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Strukturkonzept 2015-2025 Vorschlag Nr. 14: Forcierung sozialer Wohnungsbau -
Sachstandsbericht;
Antrag der Fraktion DIE LINKE vom [09.01.2017](si010.asp?YY=2017&MM=01&DD=09
"Sitzungskalender 01/2017 anzeigen" )


Letzte Beratung
Mittwoch, 08. Februar 2017 (öffentlich)
Federführend
S 80 - Wirtschaftliche Beteiligungen
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8330

Sachlage:

Zum Strukturkonzept 2015 - 2025 hat der Städteregionstag in seiner Sitzung am 22.10.2015 als Vorschlag Nr. 14 „Forcierung sozialer Wohnungsbau“ folgende (modifizierte) Entscheidung getroffen:

Er sieht einen erhöhten Bedarf für Neubauten mit öffentlicher Förderung. Er regt an, dass hier ein passendes Angebot entsteht. Hierbei sind die Zielgruppen (Senioren, Familien, Einwanderer) zu definieren und intelligent in Neubauvorhaben zu integrieren.

Dabei ist dafür Sorge zu tragen, dass es nicht zu Segregationen und Standortkonzentrationen kommt, sondern intelligente und (sozial und wirtschaftlich) verträgliche Mischformen entstehen.

Er beauftragt die Verwaltung, mit den öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften

a) allein oder möglichst auch im Verbund Neubauprojekte zu erarbeiten und zu entwickeln und sich insbesondere mit dem Themenbereich sozialer Wohnungsbau, kostenbewusstes und / oder nachhaltiges Bauen zu beschäftigen.

b) glichkeiten der Zusammenarbeit zu erörtern.

c) die Kommunen aufzufordern, dies mit zu unterstützen, da sie den Bedarf bestätigen müssen und geeignete Grundstücke zu attraktiven Preisen anbieten sollten.

d) Kosten durch Synergien zu senken, die Zusammenarbeit zum Wohl der Gesellschafter und Kunden zu verbessern. Das gilt ganz speziell auch beim Neubau (modulare Baukastensysteme wie in der Industrie).

Begründung zu Vorschlag Nr. 14:

Zahlreiche Objekte sind altersbedingt aus der sozialen Bindung herausgefallen oder werden dies in Kürze tun. Die Neubauprojekte konzentrieren sich vielfach auf einkommensstarke Gruppen und eher selten auf den sozialen Wohnungsneubau. Hier gilt es, auch diesen Bevölkerungsgruppen den Zugang zu Neubauten zu ermöglichen.

Erwartete Wirkungen zu Vorschlag Nr. 14:

Durch die Zunahme der Anzahl von öffentlich geförderten Wohnungen mit sozialer Bindung entspannt sich die Wohnungssituation für die Zielgruppen.

Mit dem als Anlage beigefügten Antrag vom 09.01.2017 bittet die Städteregionstagsfraktion DIE LINKE unter Bezugnahme auf das Strukturkonzept um Berichterstattung, welche Maßnahmen zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus seitdem von der StädteRegion bzw. der Sdteregionalen Wohnungsbaugesellschaft GWG eingeleitet worden sind.

An dieser Stelle teilt die Verwaltung mit, welche Fördermöglichkeiten und Zuständigkeiten in der StädteRegion Aachen zur sozialen Wohnraumförderung und zu anderen Maßnahmen des Wohnungswesens bestehen und in welcher Höhe Fördermittel bei der StädteRegion Aachen beim A 63 - Amt für Bauordnung und Wohnraumförderung in Anspruch genommen worden sind:

Die Zuständigkeiten auf dem Gebiet der sozialen Wohnraumförderung und anderer Maßnahmen des Wohnungswesens sind in einer Zuständigkeitsverordnung geregelt. Hiernach wird u.a. die Aufgabe der Bewilligung von Darlehen zur sozialen Wohnraumförderung von den Kreisen und kreisfreien Städten (Bewilligungsbehörden) wahrgenommen.

Mit Bildung der StädteRegion Aachen am 21.10.2009 sind die Aufgaben der Bewilligungsbehörde der Stadt Aachen auf die Bewilligungsbehörde der StädteRegion Aachen übertragen worden.

Die Planung des zukünftigen Bedarfes an gefördertem Wohnraum ist indes eine Aufgabe, die weiterhin von den kreisfreien Städten sowie den großen und mittleren kreisangehörigen Städten und Gemeinden innerhalb der StädteRegion Aachen selbstständig wahrzunehmen ist. Daher kann die StädteRegion den Kommunen hier keine Vorgaben machen.

Zudem stellt die Entscheidung zur Errichtung eines geförderten Bauvorhabens letztlich eine unternehmerische Entscheidung dar, die ausschließlich in die Entscheidungsbefugnis des Antragstellers/Bauherren gestellt ist, da dieser die alleinige Verantwortung für hierbei einzugehende Verpflichtungen in finanzieller und rechtlicher Hinsicht trägt.

Wohnungsbaugesellschaften wie die GWG r die StädteRegion Aachen oder die gewoge AG Aachen treffen in diesem Sinne autarke Entscheidungen. Allenfalls können die entsprechenden Aufsichtsgremien bzw. Anteilseigner ihren Einfluss bei entsprechenden Investitionsentscheidungen geltend machen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass in den vergangenen 10 Jahren gerade die gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften sich weitestgehend aus dem Fördergeschäft zuckgezogen hatten, da die Meinung vertreten wurde, dass sich der soziale Wohnungsbau im Grunde nicht rechne und zudem kein Bedarf bestehe.

Dieser Einstellung der Wohnungsbaugesellschaften hat das Land NRW durch die starke Verbesserung der Förderkonditionen, insbesondere aber durch Einführung von Tilgungsnachlässen Rechnung getragen. Seither ist bei den Wohnungsbaugesellschaften aber auch bei privaten Investoren eine deutlich gestiegene Bautätigkeit im geförderten Wohnungsbau zu verzeichnen. Insbesondere trifft dies auf die gewoge AG in Aachen zu.

Die StädteRegion Aachen kann im Förderverfahren lediglich beratend und unterstützend tätig werden. Und genau hierin besteht die Aufgabe der Bewilligungs-behörde.

Die Feststellung im Antrag der Fraktion DIE LINKE, dass der soziale Wohnungsbau bundesweit jahrelang vernachlässigt wurde, mussr die StädteRegion Aachen relativiert werden. Dies belegen die folgenden eindrucksvollen Zahlen:

In den vergangenen 6 Jahren konnte das Fördervolumen von 14,7 Millionen Euro auf 45,6 Millionen Euro mehr als verdreifacht werden. Neben der damit verbundenen Verbesserung der Wohnraumversorgung für die Benutzergruppen des sozialen Wohnungsbaues konnte gleichzeitig auch ein starker Beitrag zur Wirtschaftsförderung in der StädteRegion Aachen geleistet werden, da in diesem Zeitraum durch die Baumaßnahmen Aufträge in Höhe von mehr als 350 Millionen Euro für die hiesige Bauwirtschaft initiiert wurden. Inzwischen hat auch der Bund reagiert und das Landesbudget in NRW für den sozialen Wohnungsbau um rd. 300 Millionen Euro auf 1,1 Mrd. Euro aufgestockt.

Die Kommunen werden seit Jahren durch das zuständige Landesministerium ermuntert, wohnungspolitische Handlungskonzepte zu entwickeln, da diese zum einen dazu führen, dass sich die Kommunen strategisch mit dem Thema Wohnen in ihrem Bereich auseinandersetzen und zum andern für Kommunen, die ein solches Konzept besitzen, zusätzliche Fördermittel vorgehalten werden. Das Ministerium steht Kommunen bei der Erstellung von wohnungspolitischen Handlungskonzepten zudem beratend zur Seite.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die soziale Wohnraumförderung in der StädteRegion Aachen seit Jahren auf einem guten Weg ist und NRW- weit zu den führenden Bewilligungsbehörden zählt. Dies bestätigte auch der zuständige Landesminister bei seinem Besuch in Aachen im letzten Jahr anlässlich der Rohbaufertigstellung eines geförderten Wohnungsbauprojektes.“

Die Verwaltung hat die Umsetzung des Vorschlags Nr. 14 aus dem Strukturkonzept auch gegenüber der GWG veranlasst. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates hatte die Geschäftsführung beauftragt, Neubauvorhaben gerade im Bereich des sozialen Wohnungsbaues zu entwickeln. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 27.06.2016 dazu beraten. Diese Beratungen werden in der für den 06.02.2017 terminierten Sitzung des Aufsichtsrates der GWG fortgesetzt. Die Unterlagen zu dieser Sitzung sind bereits aktuell versandt wirden, so dass zum Thema in nichtöffentlicher Sitzung mit SV-Nr. 2017/0038 informiert wird. Gegenstand der dortigen Beratungen sind auch die zu schaffenden Finanzierungsbedingungen r diese zusätzlich geplanten Bauprojekte sowie Überlegungen zur Verstärkung der Eigenkapitalbasis der Gesellschaft. Auch hierzu wird in nichtöffentlicher Sitzung mit SV-Nr. 2017/0038 weitergehend berichtet.

An dieser Stelle wird vorab mitgeteilt, dass die GWG an mehreren Standorten Ideen für die Schaffung von sozial orientiertem Wohnraum entwickelt hat. Es könnten insgesamt 30 Wohneinheiten entstehen, was bedeuten würde, dass 5 % des GWG-Wohnungsbestandes zutzlich geschaffen würden. Des Weiteren kann auch ein Projekt Flüchtlingswohnen mit dem Standard des sozialen Wohnungsbaues für neue Wohneinheiten sorgen.

Die Gesamtsumme, die über die bereits von den Gremien der GWG beschlossenen Wohnbauprojekte hinaus investiert werden müsste, bewegt sich im Millionenbereich. Um derart hohe Investitionssummen solide zu finanzieren, bedarf es einer entsprechenden Eigenkapitalunterlegung. Auch beim öffentlich geförderten Wohnungsbau sind bspw. mindestens 20 % Eigenkapital zu erbringen. Unabhängig von dieser Untergrenze ist es für die Stabilität und Solidität der Gesellschaft notwendig, Investitionen mit angemessenem Eigenkapital von z.B. 30 % zu unterlegen.

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.

In Vertretung:

gez.: Hartmann

 

 

Personelle Auswirkungen:

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Ökologische Auswirkungen:

Soziale Auswirkungen:

Stellungnahme des A 14 Prüfung und Beratung:

gez.:

 

 

Anlage:

Antrag der Städteregionstagsfraktion DIE LINKE vom 09.01.2017


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Mittwoch, 08. Februar 2017Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Beteiligungen

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Kenntnisnahme
Ausschuß
Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Beteiligungen
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