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Neufassung der Entwässerungssatzung der Stadt Aachen


Letzte Beratung
Mittwoch, 21. Dezember 2016 (öffentlich)
Federführend
Bauverwaltung
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=15891

Erläuterungen:

Die einschlägigen Wassergesetze (WHG und LWG NRW) haben sich seit Inkrafttreten der städtischen Entwässerungssatzung (Kanalanschlusssatzung) im Jahre 1980 umfassend geändert. Die Satzung wurde aufgrund der gesetzlichen Änderungen mehrfach angepasst und befindet sich derzeit in der Fassung des 10. Nachtrages. Aufgrund der überragenden Bedeutung, die dem Grundwasser- und Gewässerschutz zukommt, wurden Regelungen zur Entwässerung der Grundstücke in den letzten Jahren und Jahrzehnten zunehmend verschärft. Zuletzt wurde im Jahr 2014 die Vorlagepflicht für Bescheinigungen der Zustands- und Funktionsfähigkeit privater Abwasseranlagen aufgenommen.

Am 16.07.2016 ist das geänderte Landeswassergesetz NRW in Kraft getreten. Die Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes NRW (StGB NRW) hat daraufhin eine neue Muster-Entsserungssatzung (Stand: 12.09.2016) erarbeitet, welche den Städten und Gemeinden als Grundlage zur Überarbeitung ihrer Entwässerungssatzungen dienen soll.

Diese Mustersatzung ist mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW, dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW sowie der KommunalAgentur NRW (Dienstleistungsunternehmen des StGB NRW) abgestimmt.

Auf Grundlage dieser Mustersatzung wurde eine vollständige Neufassung der städtischen Entwässerungssatzung erarbeitet, welche die individuellen Gegebenheiten der Stadt Aachen berücksichtigt.

Die wesentlichen Änderungen gegenüber der aktuellen Entwässerungssatzung sind nachfolgend aufgeführt:

  1. Die Verweise im Satzungstext wurden an die geänderten Paragraphen des LWG NRW angepasst.

  1. In § 2 des Satzungsentwurfs sind die einschlägigen Fachbegriffe, die sich innerhalb der Satzung wiederfinden, definiert. Dies soll mehr Transparenz und Akzeptanz der Satzungsregelungen bewirken und zu mehr Rechtssicherheit im Verwaltungshandeln führen.

  1. Aufgrund der Überarbeitung des DWA-Merkblatts M 115 (Indirekteinleitungen nicht häuslichen Abwassers) wurde eine Anpassung der Einleitungs-Grenzwerte in der Satzung 7 Abs. 3) vorgenommen.

  1. Der Satzungsentwurf regelt in § 13 Abs. 4 die Pflicht zur Errichtung und zum Betrieb von Inspektionsöffnungen oder Einsteigeschächten mit Zugang für Personal auf privaten Grundstücken. Hierzu wurden die abwasserbeseitigungspflichtigen Städte und Gemeinden in NRW durch § 46 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 LWG NRW (n. F.) ermächtigt.

  1. In § 14 wurde eine Regelung zum Antragsverfahrenr die Herstellung und Änderung von Anschlüssen aufgenommen.


Zeitgleich mit der Veröffentlichung der Muster-Entwässerungssatzung Ende September wurden auch neue Mustersatzungen für die Erhebung von Abwassergebühren sowie für die Entsorgung des Inhalts von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) bereitgestellt.

Eine Neuauflage dieser Satzungen war aufgrund der späten Veröffentlichung der Mustersatzungen in diesem Jahr nicht mehr möglich. Dies ist für 2017 geplant.

Die Folgeänderungen der Kanalgebührensatzung sind der Vorlage „19. Nachtrag der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Aachen zu entnehmen, welche dem Rat in seiner Sitzung am 21.12.2016 ebenfalls zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat, die beigefügte Entwässerungssatzung der Stadt Aachen zu beschließen.

Der Rat beschließt die beigefügte Entwässerungssatzung der Stadt Aachen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Anlage/n:

Anlage 1 - Entwässerungssatzung


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Mittwoch, 21. Dezember 2016Rat/27/WP.17 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Aachen
Details
Tagesordnung

Donnerstag, 01. Dezember 2016AUK/22/WP.17 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz

Art
Anhörung/Empfehlung
Ausschuß
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Details
Tagesordnung