Verringerung der Zugangsvoraussetzungen zum Erhalt des Aachener
Ehrenamtspasses
- Letzte Beratung
- Mittwoch, 05. Juli 2017 (öffentlich)
- Federführend
- Fachbereich Verwaltungsleitung
- Originaldokument
- http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=15314
Erläuterungen:
Bereits mit Beschluss vom 19.12.2001, ergänzt durch Beschluss vom 22.08.2007 hat der Rat der Stadt Aachen zur Wertschätzung langjährigen ehrenamtlichen Engagements die Einführung des Aachener Ehrenamtspasses beschlossen. Für ein nachgewiesenes 5-jähriges ehrenamtliches Engagement wird der Ehrenamtspass für die Dauer von 10 Jahren, für ein 10-jähriges Engagement unbefristet ausgestellt.
Dem Inhaber werden geldwerte Vorteile in städtischen Einrichtungen und bei zahlreichen gewerblichen Anbietern eingeräumt. Die Vergünstigungen haben wertschätzenden Charakter, es werden keine Rabatte im Skontobereich eingeworben.
Die Erstellungs-, Druck und Versandkosten trägt als Hauptsponsor die Sparkasse Aachen.
„Immer mehr Bürgerinnen und Bürger teilen ihre freie Zeit, um mitzumachen und Verantwortung zu übernehmen. Über 40 Prozent der Menschen ab 14 Jahren engagieren sich freiwillig. Das sind zehn Prozent mehr engagierte Bürgerinnen und Bürger als noch vor 15 Jahren. Diese Bereitschaft zu helfen, miteinander zu sprechen, sich zu informieren oder Initiativen ins Leben zu rufen, ist großartig. Dieses Engagement hält unsere Gesellschaft zusammen und ist ein zentraler Pfeiler unserer Demokratie. Es ist auch ein Zeichen für Integration in und an unserer Gesellschaft.“ *
*(Quelle: BMFSFJ Internetredaktion, Pressemitteilung Nr.030/2016, veröffentlicht am Do 14.04.2016, Thema Freiwilliges Engagement, Kinder und Jugend, Willkommen bei Freunden)
Altersstruktur Aachener Ehrenamtspass
Die Altersstruktur der vergebenen Aachener Ehrenamtspässe spiegelt diese Entwicklung derzeit nur bedingt wider. Deutlich wird eine Überbetonung der Altersgruppe zwischen 50 und 80 Jahre:
Alter |
Anzahl |
unter 20 |
15 |
20 – 29 |
224 |
30 – 39 |
368 |
40 – 49 |
620 |
50 – 59 |
1.062 |
60 – 69 |
1.255 |
70 – 79 |
1.575 |
80 – 89 |
787 |
über 89 |
169 |
|
|
Im Vergleich hierzu zeigt die Altersstruktur der freiwillig Engagierten im bundesweiten Schnitt, dass jüngere Menschen unter 30 bzw. unter 50 Jahre sich nicht seltener engagieren als Menschen ab 50+.
Alter |
Anzahl in % |
14 -29 |
44,5 |
30 – 49 |
45,4 |
50 – 64 |
44,8 |
über 64 |
35,4 |
Anteile freiwillig Engagierter nach Regionstyp (Städtischer Bereich) differenziert nach Alter
(Statistik entnommen der vorgenannten Quelle des BMSSFJ)
Für jüngere Menschen ist es schwierig, die für die Erlangung des Aachener Ehrenamtspasses erforderliche Mindestvoraussetzung von 5 Jahren ehrenamtlichem Engagement nachzuweisen. Vor allem diejenigen, die nur für begrenzte Dauer in Aachen wohnen, ist eine Wertschätzung seitens der Stadt für das in Aachen erbrachte Tun damit ausgeschlossen. Dies gilt grundsätzlich immer für Jugendliche bzw. junge Erwachsene, v.a. für Studenten.
Angeregt durch eine Anfrage des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) der RWTH soll durch die Maßnahme das ehrenamtliche Engagement von Studierenden im Besonderen, generell aber auch von jüngeren Menschen, städtischerseits besonders gefördert und mit Wertschätzung versehen werden.
Die Verwaltung sieht darin zudem einen Beitrag zum Jahr der Wissenschaft, in dem Hochschulen und Stadt auf vielen Feldern näher zusammenrücken.
Die Absenkung der Voraussetzungen für die Erteilung eines Ehrenamtspasses bei einem nachgewiesenen Engagement von 2 Jahren für die Laufzeit von 3 Jahren wird daher angeregt.
Vorgesehen ist, dass nach Ablauf des Befristungszeitraumes und kontinuierlich fortgesetztem Engagement dann die bisher ausschlaggebende 5 Jahres-Frist erreicht wird und damit eine weitere Ausstellung des Ehrenamtspasses möglich wird.
Engagementdauer |
Laufzeitdauer des Ehrenamtspasses |
2 Jahre |
3 Jahre |
5 Jahre |
10 Jahre |
10 Jahre |
unbefristet |
Jedem Antrag ist ein Nachweis über die Dauer des bisher geleisteten Engagements beizufügen. Das aktuell ausgeübte Engagement muss in der Stadt Aachen erbracht werden. Das Engagement muss in seiner Art und in seinem Ausmaß den im Beschluss vom 19.12.2001 aufgelisteten Beispielen gleichen. Einmalige ehrenamtliche Tätigkeiten reichen, auch wenn sie wiederholt ausgeübt werden, nicht aus (Bsp.: Wahlhelfer…). Die bloße Mitgliedschaft in einem Verein ist ebenfalls nicht ausreichend (Bsp.: Sänger im Gesangsverein).
Die Anpassung der Rahmenbedingungen und Bearbeitungsvoraussetzungen sowie die laufende Bearbeitung (Absprache mit Sponsoren, Anpassung der Vergünstigungsangebote, IT-Anpassung, Werbung etc.) wird dem FB 01, Büro für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement übertragen. Eine Erhöhung der Antragszahlen ist wahrscheinlich.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss der Stadt Aachen beschließt, die Berechtigung zum Erhalt von Ehrenamtspässen für kürzere Engagementzeiten in dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Umfang zu erweitern.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit geeigneten vergünstigungsgewährenden Stellen Kontakt aufzunehmen und die erforderlichen verwaltungsinternen Maßnahmen zu ergreifen.
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Auszahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 20xx |
Fortgeschriebener Ansatz 20xx |
Ansatz 20xx ff. |
Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. |
Folgekos-ten (alt) |
Folgekos-ten (neu) |
Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Personal-/ Sachaufwand |
0 |
0 |
0 |
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0 |
0 |
Abschreibungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Ergebnis |
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0 |
0 |
0 |
0 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
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Aufgrund des Sponsorings ist die Maßnahme nicht haushaltswirksam.
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Mittwoch, 05. Juli 2017öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
- Art
- Entscheidung
- Ausschuß
- Hauptausschuss
Mittwoch, 06. Juli 2016öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
- Art
- Entscheidung
- Ausschuß
- Hauptausschuss
- Entscheidung
- zurückgestellt
- Details
- Tagesordnung
- Auszug