfläche, welche vorgesehen wurde, um den Anforderungen junger Familien mit Kindern im Plangebiet gerecht zu werden sowie den größten Geländeversprung in diesem Bereich aufzunehmen. Durch die zentrale Lage der Spielfläche soll eine soziale Kontrolle des Bereiches gewährleistet werden. Als Ergänzung können beispielsweise wegbegleitend Spielgeräte auch innerhalb des Grünzugs errichtet werden.

Das Plangebiet der Variante 6B ist an mehreren Punkten mit den umliegenden Fußwegen vernetzt. Der Fußweg in der Grünachse ist im Norden mit dem Weg am Weiher verbunden und an den Wendehämmern sind jeweils Verbindungen zu dem Fußweg in der Tageserholungsanlage im Osten vorgesehen. Außerdem wird eine Fußwegeverbindung von der Spielfläche im Plangebiet zu der Tageserholungsanlage berücksichtigt. Auf diese Weise wird die Zugänglichkeit der Spielfläche für Nutzer von außerhalb des Plangebietes verbessert und eine Pflege des geplanten Hangbereiches ermöglicht. Darüber hinaus berücksichtigt die Variante 6B einen Erhalt der vorhandenen Fußwegeverbindung vom Anemonenweg in Richtung der Grünbereiche im Osten. Der Fußweg könnte außerhalb des Plangebietes am Nordrand des Bolzplatzes vorbeigeführt und nach Osten abfallend mit dem Weg in der Tageserholungsanlage verbunden werden.

Im Bereich der südlichen Stichstraße wurde auf einen möglichst großen Abstand der geplanten Bebauung an der südlichen Plangebietsgrenze zur Bestandsbebauung am Anemonenweg geachtet. Zudem wurde der an der südlichen Plangebietsgrenze vorhandene Baumbestand bzw. die Grünkulisse für die Bewohner im Anemonenweg fast vollständig berücksichtigt. Allgemein wurde im Bereich der südlichen und nördlichen Grünflächen eine Veränderung des vorhandenen Geländes weitgehend vermieden und die Voraussetzung für einen umfangreichen Erhalt des Baumbestandes geschaffen. Insbesondere an der nördlichen Plangebietsgrenze rücken die geplanten Grundstücke hierdurch vom Alsdorfer Weiher ab.

Um die Höhenunterschiede innerhalb des Plangebietes aufzufangen, wurden vor allem innerhalb der öffentlichen Grünflächen von Osten nach Westen verlaufende Hangbereiche vorgesehen. Der größte Höhenversprung (ca. 4 m) erfolgt in Form eines neu anzulegenden Hanges in dem öffentlichen Grünbereich südlich der Spielfläche. Auf diese Weise wird der massive Höhenunterschied möglichst schonend in das städtebauliche Bild integriert und Konflikte zwischen höher und tiefer gelegenen privaten Grundstücken werden vermieden. An der nördlichen und südlichen Plangebietsgrenze werden die vorhandenen Hänge innerhalb der öffentlichen Grünflächen vollständig erhalten und zusätzlich durch bis zu 2,5 m hohe Stützmauern ergänzt. Darüber hinaus soll auch die Bebauung an das Gelände angepasst werden. Hierzu sieht die Variante 6B südlich der beiden oberen Stichstraßen in der Südhälfte des Entwurfes Häuser in Split-Level-Bauweise vor, die teilweise in den Hang integriert werden und so den Höhenunterschied ausgleichen. Das Prinzip des Höhenverlaufs wird in dem beigefügten Systemschnitt zu der Variante 6B verdeutlicht (Anlage 2).

Die Bebauung wurde quer zur Straße angeordnet. Hierdurch wird zum einen eine potenzielle Solarenergienutzung auf den Dachflächen erleichtert, zum anderen ergeben sich bei dieser Anordnung der Bebauung Vorteile in Bezug auf die Integration von Split-Level-Gebäuden in die Hanglage. Bei der Dimensionierung der Grundstücke wurde auf eine größere Bandbreite unterschiedlicher Parzellengrößen geachtet, um die verschiedenen Bedürfnisse potenzieller Bauherren berücksichtigen zu können. Die durchschnittliche Grundstücksgröße von 576 m² entspricht jedoch immer noch der angestrebten hochwertigen und aufgelockerten Bebauung.

Inhalte des Bebauungsplanes Nr. 328 - Am Weiher:

Auf Grundlage des oben genannten städtebaulichen Entwurfes erfolgte die Erarbeitung des Rechtsplanes (Anlage 3), welcher in seinem Geltungsbereich ein Allgemeines Wohngebiet mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,8 festsetzt. Die Bebauung soll in offener Bauweise mit Einzel- und Doppelhäusern erfolgen und es sind maximal zwei Wohneinheiten pro Gebäude zulässig. Darüber hinaus werden die baumbestandenen Hangbereiche im Norden und Süden über die Festsetzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft im Bestand gesichert.

Bei den Festsetzungen wurde insbesondere Wert auf ein einheitliches und attraktives städtebauliches Erscheinungsbild der geplanten Wohnsiedlung gelegt. Hierzu wurden unter anderem die zulässigen Dachformen auf Pultdächer, versetzte Pultdächer, Satteldächer und Flachdächer beschränkt. Darüber hinaus wurden diese Dachformen in den drei Erschließungsstraßen jeweils für eine Straßenseite einheitlich festgesetzt, um ein homogenes Siedungsbild zu erzeugen. Die Verteilung der Dachformen innerhalb der Stichstraßen verfolgt das Ziel, die geplante Bebauung schonend in den Gebäudebestand des Stadtteils Ofden zu integrieren, welcher fast ausschließlich von Satteldächern geprägt ist. Daher setzt der Bebauungsplan Nr. 328 in der südlichen Hälfte des Plangebietes (Planstraßen B und C) mit Satteldächern sowie Pult- und versetzten Pultdächern ausschließlich geneigte Dachflächen fest. Diese bieten zudem gute Voraussetzungen für eine Solarenergienutzung, welche durch die vorgegebenen Firstrichtungen bzw. die festgesetzte Südausrichtung von Pultdächern, unterstützt wird. Im Norden des Plangebietes (Planstraße A) liegt der Schwerpunkt mit Pult- und Flachdächern auf etwas moderneren Dachformen.

Auch die Höhenentwicklung von Gebäuden wurde über die Festsetzung minimaler bzw. maximaler First- und Traufhöhen bzw. Gebäudehöhen vorgegeben. So sollen bedarfsgerechte, aber im Maßstab homogene Gebäudetypen ermöglicht werden, die im Zusammenspiel ein attraktives städtebauliches Bild gewährleisten. Der Bebauungsplan Nr. 328 setzt außerdem im überwiegenden Teil des Plangebietes eine zwingend zweigeschossige Bebauung fest, von der unter Einhaltung der vorgegebenen minimalen Gebäudehöhen, nur auf der nördlichen Seite der Planstraße A abgewichen werden darf. Hierdurch soll die direkt an den Alsdorfer Weiher angrenzende Bebauung in der Höhe reduziert werden, um einen schonenden Übergang zum umliegenden Landschaftsraum zu gewährleisten.

Zur Verhinderung gestalterischer Ausreißer wurden die zulässigen Materialien für die Fassadengestaltung sowie die Farbgebung der Dacheindeckungen eingeschränkt. Um zudem ein attraktives und begrüntes Bild entlang der öffentlichen Grünflächen innerhalb des Plangebietes gewährleisten zu können, wurde an den entsprechenden Grenzen zu privaten Grundstücken die Pflanzung von Heckenstrukturen festgesetzt. Um darüber hinaus ein attraktives Straßenbild zu erreichen, sind Vorgärten zu 50% gärtnerisch anzulegen. Außerdem wurden gestalterische Festsetzungen zu Gauben/ Dachaufbauten, massiven Einfriedungen und Stützmauern getroffen.

Für die Energieversorgung des Plangebietes wurden verschiedene Konzeptvarianten untersucht. Ein herkömmliches Konzept stellt ein Anschluss des geplanten Wohngebietes an das Gasversorgungsnetz dar, gekoppelt mit der Errichtung von Einzelheizungen in den jeweiligen Gebäuden. Allerdings steht eine solche Gasversorgung seitens des Versorgers unter dem Vorbehalt der Wirtschaftlichkeit, erfahrungsgemäß weisen Neubaugebiete jedoch immer weniger Erdgas-Anschlussnehmer auf.

In Bezug auf die Energieversorgung muss der Bebauungsplan Nr. 328 - Am Weiher allerdings auch im Zusammenhang mit dem ebenfalls in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 329 - Am Tierpark betrachtet werden. Dieser sieht vor allem die Errichtung von Mehrfamilienhäusern vor, wodurch sich in Kombination beider Plangebiete die relativ hohe Anzahl von ca. 160 Wohneinheiten ergibt. Hierdurch könnte ein Potenzial für die Errichtung eines Nahwärmenetzes, welches durch eine Heizzentrale mit Kraft-Wärme-Kopplung bzw. ein Blockheizkraftwerk betrieben wird, gegeben sein. Diese Möglichkeit der Energieversorgung für beide Plangebiete wird zurzeit noch bezüglich ihrer Wirtschaftlichkeit geprüft (siehe Vorlage Nr. 2016/0250/2.1). Im Falle der Umsetzung eines Nahwärmenetzes wäre ein Anschlusszwang an die entsprechenden Infrastrukturen, beispielsweise über eine Satzung nach § 9 Gemeindeordnung, vorzusehen.

Um den ggf. erforderlichen Standort für ein Blockheizkraftwerk bereits im Vorfeld zu sichern, setzt der Bebauungsplan Nr. 328 an der Theodor-Seipp-Straße einen Bereich als Fläche für Versorgungsanlagen mit den Zweckbestimmungen Fernwärme/Elektrizität/Kraft-Wärme-Kopplung fest. Außerdem dient die Fläche als Standort für eine erforderliche Trafostation.

Der Bebauungsplan Nr. 328 - Am Weiher (Anlage 3) sowie die textlichen Festsetzungen (Anlage 4) und die Begründung inklusive des Umweltberichts (Anlage 5) sind dieser Vorlage beigefügt. Darüber hinaus wurden zu dem Bebauungsplan Nr. 328 ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag inklusive einer Artenschutzvorprüfung (Anlage 6), eine schalltechnische Stellungnahme (Anlage 7), ein Bodengutachten (Anlage 8) sowie eine Entwässerungsstudie (Anlage 9) erarbeitet.

Verfahrensverlauf:

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 328 – Am Weiher - wurde in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 03.02.2015 gefasst. Darüber hinaus wurde in dieser Sitzung auch die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung auf Grundlage des städtebaulichen Vorentwurfes 3B beschlossen. Diese erfolgte mit Schreiben vom 02.03.2015 sowie mit den Bürgerversammlungen vom 18.03.2015 und 29.04.2015. In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 01.09.2015 wurden die von der Verwaltung zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgelegten Beschlussentwürfe beschlossen. Die Billigung der städtebaulichen Entwurfsvariante 6B als Grundlage für das weitere Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 328 – Am Weiher - erfolgte in der Sitzung am 08.03.2016.

Darstellung der Rechtslage:

Das Bebauungsplanverfahren Nr. 328 – Am Weiher – wird auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zurzeit gültigen Fassung durchgeführt.

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung

a)billigt den Bebauungsplan Nr. 328 – Am Weiher -.

b)beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 328 – Am Weiher -durchzuführen.

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 328 – Am Weiher – ist zur Analyse der Topografie bereits im März 2012 eine Vermessung des Geländes durchgeführt worden. Darüber hinaus wurde ein Bodengutachten (Januar 2013, Baugrund Süd) (Anlage 8) erstellt, welches Auskunft über den Baugrund und die Bodenverhältnisse, insbesondere in Bezug auf die Versickerungsfähigkeit des Bodens, gegeben hat. Des Weiteren wurde eine schalltechnische Stellungnahme (Juni 2016, IBK Schallimmissionsschutz) (Anlage 7) erstellt. Die Kosten für diese Untersuchungen wurden von der Stadt Alsdorf getragen. Die Entwässerungsstudie (IWB, 24.05.2013) (Anlage 9) wurde seitens des Eigenbetriebs Technische Dienste der Stadt Alsdorf beauftragt. Die Kosten für die Beauftragung des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags inklusive der Artenschutzprüfung (Anlage 6) und des Umweltberichtes (Anlage 5) sowie weiterer Ingenieuraufträge hinsichtlich der Erschließungsplanung werden seitens des Vorhabenträgers getragen.

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 328 – Am Weiher – handelt es sich um die Überplanung eines bereits zu überwiegenden Teilen bebauten Bereichs und somit nicht um eine erstmalige Flächeninanspruchnahme (Flächenrecycling). Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 328 - Am Weiher wurde durch das Büro Schöke Landschaftsarchitekten der Umweltbericht vom 10.06.2016 (Anlage 5) sowie der Landschaftspflegerische Fachbeitrag vom 10. Juni 2016 (Anlage 6) erarbeitet, welcher auch eine Artenschutzvorprüfung umfasst und Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. 328 – Am Weiher ist.

Für die in diesem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag ermittelten planungsrelevanten Arten ist eine artenschutzrechtliche Betroffenheit insgesamt nicht zu besorgen, sofern für einige Arten Vermeidungsmaßnahmen getroffen werden. Dies betrifft zum einen die "Gebäude"- Fledermaus Zwergfledermaus, die potentiell in den vorhandenen abgelegeneren Gebäudeteilen ein Sommerquartier oder eine Wochenstube haben könnten. Die Erfüllung der Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG kann durch die Untersuchung nach Fledermausquartieren vor der Baufeldräumung und vermieden werden. Ein positiver Fund bedingt einen Baustopp. Bevor die Hybridpappeln oder andere alte Bäume gerodet werden, müssen sie auf Baumhöhlen untersucht werden. Falls solche vorhanden sind, ist die Besiedlung der Wasserfledermaus durch fachkundige Person auszuschließen. Dies gilt ebenso für den Höhlen bewohnenden Kleinspecht. Für die planungsrelevanten Vögel Feldsperling und Nachtigall (v.a. Bereich ehemaliger Spielplatz mit Weidengebüsch) muss eine Besiedlung ebenfalls durch einen fachkundige Person ausgeschlossen werden oder die Baufeldräumung außerhalb der Fortpflanzungsperiode (April - Ende Juni) stattfinden. Für eine Reihe weiterer planungsrelevanter Arten kann die artenschutzrechtliche Betroffenheit aufgrund des Fehlens geeigneter Biotopstrukturen im Plangebiet wie z.B. Horstbäume für Greifvögel ausgeschlossen werden. Für manche Arten ist das Plangebiet allenfalls ein Teilnahrungsraum, der nicht populationsrelevant gestört wird oder der kein essentieller Bestandteil einer Fortpflanzungsstätte ist. Die genannten Maßnahmen wurden als Hinweis in die textlichen Festsetzungen aufgenommen.

Darüber hinaus wurde in dem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 328 der planungsbedingte Eingriff in Natur und Landschaft ermittelt und der entsprechend erforderliche ökologische Ausgleich berechnet. In dieser Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung ergibt sich ein Defizit an ökologischer Wertigkeit von 34.315,6 Punkten /ökologischen Werteinheiten für die planungsbedingte Beeinträchtigung von Natur und Landschaft. Als Kompensationsmaßnahme für dieses Defizit ist die Erweiterung eines vorhandenen, zweireihigen Baumstreifens zu einem Feldgehölz, im betroffenen Naturraum vorgesehen. Auf diese Weise kann die entsprechend den naturschutzrechtlichen Vorgaben geforderte Wiederherstellung der beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushaltes in gleichwertiger Weise gewährleistet werden. Die Kompensationsmaßnahme soll auf einer 8.580 m² großen städtischen Fläche östlich des Gewerbegebietes Schaufenberg, (Gemarkung Alsdorf, Flur 40, Flurstück 222) realisiert werden. Hierzu werden 61 Stck standortheimische Laubbäume mit schwerpunktmäßig einem auffälligen Blühaspekt angepflanzt. Diese geplanten „Blütenbäume“ wie Vogelkirsche und Eberesche beinhalten nicht nur eine landschaftsästhetische Komponente am östlichen Ortseingang von Alsdorf, sondern sie sind zugleich Bienen- und Vogelnährgehölze. Der genannte ökologische Ausgleich wurde mit konkretem Flächenbezug im Bebauungsplan Nr. 328 festgesetzt.

Der Bebauungsplan Nr. 328 soll darüber hinaus die baurechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von hochwertigem Wohnraum für insbesondere junge Familien schaffen und damit der Überalterung des Stadtteils Ofden und der Auswirkungen des demografischen Wandels entgegenwirken.

Anlage/n:

Anlage 1Plangebiet zum Bebauungsplan Nr. 328

Anlage 2städtebaulicher Entwurf 6B zum Bebauungsplan Nr. 328

Anlage 3Bebauungsplan Nr. 328 - Am Weiher

Anlage 4Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 328

Anlage 5Begründung und Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 328

Anlage 6Landschaftspflegerischer Fachbeitrag/ Artenschutzvorprüfung zum Bebauungsplan Nr. 328

Anlage 7schalltechnische Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 328

Anlage 8Bodengutachten zum Bebauungsplan Nr. 328

Anlage 9Entwässerungsstudie zum Bebauungsplan Nr. 328

gez. Lo Cicero-Marenberg

Bürgermeister

Erster Beigeordneter

Technische Beigeordnete

Dezernent

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

Technischer Betriebsleiter ETD

Kämmerer

Rechnungsprüfungsamt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Mittwoch, 22. Juni 2016AfS/WP 17/13. 13. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung

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