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Strukturkonzept 2015 - 2025; Vorschlag-Nr. 15 b) "Leistungsvereinbarungen im
Gesundheitsbereich"
Leistungsvereinbarungen und Zuschüsse im Bereich des Gesundheitsamtes ab dem
Haushaltsjahr 2017


Letzte Beratung
Donnerstag, 08. Dezember 2016 (öffentlich)
Federführend
A 53 - Gesundheitsamt
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8257

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

A) Er nimmt zur Kenntnis, dass die sozialen Leistungen der unter D aufgeführten Sozialverbände / Einrichtungen auch in den nächsten Jahren im gleichen Umfang wie bisher erforderlich sind.

B) Er beauftragt die Verwaltung, für die Jahre 2017 2021 mit den Trägern auf der Basis des bisherigen Leistungsspektrums Vereinbarungen zu schließen.

C) Er stellt im Haushalt 2017 Haushaltsmittel für die unter Buchstabe D aufgehrten Maßnahmen zur Verfügung.

D) Im Rahmen der zu erstellenden Vereinbarungen erhalten die Träger jährlich folgende Zuwendungen:

Schwangerenberatung:

- AWO Kreisverband Aachen-Land e.V., Eschweiler (26.500 Euro)

- Caritasverband für das Bistum Aachen e.V.,(28.800 Euro)

Rat und Hilfe

- Caritasverband für die Region Eifel e.V., Schleiden( 600 Euro)

- Diakon. Hilfswerk e.V., Aachen( 5.175 Euro)

- DonumVitae e.V., Aachen(30.200 Euro)

- Pro Familia e.V., Wuppertal(50.200 Euro)

- Sozialdienst kath. Frauen e.V., Stolberg( 1.600 Euro)

Krebsberatung

- Krebsberatungsstelle und Kontaktstelle für (80.200 Euro)

Selbsthilfegruppen im Gesundheitswesen

Aachen e.V.

Drogen- und Suchtberatung

- Suchthilfe Aachen(791.316 Euro)

- Diak. Werk im Kirchenkreis, Aachen(331.500 Euro)

(Suchtberatung Altkreis)

AIDS-Hilfe

- AIDS-Hilfe, Aachen(96.500 Euro)

E) Er stimmt zu, dass die unter D aufgeführten Zuwendungen r pflichtige Aufgaben im Rahmen der Steigerung von Personal- und Sachkosten jeweils bis zu den dem Haushalt der StädteRegion Aachen zugrunde liegenden Orientierungsdaten des Landes angepasst werden können. Dies gilt ebenfalls für die Förderungen im Bereich des sozialpsychiatischen Dienstes (Pflichtaufgabe). Die Verwaltung wird ermächtigt, über die Anträge der Sozialverbände/Einrichtungen auf Erstattung der nachgewiesenen erhöhten Kosten zu entscheiden.

F) Die von der StädteRegion Aachen im Gesundheitsbereich (A 53) geleisteten freiwilligen Zuschüsse für:

rderwerk/Seminarwerk AIDS (1.000 Euro)

DRK, MHD und Johanniter Unfallhilfe, insgesamt(10.000 Euro)

den Förderverein der Roda-Schule( 2.808 Euro)

die Telefonseelsorge Aachen (10.250 Euro)

sollen im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2017 festgelegt werden.

 

 

Sachlage:

Der Städteregionstag hat in seiner Sitzung am 25.10.2015 im Rahmen des Beschlusses zum Strukturkonzept 2015-2025 beschlossen, die finanzielle Unterstützung der Verbände der freien Wohlfahrtspflege und der Vereine in den Bereichen Soziales und Gesundheit grundlegend zu überprüfen.

Dazu hat er die Verwaltung beauftragt, im Bereich der teils pflichtigen, teils freiwilligen Vereinbarungen im Gesundheitsbereich alle Leistungsvereinbarungen/Zuschüsse (mit Ausnahme der Zuwendungen für die sozialpsychiatrichen Zentren) mit Wirkung zum 01.01.2017 fristgerecht zu kündigen, mit dem Ziel, im Jahr 2016 Verhandlungen über neue Vereinbarungen zu führen, um eine bessere Transparenz zu schaffen (vgl. Strukturkonzept 2015-2025, Vorschlag Nr. 15 b).

Die Kündigungen erfolgten unter Fristwahrung zum 01.01.2017 durch die Verwaltung.

Mit Mitteilungsvorlage vom 08.06.2016 (2016/0280) hat die Verwaltung sämtliche Teilbereiche wie

- Drogen und Suchthilfe

- Schwangerschaftsberatung

- AIDS-Hilfe

- Krebshilfe

- Telefonseelsorge u.a.

in einem transparenten Verfahren präsentiert.

Auf die umfangreiche Vorlage mit aussagekräftigen Anlagen wird ausdrücklich verwiesen.

Die Verwaltung hat, insbesondere in der Sitzung des Sozialausschusses am 15.06.2016 sowie zuvor in einer Sitzung des Dezernenten II mit den sozialpolitischen Sprechern am 15.03.2016, die Fraktionen gebeten, sich über die Sommerpause mit der Gesamtthematik zu befassen.

Letztmalig wurde in einer Besprechung am 09.09.2016 mit den sozialpolitischen Sprechern und Dezernent II sowie Mitarbeitern des Gesundheitsamtes (A 53) das weitere Prozedere besprochen.

Dabei wurde deutlich, dass die Fraktionen keinen grundlegenden Änderungsbedarf bei den Leistungen der Sozialverbände /Einrichtungen haben. Vielmehr wurde gefordert, dass die Träger die sozialen Leistungen in vollem Umfang wie bisher erbringen sollen. Ein besonderer Schwerpunkt soll auf den Bereich der Prävention gelegt werden.

Auch aus den zugrunde liegenden Informationsberichten/Verwendungsnachweisen der Träger ist klar erkennbar, dass der Bedarf an den sozialen Leistungen eher zu- als abgenommen hat. In dem Zusammenhang wurde auch in Gesprächen mit den Trägervertretern und Dezernent II deutlich, dass eine Reduzierung der Angebote dem eher steigenden Bedarf nicht gerecht werden rde.

Von Seiten der politischen Vertreter sind keine Meinungsäerungen dazu erfolgt, die Leistungen der Sozialverbände zu reduzieren oder die Schwerpunkte grundlegend anders zu setzen. Da darüber hinaus auch die Fachbehörde das Gesundheitsamt keinen Änderungsbedarf sieht, schlägt die Verwaltung vor, die ab dem 01.01.2017 neu zu schließenden Verträge auf der Basis der aktuellen Leistungs- und Entgeltvertge abzuschließen.

Aus den Gesprächen mit Politik sowie den Trägervertretern wurde deutlich, dass es für alle Beteiligten wichtig ist, eine Planungssicherheit nicht nur für 2 Jahre (wie bisher) zu haben. Vielmehr wurde diskutiert, die Verträge über die Wahrnehmungen der Pflichtaufgaben nunmehr erstmals über 5 Jahre abzuschließen. Darüber hinaus wurde erwogen, Steigerungsraten für zunehmende Personal- und Sachkosten zu vereinbaren, die sich nach den dem Haushalt der StädteRegion Aachen zugrunde liegenden Orientierungsdaten des Landes NRW richten sollen.

Die Verwaltung schlägt vor, zunächst nach pflichtigen Aufgaben und freiwilligen Aufgaben zu differenzieren.

Die Erfüllung der pflichtigen Aufgaben sollte weiterhin vertraglich abgesichert werden. Die Verträge sollten eine Laufzeit von 5 Jahren haben und bis zu deren Ablauf unkündbar sein. Sofern die Sozialvernde/Einrichtungen im Laufe dieser 5 Jahre Steigerungen bei Personal- und Sachkosten geltend machen, die zu einem Fehlbetrag geführt haben, sollte dies der Verwaltung nachvollziehbar begründet werden. Dies sollte im Rahmen des bis zum 30.06. eines jeden Jahres vorzulegenden Verwendungsnachweises dargelegt werden. Für den Fall einer nachgewiesenen Steigerung von Personal- und Sachkostennnte dann auf Antrag ab dem laufenden Kalenderjahr, also erstmals ab 2017, eine Erhöhung des Leistungsentgeltes ckwirkend bis zur Höhe der Orientierungsdaten des Landes bewilligt werden. Das so neu berechnete Leistungsentgelt für das laufende Jahr ist der Basiswert für das jeweilige Folgejahr.

Weitere Vertragsänderungen ergeben sich nicht. Der Sozialausschuss ist jährlich in seiner letzten Sitzung darüber zu informieren.

Die freiwilligen Zuschüsse sollten zunächst unverändert bleiben und im Rahmen der Haushaltsberatungen jeweils neu diskutiert und festgelegt werden.

Im Einzelnen sind zu folgenden Bereichen Vereinbarungen mit Wirkung vom 01.01.2017 neu abzuschließen:

1.) Schwangerschaftsberatung (pflichtige Aufgabe)

In der StädteRegion Aachen bieten 7 Einrichtungen Beratungen an.

Unter dem Gesichtspunkt des Schutzes des ungeborenen Lebens hatten sich zuchst die kirchlichen Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen etabliert auf katholischer und evangelischer Seite.

Im Laufe der Zeit haben sich weitere Beratungsstellen heraus gebildet, die bewusst einen Gegenakzent setzen wollten zu den konfessionell gebundenen Beratungsstellen. Zum einen legen sie vom Grundsatz einen anderen Schwerpunkt und rücken srker das Selbstbestimmungsrecht der Frau in den Mittelpunkt.

Diese Pluralit der Angebote in der sozialen Landschaft dienen dem Bürger dazu, sein Wahlrecht auch ausüben zu können.

Insgesamt verfügt die SdteRegion Aachen über ein gut funktionierendes fchendeckendes System an Schwangerschaftsberatungseinrichtungen, das die geforderten, vielfältigen verschiedenen Weltanschauungen bzw. Religionen becksichtigt.

Daher haben die politischen Gremien sich auch immer dafür eingesetzt, alle 7 Einrichtungen in der StädteRegion zu fördern. Im Einzelnen sind dies:

- Caritasverbandr das Bistum Aachen e.V. (Aachen)

28.800 Euro

- Caritasverbandr die Region Eifel e.V. (Simmerath)

600 Euro

- Diakonisches Werk im Kirchenkreis Aachen e.V. (Alsdorf und Nebenstelle Aachen)

6.900 Euro alt / neu 5.175 Euro

- Donum Vitae Regionalverband Aachen (Stadt und Aachen Land, Außenstelle

Herzogenrath)

30.200 Euro

- Pro Familia Aachen

50.200 Euro

- SKF (Ortsverband Stolberg)

1.600 Euro

- AWO Kreisverb


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Beratungsfolge

Donnerstag, 08. Dezember 2016Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 24. November 2016Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Details
Tagesordnung

Mittwoch, 23. November 2016Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel
Details
Tagesordnung