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Strukturkonzept 2015-2025; Vorschlag 2, "Zusammenführung des Abendgymnasiums
und des EUREGIO-Kollegs"; Aktueller Sachstand


Letzte Beratung
Donnerstag, 08. Dezember 2016 (öffentlich)
Federführend
A 43 - Bildungsbüro
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8181

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er nimmt zur Kenntnis, dass der WbK e.V. auf Grundlage des einstimmigen Beschlusses des Städteregionstags vom 30.06.2016 in seiner Sitzung am 23.09.2016 beschlossen hat, den Schulbetrieb des Euregio-Kollegs zum 31.07.2017 einzustellen.

  1. Er beschließt vor diesem Hintergrund, zum 01.08.2017 den Bildungsgang „Kolleg“ am Abendgymnasium Aachen zusätzlich zum bereits vorhandenen Bildungsgang „Abendgymnasium“ in der Rechtsform einer öffentlichen Schule zu errichten.

  1. Er nimmt zur Kenntnis, dass damit unter der Voraussetzung der Genehmigung des Beschlusses zu Ziff. 2 durch die Bezirksregierung Köln allen Schülerinnen und Schülern, die im Schuljahr 2016/2017 das Euregio-Kolleg besuchen und die ihren Bildungsgang bis zum 31.07.2017 noch nicht beendet haben, garantiert wird, diesen an der erweiterten Schule fortzusetzen.

  1. Er unterstützt, dass die bestehende und bewährte Kooperation mit der Stadt Düren (Abi Online) fortgesetzt wird.

  1. Er erkennt die konstruktive Mitwirkung beider Schulen (Schulleitung, Lehrerkollegium, Studierendenvertreter) im moderierten Begleitungsprozess an, der insbesondere Vorschläge für das pädagogische Profil und bspw. einen künftigen Schulnamen entwickeln soll. Die Entscheidung über das pädagogische Profil, den Schulnamen etc. treffen die zuständigen Gremien.

  1. Er nimmt zur Kenntnis, dass eine Reduzierung auf zwei Standorte zur Verwirklichung von dagogischen, personellen und finanziellen Synergien erforderlich ist. Ein Beschluss über den Hauptstandort (Aachen oder Würselen) erfolgt nach abschließender Prüfung in einer späteren Sitzung. Ein Nebenstandort soll in zentraler Aachener Innenstadtlage gesichert werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die für eine Entscheidung erforderlichen Gespräche mit der Stadt Aachen und der Stadt Würselen fortzusetzen. Als Grundlage dazu haben die Schulleitungen gemeinsam den Raumbedarf ermittelt.

  1. Er unterstützt die Zielstellung, dass sich die Verwaltung bei der Bezirksregierung Köln weiter dafür einsetzt, dass für alle Lehrkräfte des Euregio-Kollegs nahtlos eine neue Perspektive, möglichst an der erweiterten Schule, gefunden wird. Der von den Schulleitungen gemeinsam berechnete Personalbedarf auf Basis der aktuellen Schülerzahlen wird regelmäßig mit der Bezirksregierung Köln abgeglichen.

  1. Er nimmt zur Kenntnis, dass für das nichtpädagogische Verwaltungspersonal des WbK e.V. (zwei Sekretärinnen) ein Überleitungsvertrag erarbeitet wurde, der ihnen eine nahtlose Beschäftigungsperspektive in der Verwaltung der StädteRegion Aachen eröffnet. Er beauftragt die Verwaltung, im Stellenplan 2017 entsprechende Stelleneinrichtungen vorzusehen.

 

 

Sachlage:

Der Städteregionstag hat am 30.06.2016 die Absicht erklärt, die beiden Weiterbildungseinrichtungen Abendgymnasium und Euregio-Kolleg zum 01.08.2017 zusammenzuführen. Er beauftragte die Verwaltung, die zur Umsetzung dieses Grundsatzbeschlusses erforderlichen rechtlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Rahmenbedingungen zu schaffen (siehe Sitzungsvorlagen-Nr. 2016/0197). Die Verwaltung hat in den vergangenen Ausschusssitzungen zum bisherigen Verlauf des Prozesses ausführlich berichtet (siehe Sitzungsvorlagen-Nr. 2015/0384, 2016/0068, 2016/0242).

Die bislang formulierten Zielsetzungen sind:

  • Zur Verwirklichung von Synergien ist eine Reduzierung auf zwei Standorte erforderlich, wobei der Nebenstandort in zentraler Aachener Innenstadtlage gesichert werden muss. Ein Beschluss über den Hauptstandort Aachen (Hander Weg) oder Würselen (Friedrichstraße) erfolgt nach abschließender Prüfung in einer späteren Sitzung. Die Verwaltung setzt zwecks Vorbereitung eines Beschlussvorschlags die Gespräche mit den bisherigen Vermietern Stadt Aachen und Stadt Würselen fort. Als Grundlage dazu haben die Schulleitungen gemeinsam den aktuellen Raumbedarf dargestellt.
  • Die Studierenden des Euregio-Kollegs, die ihren Bildungsgang zum 31.07.2017 noch nicht beendet haben, sollen diesen an der neuen Schule fortsetzen können.
  • Die bestehende und bewährte Kooperation der Schulen mit der Stadt Düren bzgl. Abi Online soll fortgeführt werden.
  • r alle Lehrkräfte des Euregio-Kollegs soll durch die Bezirksregierung Köln als Dienstherr/ Arbeitgeber - mit Unterstützung der StädteRegion Aachen - nahtlos eine neue Perspektive, möglichst an der erweiterten Schule, gefunden werden. Die Verwaltung führt dazu intensive Abstimmungsgespräche mit dem WbK e.V. und der Bezirksregierung Köln (Dez. 47).
  • Das nichtpädagogische Verwaltungspersonal des WbK e.V. (2 Sekretärinnen) soll eine nahtlose Beschäftigungsperspektive in der Verwaltung der StädteRegion Aachen als Sekretärinnen der neuen Schule erhalten, wozu ein Überleitungsvertrag erarbeitet wurde.

Zwischenzeitlich hat der WbK e.V. (als Schulträger für das Euregio-Kolleg) in seiner Sitzung am 23.09.2016 beschlossen, den Schulbetrieb des Euregio-Kollegs zum 31.07.2017 einzustellen.

Die Zusammenführung der beiden Schulen als eine öffentliche Schule erfolgt durch die Errichtung des Bildungsgangs „Kolleg“ am bisherigen Abendgymnasium Aachen.

Die Beteiligten beider Schulen (Schulleitung, Lehrerkollegium, Studierendenvertreter) werden derzeit von einem externen Schulentwicklungsbegleiter begleitet. Aus diesem moderierten Begleitungsprozess heraus werden gemeinsame Vorschläge für das pädagogische Profil ab dem 01.08.2017 sowie bspw. den nftigen Schulnamen angestrebt.

Die aktuelle Anmeldestatistik zum 15.10. weist folgende Zahlen aus:

Abendgymnasium: Gesamtschülerzahl 235

Euregio-Kolleg: Gesamtschülerzahl: 340

Beim Abendgymnasium wird damit erstmals die Mindestschülerzahl von 240 gemäß § 82 Abs. 9 SchulG [240] unterschritten. Die Entwicklung bestätigt, dass die angedachte organisatorische Maßnahme dazu dient, den 2. Bildungsweg in der StädteRegion Aachen und Angebote in zumutbarer Entfernung zu sichern.

Die Verwaltung wird in enger Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln und den Schulen engagiert die weiteren organisatorischen Fragen bearbeiten.

Rechtslage:

Über die Errichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule, für die das Land nicht Schulträger ist, beschließt der Schulträger gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung. Als Errichtung sind auch die Teilung und die Zusammenlegung von Schulen, als Änderung sind der Aus- und Abbau bestehender Schulen einschließlich der Errichtung und Erweiterung von Bildungsgängen an Berufskollegs, die Einführung und Aufhebung des Ganztagsbetriebes, die Bildung eines Teilstandortes, der Wechsel des Schulträgers, die Änderung der Schulform und der Schulart zu behandeln. Der Beschluss ist schriftlich festzulegen und auf der Grundlage der Schulentwicklungsplanung zu begründen. Gemäß Abs. 3 a.a.O. bedarf der Beschluss des Schulträgers der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn der Beschluss den Vorschriften des Absatzes 1 und der §§ 78 bis 80, 82 und 83 Schulgesetz NRW widerspricht. Die Genehmigung zur Errichtung einer Schule ist außerdem zu versagen, wenn dem Schulträger die erforderliche Verwaltungs- oder Finanzkraft fehlt.

Auch wenn bisher stets von einer „Zusammenführung“ der beiden Schulen gesprochen wurde, handelt es sich juristisch um die Auflösung der einen Schule und Änderung der anderen Schule, d.h. der eine (private Ersatz-)Schulträger hat die Auflösung seiner Schule beschlossen, während der andere (öffentliche) Schulträger an der vorhandenen und weiter bestehenden öffentlichen Schule Abendgymnasium zusätzlich zum bereits vorhandenen Bildungsgang „Abendgymnasium“ den Bildungsgang „Kolleg“ errichtet, für den nachgewiesenermaßen ein regionaler Bedarf besteht. Durch die Bündelung wird ab dem Schuljahr 2017/2018 die zwingende gesetzliche Vorgabe gemäß § 23 Abs. 1 Schulgesetz NRW erfüllt, dass ein Weiterbildungskolleg mindestens zwei der drei Bildungsgänge Abendrealschule, Abendgymnasium und Kolleg umfassen muss.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Derzeit noch nicht absehbar. Es ist vorgesehen, das nichtpädagogische Verwaltungspersonal des WbK e.V. (1,5 Stellenanteile im Sekretariat) in die Verwaltung der StädteRegion Aachen zu übernehmen. Hierfür sind im Stellenplan 2017 entsprechende Stellen einzurichten. Darüber hinaus sind die Hausmeisterdienste personell sicherzustellen. Sollte dies über eigenes Personal erfolgen, wäre auch hierfür der Stellenplan 2017 entsprechend zu erweitern.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Im derzeitigen Planungsstand nicht bezifferbar. Gemäß § 79 Schulgesetz NRW sind die Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.

Soziale Auswirkungen:

Die Verwaltung ist davon überzeugt, dass die angedachte organisatorische Maßnahme der Sicherung des 2. Bildungsweges in der StädteRegion Aachen dient.

Im Auftrag: Im Auftrg:

gez.: Terodde gez.: Jansen


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Beratungsfolge

Donnerstag, 08. Dezember 2016Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 24. November 2016Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss

Donnerstag, 10. November 2016Sitzung des Ausschusses für Schulen und Bildung

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Schulen und Bildung
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Tagesordnung