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Strukturkonzept der StädteRegion Aachen 2015 - 2025;
Vorschlag 15a) - Schuldnerberatung


Letzte Beratung
Donnerstag, 08. Dezember 2016 (öffentlich)
Federführend
A 50 - Amt für soziale Angelegenheiten
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8206

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung die derzeitige Struktur der Schuldnerberatung in der StädteRegion Aachen umfassend überprüft hat. Er stimmt der Einschätzung der Verwaltung zu, dass das bisherige Konzept sich bewährt hat und daher weiterzuführen ist.

  1. Er bittet die Verwaltung, mit den Amtsgerichten Gespräche zu führen, um eine bessere Vernetzung mit den bestehenden Strukturen der Schuldnerberatung zu initiieren.

 

 

Sachlage:

Der Städteregionstag hat in seiner Sitzung am 22.10.2015 im Rahmen des Beschlusses zum Strukturkonzept zu laufender Nr. 15 folgende Entscheidung getroffen:

Der Städteregionstag beschließt, für die StädteRegion Aachen eine integrierte Sozialplanung aufzulegen. Er beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Schritte unter Einbindung aller relevanten Akteure einzuleiten. Zur Fundierung dieser Sozialplanung wird angeregt, alle mit der Auswertung regionalspezifischer sozial-, gesundheits- und bildungspolitischer Daten befassten Stellen der Verwaltung zu einer Einheit „Empirie und Sozialplanung“ zusammenzufassen. Auf Basis der integrierten Sozialplanung sollen zukünftig Mittelflüsse seitens der StädteRegion durch den Städteregionstag entschieden werden. Zur besseren Steuerung des Mitteleinsatzes werden zukünftig Zuwendungen nur noch zweckgebunden für vertraglich vereinbarte Leistungen vergeben. Grundsätzlich lehnt der Städteregionstag im Sozialbereich pauschale Kürzungen ab. Der Städteregionstag beschließt, die finanzielle Unterstützung der Vernde der freien Wohlfahrtspflege und der Vereine in den Bereichen Soziales und Gesundheit grundlegend zu überprüfen und im Sinne zeitgerechter Entwicklungen anzupassen.

Hierzu werden folgende Einzelmaßnahmen vorgesehen:

a): Im Bereich der pflichtigen Leistungen im Sozialbereich wird die Verwaltung beauftragt, für den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel bis Mitte des Jahres 2016 die bisherige Struktur der Schuldnerberatung zu überprüfen und ein neues Konzept zur Verabschiedung vorzulegen.

b): …

c): …

Alle Zuschüsse in diesem Bereich sollen zum 01.01.2017 nur noch in zu vereinbarende vertragliche Leistungen überführt werden.“

Insgesamt gestaltete sich die Umsetzung des Auftrages in diesem Aufgabengebiet für die Verwaltung sehr zeitaufwendig und arbeitsintensiv. Alle benötigten Informationen mussten einzeln abgefragt, geprüft, z.T. eigenständig recherchiert und beschafft werden.

Es wurden Gespräche sowohl mit der Arbeitsgemeinschaft der sozialen Schuldnerberatungsstellen als auch mit den privat-gewerblichen Anbietern von Schuldnerberatung, wie auch mit den Amtsgerichten und der Agentur für Arbeit geführt, damit letztlich von allen Seiten Informationen vorliegen, die es ermöglichen, eine umfassende Bewertung der Situation vornehmen zu können.

Einleitend wird entgegen der sonst üblichen Verfahrensweise auch nochmals kurz die Historie beginnend ab 2010 dargestellt:

Im früheren System wurde Schuldnerberatung durch Pauschalförderung finanziert. Hierzu wurden zuletzt 11,5 Vollzeitstellen bei sechs gemeinnützigen Schuldnerberatungsstellen mit einem Betrag von rund 70.000 Euro je Vollzeitstelle finanziert. Die Mittel aus dem Sparkassenfonds und die den Trägern gezahlten Landesmittel für Insolvenzberatung wurden bedarfsmindernd angerechnet. Im Gegenzug wurden durch jede Vollzeitstelle insgesamt 80 Fälle pro Jahr beraten, so dass im Gebiet der StädteRegion 920 Menschen beraten werden konnten.

Aufgrund eines Antrages der FDP-Städteregionstagsfraktion wurde die Verwaltung durch Beschluss des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel vom 17.02.2010 zunächst beauftragt, mit dem Aachener Anwaltsverein Gespräche aufzunehmen und zu prüfen, inwieweit dieser durch Schaffung geeigneter Strukturen in die Aufgabenwahrnehmung eingebunden werden kann mit der Zielsetzung, Kosten zu sparen.

Hintergrund war die Überlegung, dass Rechtsanwälte ihre Kosten im Rahmen der Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe abrechnen können (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr.: 2010/0015).

Im weiteren zeitlichen Verlauf des Jahres 2010 haben seinerzeit zwei privat tätige Schuldnerberaterinnen mit dem Amt für soziale Angelegenheiten Kontakt aufgenommen und den Abschluss einer Leistungsvereinbarung nach § 75 SGB XII bzw. § 17 SGB II für die Aufgabe Schuldnerberatung beantragt. Da die beiden Anbieterinnen als geeignete Stelle i.S.d. § 305 Insolvenzordnung anerkannt waren und damit die entsprechenden Qualitätsanforderungen erfüllten, wurden die entsprechenden Vereinbarungen mit Einzelfallfinanzierung abgeschlossen. Im Hinblick auf diese Entwicklung wurden die Gespräche mit dem Aachener Anwaltsverein nicht weiter verfolgt.

Zum Jahresbeginn 2012 wurden dann mit allen Anbietern von Schuldnerberatung (gemeinnützige und private) gleichlautende Leistungsvereinbarungen nach SGB II und SGB XII abgeschlossen (Umstellung der bisherigen Pauschalfinanzierung der gemeinnützigen Schuldnerberatungsstellen auf eine Einzelfallfinanzierung). Ausschlaggebend hierfür waren nachstehende Gründe:

Abbau bestehender Wartezeiten ermöglichen (Einzelfallfinanzierung ermöglicht bedarfsgerechten Einsatz von Personal, da Refinanzierung erfolgt; keine Kontingentierung der Beratungszahlen wie im Pauschalsystem)

veränderte Rechtsprechung Bundessozialgericht

Anträge von privaten Anbietern auf Abschluss von Leistungsvereinbarungen und gute Erfahrungen mit diesen Anbietern im Jahr 2011

freie Wahl des Anbieters für den Leistungsberechtigten wird ermöglicht

In diesem System der Einzelfallabrechnung prüfen das Jobcenter bzw. das örtliche Sozialamt der Wohnortkommune das Vorliegen der gesetzlichen Leistungsberechtigung im Einzelfall. Eine Begrenzung auf eine bestimmte Höchstgrenze wie im Pauschalsystem s.o. 920 Personen pro Jahr gibt es nicht mehr. Liegen die Anspruchsvoraussetzungen vor, erhält der Betroffene einen Gutschein, der ihn berechtigt, aus einer Vielzahl von Leistungsanbietern, mit denen die StädteRegion eine entsprechende Vereinbarung zur Erbringung von Schuldnerberatung abgeschlossen hat, eine Beratungsstelle auszuwählen und diese für ihn kostenfrei in Anspruch zu nehmen (Wahlfreiheit). Entsprechende Beratungsstellen (gemeinnützige und private Anbieter) sind flächendeckend im gesamten Gebiet der StädteRegion vorhanden.

Der gesamte Beratungsprozess der Schuldnerberatung ist in Absprache mit den gemeinnützigen Schuldnerberatungsstellen in vier Leistungskomplexe untergliedert worden:

LK 1: Basisberatung und Existenzsicherung

LK 2: Schuldenanalyse, Budgetberatung, Aufklärung über Regulierungsmöglichkeiten

LK 3: Umsetzung des Regulierungsplans (ohne Insolvenzverfahren)

LK 4: Insolvenzverfahren

(bei den gemeinnützigen Trägern nur abrechenbar, sofern die Landesmittel zur Finanzierung nicht ausreichen; bislang wurden Leistungen für diesen LK regelmäßig nur durch einen gemeinnützigen Träger geltend gemacht, bei den übrigen reichen die Landesmittel aus)

Insbesondere die Leistungskomplexe 1 und 2 enthalten auch sehr klientenbezogene Anteile, wie „Krisenintervention“, „Herstellen einer vertrauensvollen Klient-Berater-Beziehung mit psychosozialer Begleitung“ u.ä.

r jeden Leistungskomplex wurde von jedem Leistungsanbieter ein Vergütungssatz kalkuliert und entsprechend vereinbart. Dabei kann die Höhe der Vergütungen naturgemäß zwischen den einzelnen Leistungsanbietern je nach Struktur der Institution abweichend sein (Personalkosten, Mietkosten….). Eine Abrechnung von erbrachten Leistungen durch die Leistungsanbieter ist jeweils nach Abschluss eines Leistungskomplexes, also sehr zeitnah, möglich.

Naturgemäß gab es zu Beginn der Systemumstellung im Jahr 2012 Gesprächsbedarf auch unter Einbezug der Fraktionen - da bei allen Beteiligten Unsicherheiten im Umgang mit dem neuen Verfahren bestanden. Letztlich konnte hier durch Schreiben der Verwaltung und einzelnen Fraktionen aus dem Jahr 2012 eine Klarstellung erfolgen.

Der Beschluss des Städteregionstages vom 22.10.2015 zur Prüfung der Neu-Konzeption im Bereich der Schuldnerberatung bezieht sich im Wortlaut nur auf die pflichtigen Leistungen im Sozialbereich - und somit auf die Bereiche des SGB II und SGB XII, für die die Leistungsvereinbarungen mit den 14 Anbietern geschlossen sind. Dennoch hat die Verwaltung sich über diesen Beschluss hinausgehend in den Prüfungen und Gesprächen in den letzten Monaten auch nochmals mit dem weiteren Personenkreis, für den durch die gemeinnützigen Schuldnerberatungsstellen im letzten Jahr immer wieder auf eine vermeintliche Versorgungslücke hingewiesen wurde, beschäftigt. Als Ergebnis umfangreicher Prüfungen ist festzuhalten:

Tabelle 1: Gesetzliche Zuständigkeit der StädteRegion (Bereich des Prüfauftrages SRT)

Zielgruppe

Ablauf

Leistungserbringer

Finanzierung

Kosten

SGB II-Leistungsberechtigte

(bei denen Schulden ein Vermittlungshemmnis darstellen)

Beratungsgutschein

Jobcenter oder

Sozialamt

gemeinnützige und

private Schuldner-

beratungsstellen

StädteRegion

vereinbarte Ver-

tungssätze

SGB XII-Leistungs-

berechtigte

und SGB II-Angehörige = Sozialgeldempfänger

Beratungsgutschein

Jobcenter oder

Sozialamt

gemeinnützige und

private Schuldner-

beratungsstellen

StädteRegion

vereinbarte Ver-

tungssätze

Tabelle 2: Weitere Zuständigkeiten und Leistungen für bedürftige Personen

Zielgruppe

Ablauf

Leistungserbringer

Finanzierung

Kosten

SGB III-Berechtigte

(bei denen Schulden ein Vermittlungshemmnis darstellen)

Antrag/Bewilligung über Agentur für Arbeit (Förderung über Vermittlungs- budget § 44 SGB III)

gemeinnützige und

private Schuldner-

beratungsstellen

Agentur für Arbeit

analog vereinbarte

Vergütungssätze

der StädteRegion

Personen mit niedrigem Einkommen

(z.B. Rentner, Studenten, Geringverdiener)

Beratungshilfe und

Prozesskostenhilfe

des Amtsgerichts

Niedergelassene

Anwälte

Land NRW

über Gericht

nach Rechtsanwalts-

vergütungsgesetz

(RVG)

Ergänzender Hinweis:

r Bürger der Stadt Aachen besteht zusätzlich die Möglichkeit, sich an die Verbraucherzentrale Aachen zu wenden. Auch dort wird eine kostenfreie Schuldnerberatung ohne spezielle Zugangsvoraussetzungen angeboten.

Das System der Einzelfallabrechnung hat sich aus Sicht der Verwaltung insgesamt bewährt.

Beratungszahlen

Es werden heute deutlich mehr Menschen beraten als früher. So wurden in den vergangenen Jahren alleine rd. 1.250 bis 1.450 Personen in den bestehenden Systemen des SGB II/SGB XII beraten.

Die im alten System der Pauschalfinanzierung angerechneten Mittel des Sparkassenfonds von rund 93.000 Euro bleiben heute anrechnungsfrei und werden den gemeinnützigen Schuldnerberatungsstellen zur Verfügung gestellt. Die Aufteilung erfolgt auf Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft (Basis = Vollzeitstellen). Auch hieraus werden nochmals Beratungen vorgenommen. Diese müssen zu der vg. Zahl addiert werden.

Zu den Mitteln des Sparkassenfonds muss kein Verwendungsnachweis geführt werden. Auf Nachfrage haben alle sechs Schuldnerberatungsstellen mitgeteilt, jeweils die Kosten für eine offene Sprechstunde und das Ausstellen von Bescheinigungen für die sogenannten Pfändungsschutzkonten aus diesen Mitteln zu finanzieren.

Auf Bitten der Verwaltung haben die gemeinnützigen Schuldnerberatungsstellen eine Analyse der Leistungen, die aus dem Sparkassenfonds erbracht werden, erstellt.

Es wurden für das Jahr 2015 nachstehende Beratungszahlen mitgeteilt, die allerdings nicht miteinander vergleichbar sind, da bis dato keine Vereinbarung zu einer einheitlichen statistischen Erfassung bestand.

Diakonisches Werk im Kirchenkreis Aachen e.V. (21.148,46 Euro)

Aufnahme von Härtefällen in die Beratung: 12

Erstberatung und Krisenintervention: 76

Sozialdienst Katholischer Frauen e.V. Stolberg (8.459,55 Euro)

Langfristige Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung für

Klientel jenseits des SGB II- und SGB XII-Leistungsbezugs: 15

Kurzberatungen für Klientel jenseits des SGB II- und SGB XII-Leistungsbezugs: 61

Schuldnerberatung Aachen (33.838,18 Euro)

Beratung von Personen, die die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllen: 362

Telefonische Kurzberatungen/unangemeldete Vorsprachen: 232/70

Verbraucherzentrale NRW - Alsdorf (12.689,32 Euro)

Beratungen von Klienten jenseits des SGB II- und SGB XII-

Leistungsbezugs: 13

Sozialdienst Katholischer Frauen e.V. Eschweiler (8.459,55 Euro)

Onlineberatungen: 154

Caritasverband für die Region Eifel e.V. (8.459,55 Euro)

Kurzberatungen für Personen ohne Leistungsanspruch: 83

Beratungen für Personen ohne Leistungsanspruch: 100

Auch wenn die Zahlen nicht unmittelbar vergleichbar sind, zeigen sie doch zumindest auf, dass eine erhebliche Anzahl von Menschen auch über die Mittel aus dem Sparkassenfonds eine Unterstzung durch die gemeinnützigen Schuldnerberatungsstellen erhalten können. Sie erhalten entweder eine entsprechende (Kurz-)Beratung, werden unmittelbar in das Hilfesystem aufgenommen oder ihnen werden andere, angemessene Hilfsmöglichkeiten aufgezeigt.

r die Zukunft wurde mit der Arbeitsgemeinschaft der gemeinnützigen Schuldnerberatungsstellen vereinbart, dass ein einheitliches Erfassungssystem auch für die Aufgaben, die aus den Mitteln des Sparkassenfonds erfolgen, sinnvoll ist. Hierzu hat sich die Arbeitsgemeinschaft auf folgende Parameter verständigt:

Offene Sprechstunden (Stunden je Woche)

Anzahl der Bescheinigungen für Pfändungsschutzkonten

Kurzberatungen für Klienten jenseits des SGB II und SGB XII (keine Akten)

Langfristige Beratungen

Auf dieser Basis ist zukünftig eine bessere Auswertung der Beratungsbedarfe möglich.

Wartezeiten

Auch die seinerzeit bestehenden erheblichen Wartezeiten konnten abgebaut werden. Die Dauer zwischen Ausstellung des Gutscheins und Einlösung (bei SGB II-Leistungsberechtigten) betrug im Jahr 2015 je nach Anbieter zwischen fünf und 36 Tagen, im Durchschnitt 18 Tage.

Wahlfreiheit

Im früheren System der Pauschalfinanzierung gab es keinerlei Wahlfreiheit für die Leistungsberechtigten, da für jede Kommune ein bestimmter Leistungsanbieter zuständig war und dieser in Anspruch genommen werden musste.

Zu Beginn des jetzigen Systems gab es sechs gemeinnützige und zwei privat-gewerbliche Anbieter (acht Anbieter), zwischenzeitlich gibt es sieben gemeintzige und sieben privat-gewerbliche Anbieter (14 Anbieter), zwischen denen der Leistungsberechtigte frei auswählen kann.

Finanzaufwendungen

Die Finanzaufwendungen im Bereich Schuldnerberatungen sind gestiegen. Betrugen sie 2011 noch 700.300 Euro, so beliefen sie sich im Jahr 2015 auf rd. 1.152.600 Euro.

Umfang der Leistungserbringung im Bereich außerhalb der pflichtigen Leistungen der StädteRegion für weitere Personengruppen (zu Tabelle 2)

1.) SGB III Zielgruppe mit und ohne ALG I Bezug

Im Laufe der Analyse der derzeitigen Versorgungssituation der Bürger und Bürgerinnen in der StädteRegion mit Schuldnerberatung ist sichtbar geworden, dass auch die Agentur für Arbeit Hilfen für ihre Zielgruppen anbietet. In Fällen, in denen eine Schuldnerproblematik ein Vermittlungshemmnis darstellt, können die Arbeitsvermittler/innen Genehmigungen erteilen, aus dem Vermittlungsbudget hier eine Hilfe einzusetzen. Dabei greift die Agentur für Arbeit auf die zwischen StädteRegion und Leistungsanbietern vereinbarten Leistungskomplexe zurück und finanziert sie analog. Auf Seiten der Agentur wird darüber allerdings keine Statistik geführt, wann die Leistungen aus dem Vermittlungsbudget für diese Hilfe oder für andere Hilfen bewilligt werden.

Eine Schätzung der örtlichen Agentur belief sich auf ca. 80 bis 90 Fälle in 2 Jahren. Die Arbeitsgemeinschaft der gemeinnützigen Schuldnerberatungen wurde gebeten, ihrerseits die Zahlen für die gewä


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Beratungsfolge

Donnerstag, 08. Dezember 2016Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 24. November 2016Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Details
Tagesordnung

Mittwoch, 23. November 2016Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel
Details
Tagesordnung