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Strukturkonzept 2015-2025; Vorschlag 2, "Zusammenführung des Abendgymnasiums
und des EUREGIO-Kollegs"; Schulname, Standort und mittelfristige
Entwicklungsperspektive - Eilbeschluss


Letzte Beratung
Donnerstag, 06. April 2017 (öffentlich)
Federführend
A 40 - Schulverwaltung
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8305

A) Beschlussvorschlag für den Städteregionsausschuss:

Der Städteregionsausschuss trifft, beauftragt durch entsprechenden Beschluss des Städteregionstages vom 08.12.2016, im Wege eines Eilbeschlusses gemäß § 50 Abs. 3, Satz 1 KrO NRW hinsichtlich der Zusammenführung der Bildungsgänge des Abendgymnasiums Aachen und des Euregio-Kollegs Würselen folgende Entscheidungen:

1.Er stimmt den mit der Standortkommune Stadt Aachen vereinbarten Zielen zur Sicherung und Fortentwicklung des II. Bildungsweges in der StädteRegion Aachen zu und unterstützt die in drei Stufen angelegte Entwicklungsperspektive für ein differenziertes, ortsnahes Angebot in der Weiterbildung.

2.Er beschließt, dass mit der Errichtung des Bildungsgangs „Kolleg“ am Abendgymnasium Aachen der neue Schulname in Übereinstimmung mit dem Beschluss der Schulkonferenz des Abendgymnasiums vom 18.01.2017 - ab dem 01.08.2017 wie folgt lautet: „Weiterbildungskolleg der StädteRegion Aachen Abendgymnasium und Kolleg“.

3.Er stimmt zu, dass die Angebote zum Schuljahr 2017/2018 auf drei Standorte (Würselen/Friedrichstraße sowie Aachen/Eintrachtstraße und Bischofstraße) verdichtet werden. In der weiteren Perspektive sollen zum Schuljahr 2021/2022 zwei Standorte (Würselen und Aachen) mit jeweils umfassendem Weiterbildungsangebot entwickelt werden.

4.Er beauftragt die Verwaltung mit der kurzfristigen Erarbeitung eines professionellen Marketingkonzeptes mit Entwicklung einer entsprechenden Wort-/ Bildmarke. Auf dieser Grundlage soll die Öffentlichkeitsarbeit des Weiterbildungskollegs durch die Verwaltung engagiert unterstützt werden, um die neue Bildungseinrichtung in der Öffentlichkeit bekannt zu machen sowie potenzielle Studierende zielgruppengerecht anzusprechen und zu gewinnen.

5.Er nimmt zur Kenntnis, dass mit erhöhten Landesförderungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz erst ab dem Haushaltsjahr 2019 zu rechnen ist, wodurch sich gegenüber der bisherigen Organisationsform im Haushaltsjahr 2017 ab 01.08.2017 anteilig und im gesamten Haushaltsjahr 2018 ein erhter Zuschussbedarf ergeben wird. Die Kostenstruktur wird sich im Haushaltsjahr 2019 positiv verändern, da dann die erhöhten Landesförderungen sowohl für die Schüler/innen des Bildungsganges Abendgymnasium als auch des Bildungsganges Kolleg zu erwarten sind. Im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2017 sind die entsprechenden Positionen zu erhen. Diesbezüglich wird eine Vorberatung in der Sitzung des Ausschussesr Schulen und Bildung am 09.03.2017 und des Bauausschusses am 15.03.2017 stattfinden.

6. Er nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Verwaltung die Zusage eingehalten wird, bei Übernahme des neuen Bildungsganges dem nichtpädagogischen Personal des WbK e.V. (2 Sekretärinnen) ein Angebot zur Weiterbeschäftigung zu unterbreiten.

B) Beschlussvorschlag für den Städteregionstag:

Der Städteregionstag genehmigt gemäß § 50 Abs. 3, Satz 3 KrO NRW den Eilbeschluss des Städteregionsausschusses vom 09.02.2017 bezüglich der Zusammenführung der Bildungsgänge des Abendgymnasiums Aachen und des Euregio-Kollegs Würselen.

 

 

Sachlage:

Der Städteregionstag hat in seiner Sitzung am 08.12.2016 im Rahmen der Zusammenführung der Bildungsgänge des Abendgymnasiums und des Euregio-Kollegs die Errichtung des Bildungsgangs „Kolleg“ am Abendgymnasium Aachen zum 01.08.2017 beschlossen (siehe Sitzungsvorlagen-Nr. 2016/0432). Über die Frage des Standortes solle gemäß Beschluss des Städteregionstages vom 08.12.2016 in der Sitzung des Städteregionsausschusses am 09.02.2017 entschieden werden.

In der gemeinsamen Sitzung des Verwaltungsvorstandes (VV) der Stadt Aachen, die aufgrund der anstehenden Standortentscheidung besonders tangiert ist, sowie der Verwaltungskonferenz (VK) der StädteRegion Aachen, die am 17.01.2017 stattgefunden hat, bestand bzgl. der Standorte und der Entwicklungsperspektive wie folgt Einvernehmen:

Standorte/Entwicklungsperspektive

Aufgrund der Bitte der Stadt Aachen um Prüfung eines alternativen Standortes im Stadtgebiet Aachen hat am 12.12.2016 ein Erörterungstermin der zuständigen Dezernenten und Fachbereichs-/Amtsleitungen von Stadt und StädteRegion Aachen stattgefunden. Es wurden darin alternative Szenarien zur Standortentwicklung besprochen und drei gemeinsame Ziele für die künftige Organisation der Angebote des II. Bildungsweges in der StädteRegion Aachen definiert:

1.Sicherung des Zweiten Bildungsweges in der StädteRegion Aachen in einer zukunftsfesten Struktur

2.Stärkung der BildungsRegion Aachen durch Vergrößerung und Verbreiterung des Angebotes im Zweiten Bildungsweg in der Fläche mit zwei stabilen Standorten in Würselen und Aachen

3.Optimierung von Übergängen aus dem Bildungsgang Abendrealschule in die Bildungsgänge Abendgymnasium und Kolleg

Beide Verwaltungen sind sich einig, dass die aktuell anstehende Standortentscheidung in einer 5-jährigen Perspektive den Einstieg in einen dreistufigen Schulentwicklungsprozess darstellt:

  • Aktuell (Stufe 1) existieren drei separate Einrichtungen (Abendrealschule, Abendgymnasium, Euregio-Kolleg) mit ihren differenzierten Bildungsgängen und Zielgruppen in zwei Trägerschaften an insgesamt vier Standorten.
  • Als Interimslösung ab dem Schuljahr 2017/2018 bietet der Schulträger StädteRegion Aachen den bisher vom Euregio-Kolleg angebotenen Bildungsgang „Kolleg“ zusammen mit dem bereits vorhandenen Bildungsgang „Abendgymnasium“ in der neuen Einrichtung „Weiterbildungskolleg der StädteRegion Aachen“ am Standort Würselen an. Die Tagesangebote des Abendgymnasiums werden weiterhin im Vormittagsbereich in Aachen (Eintrachtstraße) erhalten. In Abhängigkeit von zusätzlichen Kapazitäten am Standort Eintrachtstraße wird eine Ausweitung der Tagesangebote durch die Schulleitungen unter pädagogischen Gesichtspunkten geprüft (Stufe 2). Das Angebot und die Standorte der Abendrealschule Aachen bleiben dabei zuchst unverändert.
  • In der Stufe 3 bietet der Schulträger StädteRegion Aachen alle drei Bildungsnge „Abendrealschule“, „Abendgymnasium“ und „Kolleg“umlich [und ggf. auch strukturell] unter einem Dach in einer Einrichtung - dem Weiterbildungskolleg der StädteRegion Aachen - an. Sowohl in Aachen als auch in Würselen werden ortsnah alle drei Bildungsgänge „Abendrealschule“, „Abendgymnasium“ und „Kolleg“ angeboten.

Damit wäre der ortsnahe Erwerb aller Schulabschlüsse in der Weiterbildung vom Hauptschulabschluss bis zum Abitur auf unterschiedlichen Wegen (neben der beruflichen Tätigkeit oder als Vollzeitschüler/in) und zu unterschiedlichen Zeiten (vormittags oder abends/zudem Lehrgang „abitur-online“) möglich.

Die folgende Tabelle stellt die drei Stufen anschaulich dar:

Stufe 1/Status Quo:
(SJ 2016/2017)

Stufe 2/Interimslösung:
(SJ 2017/2018-2020/2021)

Stufe 3/Abschluss:
(vsl. SJ 2021/2022)

Abendrealschule in Aachen

(Trägerschaft SR AC)

Gesamt: 260
Eintrachtstraße (morgens): 68

Bischofstraße (abends): 192

Abendrealschule Aachen

(Trägerschaft SR AC)

Gesamt: ~260

Eintrachtstraße (morgens): ~68

Bischofstraße (abends): ~192

Weiterbildungskolleg der
StädteRegionAachen

- Abendrealschule

- Abendgymnasium

- Kolleg

in Würselen und Aachen

(Trägerschaft SR AC)

Prüfauftrag: Auflösung der Abendrealschule und Überführung des Bildungsganges in das Weiterbildungskolleg

oder

bloße gemeinsame räumliche Unterbringung in gleichen Gebäuden

Abendgymnasium in Aachen

(Trägerschaft SR AC)

Gesamt: 270

Eintrachtstraße (morgens): 69

[davon zählen 35 für das Euregio-Kolleg]

Hander Weg (abends): 167

nachr. Düren - Abi-Online: 3434

Weiterbildungskolleg der
StädteRegionAachen

- Abendgymnasium

- Kolleg

(Trägerschaft SR AC)

Gesamt: 575

rselen: ~505-X

Aachen, Eintrachtstr.: (morgens): ~70+X

Die Zahl der beschulbaren Schüler in der Eintrachtstr. ist abhängig vom Raumangebot, der Entwicklung der Schülerzahlen und der pädagogischen Umsetzbarkeit.

Euregio-Kolleg in Würselen

(Trägerschaft WBK e.V.)

Gesamt: 340

[davon werden 35 im Abendgymnasium unterrichtet]

Insgesamt 4 Standorte
(3 * Aachen, 1 * Würselen)

Insgesamt 3 Standorte

(2 * Aachen, 1 * Würselen)

Insgesamt 2 Standorte

(1 * Aachen, 1 * Würselen)

2 Schulträger

1 Schulträger

1 Schulträger

Eine abschließende Standortentscheidung zum Schuljahr 2021/2022 erfolgt anhand gemeinsam zu vereinbarender Kriterien (insbes. Raumprogramm einschließlich erforderlicher Fach- und Verwaltungsräume, ÖPNV-Anschluss und -tarife, nutzbarer Parkraum sowie Unterhalts- und Betriebskosten).

Grundlage ist eine qualifizierte, dialogische Schulentwicklungsplanung für die Angebote des II. Bildungsweges „aus einer Hand“.

Entscheidende Faktoren sind

das Raumangebot (v.a. das Vorhandensein einer geeigneten Immobilie in Aachen),

die Entwicklung der Schülerzahlen (Zustandekommen von Kursen, etc.),

die Lehrerversorgung und

die Wirtschaftlichkeit.

Auf veränderte bildungspolitische Anforderungen kann bei nur einer Trägerschaft flexibel mit neuen Profilen reagiert werden. Der Kontext zu den Angeboten der Beruflichen Gymnasien an den Berufskollegs und den Angeboten der VHS (Bezug zu den Angeboten der Abendrealschule) mit ihren jeweils definierten Zielgruppen ist dabei im Blick zu behalten. Dies entspricht der gesetzlichen Forderung aus § 23 Abs. 4 Schulgesetz NRW, wonach das Weiterbildungskolleg schulfachlich und organisatorisch mit den Einrichtungen der Weiterbildung zusammenarbeiten soll, die Lehrgänge zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen anbieten.

Immobilien

Die Kündigungsfrist r die derzeit für das Abendgymnasium Aachen angemieteten Räume im Hander Weg wurde aufgrund des laufenden Prozesses durch die Stadt Aachen über den 31.12.2016 hinaus bis zum 15.02.2017 verlängert. Nach Beschlussfassung durch den Städteregionsausschuss am 09.02.2017 wird die Verwaltung den Vertrag fristgerecht zum 31.07.2017 kündigen.

Die Verwaltung steht in konkreten Kaufvertragsverhandlungen mit der Stadt Würselen zur Vorbereitung einer abschließenden Entscheidung im Städteregionstag am 06.04.2017. Hierzu wird Bezug genommen auf den nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Ausschusses für Schulen und Bildung sowie des Städteregionsausschusses (Sitzungsvorlage-Nr. 2017/0045).

Kooperation und gemeinsame Aktionen Abendgymnasium und Euregio-Kolleg

Der moderierte Begleitungsprozess (Schulentwicklungsbegleitung) mit Akteuren beider Schulen (Schulleitung, Lehrerkollegium, Studierendenvertreter) ist etabliert. Eine gemeinsame Konferenz der Kollegien des Abendgymnasiums und des Euregio-Kollegs wird am 17.02.2017 im Gebäude Würselen, Friedrichstr., durchgeführt. Aktuell wird ein "Profilpapier" für das neue Weiterbildungskolleg der StädteRegion Aachen erarbeitet.

Zu weiteren gemeinsamen Aktivitäten:

  • Derzeit bereitet eine Arbeitsgruppe mit Vertretern beider Schulen einen gemeinsamen "Tag der Offenen Tür" im Euregio-Kolleg (04.03.2017, 9.30-13.00 Uhr) inhaltlich und organisatorisch vor. Es sollen alle Studiengänge im Tages- und Abendbereich für das Schuljahr 2017/2018 sowie die BAföG-Förderung vorgestellt werden.
  • r den 29.03.2017 ist im Euregio-Kolleg eine ganztägige Fortbildung der Deutsch-Fachkonferenzen beider Schulen mit externen Experten zum Thema „Kooperative Lernformen in Verbindung mit digitalen Tools“ geplant. Eine vergleichbare Veranstaltung der Fachkonferenz Englisch hat bereits stattgefunden.
  • Im Bereich der gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit ist ein eigener Stand bzw. eine eigene Standfläche auf der ZAB (Berufs- und Studienmesse) im Mai/Juni 2017 durch das Euregio-Kolleg reserviert worden.
  • Die erforderliche Werbekampagne für die neue Bildungseinrichtung wird ebenfalls kooperativ erarbeitet.

Einbindung in das Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss (KAOA)“

Angesichts der landesweit relativ hohen Abbrecher-/Abgängerquote im II. Bildungsweg wird die Einbindung in das Übergangssystem KAOA mit einem zielgruppenspezifischen Format zeitnah mit dem zuständigen Ministerium erörtert.

Lehrpersonal

Nach § 102 Schulgesetz NRW sind Lehrer/innen an privaten Ersatzschulen mit denen an öffentlichen Schulen wirtschaftlich und rechtlich gleichgestellt.

Wird eine Schule ganz oder teilweise aufgelöst, ist für eine anderweitige entsprechende Verwendung der hauptberuflichen Lehrerinnen und Lehrer im Schuldienst des bisherigen oder eines anderen Ersatzschulträgers zu sorgen. Ist dieses nicht möglich, ist das Land verpflichtet, eine den Planstelleninhaberinnen und Planstelleninhabern zumutbare Unterbringung auf freien Stellen der öffentlichen Schulkapitel sicherzustellen. Für das übrige hauptberuflich tätige pädagogische Personal prüft das Land, inwieweit eine Unterbringung im öffentlichen Schuldienst auf freien und besetzbaren Stellen ermöglicht werden kann (§ 111 Abs. 1 Schulgesetz NRW).

Die Lehrkräfte im Tarifbeschäftigungsverhältnis („Angestellte“) werden auf der Grundlage des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) beschäftigt. Da der Schulbetrieb zum 31.07.2017 eingestellt wird, ist den Lehrkräften unter Beteiligung des Betriebsrates durch den WbK e.V. fristgerecht gekündigt worden. Eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses richtet sich nach den §§ 33, 34 TV-L. Die StädteRegion Aachen setzt sich bei der Bezirksregierung Köln dafür ein, dass jeder Betroffene durch das Land NRW ein alternatives Angebot glichst im neuen Weiterbildungskolleg der StädteRegion Aachen - erhält.

Nichtpä


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Beratungsfolge

Donnerstag, 06. April 2017Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 09. Februar 2017Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Montag, 06. Februar 2017Sitzung Ausschusses für Schulen und Bildung

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Schulen und Bildung
Entscheidung
geändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug