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Benehmensherstellung zur Festsetzung der Städteregionsumlagen für das
Haushaltsjahr 2017


Letzte Beratung
Dienstag, 17. Januar 2017 (öffentlich)
Federführend
Verwaltungsvorstand
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=3962

Der Rat der Stadt beschließt, das Benehmen zur allgemeinen Städteregionsumlage nach dem Eckdatenpapier des Städteregionsrates vom 09.12.2016 herzustellen.

Grundlage hierfür ist insbesondere auch, dass durch die Haushaltsabwicklung 2017 keine weiteren Belastungen auf die Kommunen zukommen werden.

Der Rat der Stadt fordert die Städteregion auf, sich zur nachhaltigen Konsolidierung spätestens beginnend mit dem Haushaltsjahr 2018 den aufsichtsbehördlichen Regelungen für die Erstellung von Haushaltssicherungskonzepten ohne Einschränkungen zu unterwerfen.

Bestandteil der Haushaltsbeschlüsse, beginnend mit dem Jahr 2017, soll eine Auflistung der ergebniswirksamen nicht pflichtigen Aufwendungen sein.

Bezogen auf die Ausgleichszahlungen werden Städteregion Aachen und Stadt Aachen aufgefordert, im Rahmen der Prüfung der Jahresabschlüsse 2016 die getroffene Finanzregelung hinsichtlich Abrechnungssystematik und Abrechnungsinhalte im Detail durch die Wirtschaftsprüfer überprüfen zu lassen und die jeweiligen Prüfberichte den beteiligten Kommunen zur Kenntnis zu geben.

gez.: Nellesgez.: Bremen

( Bürgermeister )( Stadtkämmerer )

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Durch das Gesetz über die Genehmigung der Kreisumlage und anderer Umlagen vom 18.09.2012 wurde die Stellung der Gemeinden gegenüber den Kreisen gestärkt. Während die Gemeinden früher nur in "geeigneter Weise" zu beteiligen waren, ist nunmehr durch die Kreise das Benehmen herzustellen.

Die Beteiligungsrechte der kreisangehörigen Gemeinden gemäß § 55 KrO NRW umfassen folgendes:

(1) Die Festsetzung der Kreisumlage erfolgt im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden. Das Benehmen ist 6 Wochen vor Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten.

(2) Stellungnahmen der kreisangehörigen Gemeinden im Rahmen der Benehmensherstellung werden dem Kreistag mit Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zur Kenntnis gegeben. Den Gemeinden ist auf Wunsch Gelegenheit zur Anhörung zu geben. Über Einwendungen der Gemeinden beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung. Der Kreis teilt ihnen das Beratungsergebnis und dessen Begründung mit.

Die vorstehenden Regelungen gelten sinngemäßr die Städteregion Aachen.

Die Städteregion Aachen hat am 09.12.2016 die Eckdaten zum Haushaltsentwurf 2017 mitgeteilt und damit das Benehmen gemäß § 55 KrO NRW eingeleitet. Damit hat die Stadt Würselen grundsätzlich Gelegenheit zur Stellungnahme bis 19.01.2017.

Obwohl bereits alleine aufgrund der kurzen 6-wöchigen Frist in der Literatur von einem Geschäft der laufenden Verwaltung ausgegangen wird, hält die Verwaltung eine Beteiligung der politischen Gremien für sinnvoll und geboten, so dass die Angelegenheit zur Beschlussfassung gestellt wird.

Durch die Benehmensherstellung sind Gegenstand der Beteiligung die Umlagesätze der Städteregionsumlagen im Zusammenhang mit den erwarteten Umlagegrundlagen und den erwarteten Deckungslücken zwischen den Aufwendungen und den Erträgen der Städteregion für das betroffene Haushaltsjahr.

Rechtlich bedeutet die Herstellung des Benehmens, dass die Städteregion verpflichtet ist, der Kommune eine Stellungnahme einzuräumen. Wird eine solche Stellungnahme abgegeben, ist die Städteregion ihrerseits verpflichtet, sich mit den Äerungen der kreisangehörigen Kommunen zu beschäftigen und hierzu Stellung zu nehmen.

Auf Wunsch ist auch die Gelegenheit zur persönlichen Stellungnahme zu gewähren.

Das von der Städteregion vorgelegte Eckdatenpapier zum Haushaltsentwurf 2017 in Bezug auf die Einleitung der Benehmensherstellung ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Als Anlage 2 ist die Rede von Städteregionsrat Etschenberg aus Anlass der Einbringung der Eckdaten zum Haushalt 2017 in den Städteregionstag, die am 08.12.2016 erfolgte, ebenfalls beigefügt.

An dieser Stelle sei bereits darauf hingewiesen, dass ein wesentlicher Faktor der Eckdaten für das Jahr 2017, aber auch für die Vor- und Nachjahre, die Ausgleichszahlungen zwischen der Stadt Aachen und der Städteregion Aachen sind. Hierzu hat die Städteregion eine Ausarbeitung über das Finanzierungssystem zur Verfügung gestellt, die bei Bedarf den Fraktionen zusätzlich zum elektronischen Format auch im Papierformat zur Verfügung gestellt werden kann.

Zum Eckdatenpapier Anlage 1 - Allgemeine Städteregionsumlage -

Im Eckdatenpapier der Städteregion wird aus Sicht der Städteregion beschrieben, welche Rahmendaten dazu führen, dass gegenüber bisher der Umlagesatz um rd. 1 Punkt angehoben werden muss.

Bereits im Vorfeld des Beginns der Benehmensherstellung wurden in der öffentlichen Berichterstattung Themen hiervon diskutiert.

Aus der Sicht der Verwaltung ist die Beschäftigung mit den im Eckdatenpapier genannten einzelnen Punkten und deren Vergleich mit den bisherigen Planungsdaten für 2017 sowie die Betrachtung gegenüber der tatsächlichen Entwicklung des Jahres 2016 ein Unterfangen, das auch wegen des Umfanges der Daten und der fehlenden Detailkenntnisse eine kurzfristig nicht leistbare Aufgabe darstellt.

Ähnlich wird auch die Gesamtbetrachtung des Haushaltes der Städteregion gesehen, um mögliche Themen aufzeigen zu können, die aus der jeweiligen Betrachtungssicht zu Einsparungen und damit zu Entlastungen bei den Umlagezahlungen führen könnten.

Die Diskussion über die Höhe des Umlagesatzes selbst und über die Entwicklung der Umlagegrundlagen ist aus hiesiger Sicht wenig zielführend.

Ausschlaggebend ist eigentlich letztlich nur die Tatsache, welcher Finanzbedarf der Städteregion durch die Umlage der zahlungspflichtigen Kommunen in Summe des Eurobetrages zu decken ist und welchen Anteil die einzelnen Städte in Summe des Eurobetrages hieran haben.

Aus diesem Grunde ist nachstehend die Entwicklung des Finanzbedarfs der Städteregion und der Anteil der Stadt Würselen hieran ab dem Jahr 2010 dargestellt.

Da in der bisherigen öffentlichen Berichterstattung der Ausgleich der städteregionalen Jahresabschlüsse über die bestehende Ausgleichsrücklage auch kritisch gesehen wurde, sind die entsprechenden Abschlussergebnisse eingeflossen (Kürzel = JR), so dass der entsprechende Gesamtbedarf zusätzlich zu den tatsächlich abgerechneten Beträgen ausgewiesen wird.

Jahr

Volumen

(Allgemeine

Regionsumlage)

Betrag

zu Vorjahr

Prozent

zu Vorjahr

Zahlungsbetrag

Stadt

2010

297.572.471,98

Nachrichtlich:

JR =-6.490.557,69

Bedarf:304.063.029,67

-

-

17.643.956,39

2011

298.278.631,40

Nachrichtlich:

JR =-15.390.700,86

Bedarf:313.669.332,26

9.606.302,59

3,159

17.492.457,53

2012

314.465.870,03

Nachrichtlich:

JR =-15.029.591,92

Bedarf:329.495.461,95

15.826.129,69

5,045

17.426.344,65

2013

314.049.225,74

Nachrichtlich:

JR =-10.005.751,47

Bedarf:324.054.977,21

-5.440.484,74

-1,651

17.593.915,50

2014

314.709.012,21

Nachrichtlich:

JR =-12.374.824,11

Bedarf:327.083.836,32

3.028.859,11

0,935

18.196.871,31

2015

336.883.245,32

Nachrichtlich:

JR =-684.183,49

Bedarf:336.883.245,32

9.799.408,90

2,996

19.957.276,27

2016

357.392.663,32

Nachrichtlich:

JR =-7.200.000,00

(Daten lt. Benehmensherstellung)

Bedarf:364.592.663,32

27.709.418,00

8,225

21.789.616,24

HHVS durch Sonderumlage r Jahresabschlussergebnis in 2018

?

2017

380.300.013,00

15.707.349,68

4,308

23.261.312,00

Ansatz:23.281.000,00

HHVB =19.688,00

2018

391.526.330,00

11.226.317,00

2,952

23.948.000,00

Ansatz:23.701.000,00

HHVS =247.000,00

2019

392.924.283,00

1.397.953,00

0,357

24.032.000,00

Ansatz:24.186.000,00

HHVB =154.000,00

2020

403.413.690,00

10.489.407,00

2,670

24.671.000,00

Ansatz:24.598.000,00

HHVS =73.000,00

2021

nicht ausgewiesen

2020 * durchschnittl. 2018 - 2020 = 1,99 %

= 25.162.000,00

Ansatz:24.979.000,00

HHVS =183.000,00

Die vorstehenden Zahlen zeigen, dass sich der Finanzbedarf der Städteregion, der durch die Umlagepflichtigen zu zahlen ist, seit dem Jahr 2010 um rd. 76,237 Mio. € auf nunmehr für 2017 rd. 380,3 Mio. € erhöht hat und dass dieser Bedarf weiter steigt und in 2020 die 400 Mio.€ Grenze überschreiten wird.

Bevor hierauf eingegangen wird kurz noch ein Wort zur Inanspruchnahme der Ausgleichscklage in den Jahren 2010 bis 2014.

Die ausgewiesenen Defizite in den Jahresabschlüssen der Städteregion 2010 bis 2014 sind durch die Inanspruchnahme der so genannten Ausgleichsrücklage abgedeckt worden.

Bei aller Diskussion über die Sinnhaftigkeit des vorgenommenen Einsatzes dieser Gelder zum Ausgleich der Haushalte muss folgendes deutlich festgestellt werden:

  1. Die Mittel der Ausgleichsrücklage sind letztlich durch die Umlagezahlungen der kreisangehörigen Kommunen in den Jahren vor NKF entstanden. Es ist somit Geld der Kommunen, das diesen ohne Wenn und Aber zur Verfügung zu stellen ist.

  1. Die Zurverfügungstellung dieser Mittel an die Kommunen ist letztlich nichts anderes als das, was der Gesetzgeber den Kommunen, kontrolliert durch die staatlichen Aufsichtsbehörden, abverlangt, nämlich den Ausgleich der Haushalte durch die Ausgleichsrücklage, die ja eigens zu diesem Zweck im Rahmen des NKF geschaffen wurde.

Allerdings geht der Gesetzgeber bei den Kreisen nicht so weit wie bei den Kommunen; bei diesen verlangt er auch über die Aufsichtsbehörden die Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage.

Aufgrund des immer weiter steigenden Finanzbedarfs der Städteregion hat der Rat der Stadt bei den Benehmensherstellungen für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 die Städteregion aufgefordert, sich den Richtlinien für Haushaltssicherungskommunen voll inhaltlich freiwillig zu unterwerfen.

Dies deshalb, weil einhergehend mit dem steigenden Finanzbedarf auch die Zahlungsbeträge der Stadt gestiegen sind. Wir mussten diese steigenden Beträge bis einschließlich 2011 im Rahmen des HSK finanzieren, die letztlich nicht genehmigungsfähig waren. Ab 2012 musste die Finanzierung im Rahmen der HSP-Maßnahmen nach dem Stärkungspaktgesetz erfolgen; die HSP-Maßnahmen waren letztlich durch die Aufsicht genehmigungsfähig, weil auch Anhebungen der Realsteuersätze eingeplant wurden.

Auch in 2017 ist es gelungen, einen erhöhten Bedarf gegenüber dem Jahr 2016, und zwar in Höhe von rd. 1,471 Mio. €, im Etat zu finanzieren, ohne die Stärkungspaktziele zu gefährden. Hierbei mussten zur Erreichung der Stärkungspaktziele die Realsteuerhebesätze nicht erht werden.

Aus diesen Tatsachen darf allerdings nicht geschlossen werden, dass die Stadt über ausreichend Mittel verfügt, diese und zukünftige Haushaltsbelastungen, auch z.B. durch die Städteregionsumlage, ohne Probleme zu finanzieren.

Wir fahren im Rahmen des Stärkungspaktes ein stringentes Personalkostenkonzept, das weit über die Regelungen der HSP-Maßnahmen hinaus geht und halten dieses auch ein, wir fahren auch z.B. die Unterhaltung unserer Gebäude und Straßen auf unterstem Level, um Mehrkosten in anderen Aufgabenbereichen finanzieren zu können.

Es handelt sich bei den Bemühungen um Reduzierung von Aufwendungen auch bei der Städteregionsumlage um mehr als nur um sogenannten "politischen Klamauk".

Sicherlich nicht nur wegen der Einwendungen der städteregionsangehörigen Kommunen ist die Städteregion beht, Einsparungen in ihrem Haushalt vorzunehmen.

Wie dem Eckdatenpapier zu entnehmen ist, steigen aber trotz Strukturkonzepten und Haushaltskonsolidierung vieler Jahre (z.B. Ökonomieprogramm, Personalbewirtschaftungskonzept) im Städteregionshaushalt stetig die Aufwendungen.

Auch das Strukturkonzept 2015 bis 2025 sowie das Personalbewirtschaftungskonzept 2015 bis 2020 zeigen nicht die angedachten Erfolge. Nach den vorliegenden Unterlagen ist von einem geplanten Einsparungsvolumen von rd. 47,479 Mio. € nicht einmal die Hälfte, nämlich nur ein Betrag in Höhe von 22,510 Mio. € bisher als Ziel verblieben. Ob dieser Betrag dann letztlich erreicht werden kann und wird, kann heute noch nicht gesagt werden.

Über die Gründe des offensichtlichen Scheiterns einer Reihe von angedachten Strukturmaßnahmen ist bisher in der öffentlichen Berichterstattung vieles gesagt und viel spekuliert worden; letztlich können seitens der Verwaltung hierzu keine Aussagen getroffen werden.

Bei all den Kritikpunkten, die aus der jeweiligen Sicht zu äern sind, sollen und ssen aber auch die Bemühungen der Städteregion anerkannt werden, die ein Konsolidierungsweg mit sich bringt.

Der Städteregionsrat hat in seinen Erläuterungen ausgeführt, dass er trotz dem Grunde nach anders lautender Rahmenbedingungen den über die Regionsumlage zu finanzierenden Finanzbedarf auf 380,3 Mio. € festschreiben will; heißt, vor dem Hintergrund der gegebenen Umlagegrundlagen den Umlagesatz nur um rd. 1 % zu erhöhen.

Er hat weiterhin erklärt, dass er auch das Risiko trägt, dass die Abwicklung des Haushaltsjahres 2017 nicht zur Erhebung einer Sonderumlage (aufgrund des Zeitverzugs dann im Jahr 2019) führen wird.

Diesen Weg des Städteregionsrates will die Verwaltung unterstützen, weil die darin enthaltenen Ansätze die Voraussetzungen dafür sind, nachhaltig Haushaltskonsolidierung zu betreiben. Deshalb wird vorgeschlagen, das Benehmen hierzu für 2017 herzustellen.

Die Verwaltung vertritt jedoch deutlich die Auffassung, dass diese Unterstützung dem Grunde nach nicht ausreichend ist, um nachhaltig Haushaltskonsolidierungserfolge nicht nur zu planen, sondern auch zu erreichen. Deshalb soll die Forderung wiederholt werden, dass sich die Städteregion Aachen freiwillig den aufsichtsbehördlichen Regelungen derr die Inhalte eines Haushaltssicherungskonzeptes ohne Wenn und Aber unterwirft und das spätestens mit Beschlussfassung über den Etat 2018 ein solches Konzept beschlossen wird.

Zusätzlich soll Bestandteil der Beschlussfassungen über die Haushalte eine Auflistung der ergebniswirksamen nicht pflichtigen Aufwendungen sein.

Die Berechnung der Ausgleichszahlungen zwischen der Stadt Aachen und der Städteregion Aachen nehmen sowohl in der Diskussion als auch der Höhe nach einen immer größeren Stellenwert ein.

Wie bereits ausgeführt, hat die Städteregion eine grundsätzliche Ausarbeitung über die Finanzierungssystematik zur Verfügung gestellt und diese auch mit entsprechenden Daten hinterlegt.

Wie sich allerdings "Netto-Aufwand Stadt Aachen" oder die darin enthaltenen Teile wie "Soziales und LVR-Umlage" inhaltlich tatsächlich und andere Abrechnungsdaten im Einzelnen darstellen, ist nicht bekannt; dies wird auch diesseits schwierig nachzuvollziehen sein, weil nicht voll umfänglich die Daten und Vereinbarungen bekannt sind.

Um jedoch für die Zahlungspflichtigen Kommunen die Sicherheit zu erlangen, dass richtig und voll umfänglich abgerechnet wird, und dass die zahlungspflichtigen Kommunen nicht höher als unbedingt erforderlich belastet werden, sollten Abrechnungssystematik und Abrechnungsinhalt einer Überprüfung durch unabhängige Dritte unterzogen werden.

Hier bietet es sich an, sowohl die Wirtschaftsprüfer der Städteregion Aachen als auch der Stadt Aachen unabhängig voneinander zu beauftragen, sich im Rahmen der Prüfung eines Jahresabschlusses mit diesem Thema auseinanderzusetzen und eine entsprechende Detailüberprüfung vorzunehmen. Hier bietet sich der anstehende Jahresabschluss 2016 an.

Um in diesem Thema abschließende Klarheit zu erhalten, sollte eine entsprechende Aufgabenstellung für die Wirtschaftsprüfer im Rahmen der Benehmensherstellung formuliert wer


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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